Neue Fenster - können Nachbarn das ablehnen?

3 Antworten

Wenn Fenster schon eingebaut sind und diese nur erneuert werden,ist dies keine Bauliche Änderung,sondern eine Renovierung,also ein Austausch alt gegen neu,solange keine Statischen,also Baugenehmigungsabhängige Eingriffe gemacht werden,Da Fenster zu den sogenannten Normbauteilen zählen,gibt es eigentlich kein Problem und für Französische Balkone,weche im Prinzip nur aus der Absturzsicherung bestehen und nicht als Anbau gelten bedarf es keiner Genehmigung,-auch nicht vom Nachbarn.Grundstücksgrenzen dürfen allerdings nicht verletzt werden.!!!!

MFG Wollelan

die Nachbarn können da wenig dagegen unternehmen. Du mußt aber Bauamt und Denkmalschutz fragen ob es da Einwände gibt. Das Bauamt könnte wegen Stadtbild schwierigkeiten machen und falls Gebäude in Denkmalschutz steht auch diese Auflagen

Maurader 
Fragesteller
 09.01.2016, 15:05

Ok das klingt schon mal gut - ich dachte nur, das die Hausgrenze auch gleichzeitig Grundstücksgrenze ist, können die Nachbarn das ablehnen. 

Danke.

newcomer  09.01.2016, 15:21
@Maurader

die Nachbarn müssen auch gedulden dass ihr Grundstück zum Tausch der Fenster betreten werden muß. Falls aber dadurch Schaden entsteht müsst ihr den begleichen. Wenn Haus nicht in Denkmalschutz steht und Stadtverwaltung einverstanden ist könnt ihr die Fenster tauschen. Den Nachbarn wird weder Sicht versperrt noch Sonne genommen noch haben sie irgendwelche andere Nachteile. Wie sollten sie sonst Gründe anbringen die einem Tausch widdersprechen

Fenster in einer Grenzwand sind bei neuen Baumaßnahmen i.A. nichtmehr zulässig. Die Wand ist als Brandwand auszubilden. Zudem hat der Nachbar in manchen Bundesländern ein Recht darauf, dass der direkte Blick in sein Grundstück z.B. durch Ornamentglasscheiben verhindert wird.

Evtl. weicht die rechtslage in Deinem Bundesland ab. Frage deinen Architekten, der sollte das wissen und Euch entsprechend beraten.

Was noch hinzu kommen kann ist Denkmalschutz oder eine Gestaltungssatzung, die wesentliche Einschränkungen machen können. AUch hierzu berät der Architekt.

Maurader 
Fragesteller
 10.01.2016, 12:12

Der vordere Gebäudetrakt ist unter Denkmalschutz, das betrifft die besagte Wand aber nicht. Im Erdgeschoss sind solche Glasbausteine verarbeitet, aber in den Obergeschossen nicht. Aber wenn ich dann die Fenster nicht verändern kann ist es auch blöd. Wie sieht es aus, wenn ich auf 2 meter Breite den Garten des Nachbarn abkaufe? Dann fällst es nicht mehr unter Grenzwand und Veränderungen wären unter Umständen möglich, oder?

huste  10.01.2016, 15:14
@Maurader

Wenn, dann müssen i.d.R. (je nach Bundesland und Bebauungsplan) mindestens 3 m Grenzabstand eingehalten werden, in vielen Fällen die Wandhöhe H. Zudem müssen auch die Abstandsflächen des Nachbargebäudes noch auf dem verbleibenden Grundstück des Nachbarn passen.

Also als erstes in der Landesbauordnung die Abstandsregelung nachlesen und dann Einsicht in den Bebauungsplan (sofern vorhanden) nehmen. Manche Länder und Gemeinden haben diesbezüglich auch sehr liberale Regelungen.

Wenn das Vorhaben durchgeführt werden soll, dann unbedingt mit einem Architekten abstimmen. Der findet im Einzelfall die einfachste und beste Möglichkeit.