neu-oder wiedererteilung der fahrerlaubnis nach 14 jahren und nach bestandener mpu?

2 Antworten

Wie schon mehrfach beantwortet:

Bei einer Entziehung/ Versagung tritt nach 10 Jahren eine Verwertungsfrist ein; bei Mitteilung damalig an das KBA (Flensburg) erst nach 15 Jahren. Ebenso, wenn noch nie eine FE erlangt wurde. Wenn in diesem Zeitraum keine Aktivitäten bzg einer Neuerteilung erfolgt sind und keine weiteren Delikte hinzugekommen sind, kann das im Idealfall heissen, dass ein neuer Antrag zu stellen ist (Verw.Gebühr) und nach Prüfung der Unterlagen i.d.R. 4 Wo später dem Antrag ohne eine damalig zu fordernde und heute nicht mehr geforderte MPU eine Neuerteilung erfolgt.

Ab dem 01.10.2008 ist auch keine erneute FS-Prüfung theoretisch wie praktisch mehr erforderlich, da diese Regelung (24MonFrist) ersatzlos gestrichen wurde. Die Änderung der FE-Richtlinie ab 19.01.2009 verhindert explizit die Nutzung einer im Ausland erworbenen FE, solange hier in der BRD die Anordnung zu einer MPU besteht.

Ihre Frage beantwortet sich dahingehend: "1. Ja, bundeseinheitlich hat sich die Regelung durchgesetzt, dass nach 10jähriger "Fahrabstinenz" eine Anordnung zur Wiederholung der theor. wie prakt. Prüfung rechtswirksam ist. 2. Es gibt keinen. Da die alte FE vernichtet ist, sprechen wir hier von einer Neuerteilung. Vorteil für Sie: Ihr Punktekonto in Flensburg ist erloschen. Bei Neuerteilung straten Sie jungfräulich mit 0 Punkten."

Gruss v.d. sonnigen Insel Fehmarn

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Das ist richtig so. Da du den Führerschein wegen Alkohol verloren hast musst du erst zur MPU ist diese erfolgreich bestanden darfst du zur Fahrschule gehen und deinen Führerschein praktisch neu machen. Eine Neuerteilung würde bedeuten du musst ihn komplett neu machen also auch Fahrstunden machen. Eine Wiedererteilung bedeutet du würdest einfach deinen Führerschein wieder bekommen. Ich denke aber da es schon sehr lange her ist únd sich einiges geändert hat wirst du ihn neu machen müßen allerdings mit weniger Fahrstunden.