Neuer Arbeitsvertrag, bitte um Aufhebungsvertrag ignoriert, und nun?

5 Antworten

Innerhalb der Probezeit kann von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Nach dem ersten AT hast du auch keine 2 Wöchige Kündigungsfrist. Diese tritt meines Wissens erst nach mind. 4 Wochen ein, aber da bin ich mir nicht sicher.

rolfzuhause  18.02.2016, 13:47

Die gesetzliche Kündigungsfrist tritt ab dem 1. Arbeitstag ein.

Wenn Du dort weg willst, musst Du kündigen.

Schau mal im Arbeitsvertrag was da zur Kündigungsfrist steht. Gibt es eine Probezeitvereinbarung mit verkürzter Kündigungsfrist?

Oft ist die Länge der Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag genau angegeben. Im § 622 BGB gibt es die Möglichkeit während der Probezeit mit der verkürzten Kündigungsfrist von zwei Wochen zu jedem beliebigen Termin zu kündigen. Dann gibt es auch die Möglichkeit dass ein Tarifvertrag Anwendung findet. Durch Tarifvertrag kann die Kündigungsfrist von zwei Wochen während der Probezeit verkürzt werden.

Selbstverständlich gilt der Vertrag auch. Wenn du einfach nicht mehr hingehst, KANN die Firma von dir Schadensersatz verlangen. Vielleicht ist man aber auch froh, dich gleich wieder losgeworden zu sein.

Du musst eine fristgerechte Kündigung einreichen. Und danach versuchst du mal, erwachsen zu werden.

Kündigen - 2 Wochen Kündigungsfrist ... Die Frage ist was passieren soll wenn du einfach nicht mehr auf Arbeit erscheinst. Immerhin entsteht dem Arbeitgeber kein Schaden - er muss dich ja auch nicht mehr bezahlen.