Nebenjob während der Ausbildung! Meldepflichtig?

6 Antworten

In deinem Ausbildungsvertrag steht sicher etwas über Nebenjobs. Ich kann mir vorstellen, dass während deiner Ausbildung ein Nebenjob verboten ist. Guck in deinen Vertrag und sprich mit deinem Chef.

Ja, Du solltest es unbedingt Deinem Chef melden und er kann seine Zustimmung dafür auch verweigern.

Guten Tag,

also er darf dir das nicht verbieten, du musst Ihn lediglich informieren.

Ist ein Nebenjob während der Ausbildung möglich?

Ein Nebenjob während der Ausbildung ist schon möglich. Es gibt kein Gesetz, welches grundsätzlich dagegen argumentiert. Und es wird noch viel besser – zumindest für den Auszubildenden: Er muss noch nicht einmal um Erlaubnis fragen. Er muss seinen Ausbildungsbetrieb lediglich über den Nebenjob informieren. So viel erst einmal zu Ihrer “Mitbestimmung“ als Ausbildungsbetrieb.

Aber ganz so leicht ist das für den Auszubildenden dann doch nicht. Es gibt nämlich enge zeitliche Grenzen. Das Arbeitszeitgesetz schreibt nämlich grundsätzlich vor, dass die maximale Arbeitszeit im Schnitt bei 8 Stunden täglich zu liegen hat. Der Samstag kann allerdings eingerechnet werden. Damit gibt es wirklich lohnenswerten Spielraum für einen Job neben der Ausbildung eigentlich nur am Wochenende.

Ihr Azubi hat einen Nebenjob: Geht das?

Wenn Ihr Azubi einen Nebenjob ausüben will, dann muss er Sie keineswegs um Erlaubnis bitten. Er hat Sie lediglich zu informieren. Allerdings darf er auch dann die maximal mögliche, wöchentliche Arbeitszeit nicht überschreiten. Besonders bei minderjährigen Auszubildenden ist der Spielraum sehr gering.

Ob und in welchen Fällen neben der Ausbildung noch gejobbt werden kann, das ist eindeutig gesetzlich geregelt. Im Folgenden wurden die wichtigsten Aspekte für Sie zusammengestellt:
1. Möchte einer Ihrer Azubis einen solchen Nebenjob ausüben, dann – und für viele ist dies überraschend – muss er Sie nicht um Erlaubnis bitten. Er muss Sie lediglich informieren.Denn grundsätzlich steht ihm das Recht zu, nebenbei zu arbeiten.
2. Es sind unbedingt die gesetzlichen, maximalen Arbeitszeiten zu beachten. Insofern ist der Azubi bei seinem Nebenjob ziemlich stark eingeschränkt: Volljährige Auszubildende dürfen demzufolge insgesamt maximal 48 Stunden in der Woche arbeiten. Konkret bedeutet das 8 Stunden täglich – verteilt auf 6 Arbeitstage. Bei Azubis unter 18 sind die Reglementierungen noch strenger und verhindern in vielen Fällen einen Nebenjob. Ihre regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit darf maximal 40 Stunden betragen.
3. Grundsätzlich verboten ist es, während des Urlaubs einen Job anzunehmen, um zusätzliches Geld zu verdienen. Der Urlaub muss nämlich der Erholung dienen. Das gilt auch für Auszubildende. Ausnahmen stellen lediglich die Arbeiten im oder am eigenen Haus sowie Tätigkeiten, die dem Erholungszweck nicht entgegenstehen, dar.

Hoffe konnte weiter helfen.

Liebe Grüße

DH! Verdient beste Antwort...

Dein Chef kann dir das verbieten. Du musst Ihn informieren und es muss zusatimmen.

ist ein standard Vertrag da steht nix besonderes drin.

Aber wieso darf er das verbieten von vorne rein? sind jetzt 2 Meinungen hier ;/ hmm

Da ich als Selbstständiger selbst Aushilfen beschäftige, weiss ich definitiv, dass man als Arbeitgeber SEHR gute Gründe haben muß, um einen Nebenjob zu verbieten. Viele AGs verbieten ihren Mitarbeitern einfach einen Nebenjob, aber die Begündungen haben in 95 % der Fälle vor Gericht keinen Bestand.

@Hausmeister2000

super danke sehr. Dann werde ich am besten meinen Ausbilder mal fragen und wenn dann wirklich ein NEIN raus kommt, werde ich mit dem Chef persöhnlich reden, da ich das Geld brauche und es ja nur 2 mal im Monat Samstag ist.

Wie sollte ich da am besten vorgehen wenn es zu einer Unterhaltung mit dem Chef kommt ?

@cherisehd

Na am besten, wenn du den Chef nicht gerade in ner stressigen Situation erwischst. Optimalerweise demzufolge um eine Unterredung bitten, wenn Chef Zeit hat. Ein gut gelaunter Chef ist natürlich auch besser als ein schlecht gelaunter. Aber da fällt mir zur Launeverbesserung nichts ein.

Entscheidend dürfte auch dein jetziger Stand sein. Wenn es mit dir leistungs- und verhaltensmäßig keine Probleme gibt, dann wird der Chef sicher eher einen Nebenjob tolerieren, als wenn du z.B. schon im Ausbildungbetrieb Probleme mit Zu-spät-kommen, Schlafmützigkeit, irgendwelche Arten schlechter Leistung (in Firma oder/und Berufsschule) o.ä. hattest. Verstehst?

@bitmap

jo danke