Nach Konzert nicht bezahlt worden: was tun?!

7 Antworten

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Sofern nichts schriftlich abgemacht wurde habt ihr schlechte Karten

berlinerkind85 
Fragesteller
 11.01.2015, 15:56

Gab eine mündliche Vereinbarung, die unter sehr glaubwürdigen Zeugen geschlossen wurde!

FreeScotland  11.01.2015, 17:13
@berlinerkind85

Mündliche Vereinbarungen gelten vielleicht auf dem Viehmarkt, aber in der Musikszene sind sie keinen Pfifferling wert.

AnnJabusch  13.01.2015, 09:49
@FreeScotland

Das ist ein Irrtum. Auch mündliche Vereinbarungen sind bindend. Nur sind meist schwer zu beweisen.

Kn4ll3r  11.01.2015, 15:57

nö, gar nicht eigentlich

Allw1553nd3r  11.01.2015, 15:58

Naja dann geh doch mit den Zeugen nochmal da hin

berlinerkind85 
Fragesteller
 11.01.2015, 16:03
@Allw1553nd3r

Unsere Band hat nur Katastrophen: erst eine Dirigentin, die sehr "fordernd" ist, die wir am 06.01. rauskatapultiert haben, dann der Betrug... Und dieser "Zeuge" hat sich als Freund vom Veranstalter herausgestellt, wie wir erfahren haben.

MauBe  11.01.2015, 16:26
@berlinerkind85

Och nö, ihr seit ja echte Pechvögel....in Zukunft mehr Einfühlungsvermögen bei der Personenauswahl bitte ;-)

FreeScotland  11.01.2015, 17:10
@berlinerkind85

Ihr braucht einen Manager, der euch in finanziellen u.juristischen Angelegenheiten unterstützt . Sorry, wenn ich so direkt bin, aber ihr habt in dieser hinsicht noch keine Erfahrung. Das ist eine hart Schule durch die viele Bands am Anfang durchgehen müssen.

Hallo,

schicke dem Veranstalter eine offizielle formgerechte Rechnung mit der Papierpost.

Ungefähr so: "Sehr geehrter Herr Sowieso, für unseren Auftritt im am (ggf. Uhrzeit von - bis) berechne ich Ihnen vereinbarungsgemäß .

Bitte zahlen Sie den vollständigen Betrag ohne Abzug bis zum 31. Januar 2015. Meine Bankverbindung lautet IBAN ..., BIC ...

Wichtig ist, dass du eine korrekte Rechnung schickst, also mit deiner Steuernummer, voller Anschrift und vor allem Zahlungsfrist!

Und wenn die Zahlungsfrist verstrichen ist, ohne dass du einen Geldeingang bemerkt hast, mahnst du, erwirkst einen Mahnbescheid oder übergibst die Sache einem Inkasso-Büro. Dann wird es eben teurer für ihn.

Unter uns: Es ist manchmal ziemlich schwer, Geld zu bekommen, das einem zusteht. Oft lassen sich säumige Zahler aber durch formelle Mahnungen beeindrucken. Aber vor der Situation Aussage gegen Aussage brauchst du dich nicht zu fürchten!

Tipp für die Zukunft: Auftritt nur gegen Vorkasse und/oder mit glasklaren schriftlichen Verträgen.

Viel Erfolg!

Am besten vor dem Gig eine Schriftliche Vereinbarung mit dem Veranstalter machen. Wenn er seriös ist, geht er darauf ein. Wenn nicht, erst gar nicht auftreten. Aber ohne Vertrag habt ihr schlechte karten.

Alles korrekt angemeldet, alle Einnahmen beim Finanzamt angegeben? Dann schreib ihm eine Rechnung, entweder er reagiert oder du lässt einen Mahnbescheid ausstellen.

Aussage gegen Aussage? Ich denke, es gibt unabhängige Zeugen für den mündlichen Vertrag?

Einfach mal Grundsätzliches lesen: Eintreiben von Forderungen.

Falls es an Zeugen fehlt (und an schriftlichen Unterlagen, gar Verträgen): Der Richter hört sich im Streitfall (also bei Widerspruch gegen euren Mahnbescheid und dann Klage von euch) gerne statt Zeugen auch die Streit-Parteien an: Also euch und den Veranstalter. Dann macht er sich ein Bild von der Lage.

Da es einem Richter sicher komisch vorkommt, dass eine Band in einem kommerziellen Club gratis auftritt, wird der Richter sicher vom Club-Betreiber wissen wollen, weshalb dies diesmal ausnahmsweise so verabredet worden war mit dieser Band.

Nun, da wird dem Club-Betreiber nicht viel Glaubhaftes einfallen. Danach wird der Richter sich frei eine Meinung bilden - und dann ein Urteil sprechen.

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. Witzig: Ihr könnt den Zeugen ruhig vorladen. Im Extremfall kriegt er eine Strafe wegen Falschaussage. Dann aber vor einem Strafgericht - ebenso der Club-Betreiber, falls er wirklich einen Betrug begangen hat und deshalb angeklagt und verurteilt wird.