Nach 30 Jahren noch Anspruch auf Witwerrente?

3 Antworten

Der Anspruch auf die Witwerrente verjährt nicht, da er ja grundsätzlich solange besteht, wie die Voraussetzungen erfüllt sind. Allerdings wird Rente in der Regel nur auf Antrag gezahlt, also nicht rückwirkend für die Zeit vor der Antragstellung.

Daher: Nachträglich gibt es zwar wohl nichts, aber zukünftig, nach Antragstellung, durchaus.

Also: Sofort Antrag stellen, und zwar erst einmal formlos, um das Datum festzulegen, ab dem dann die Rente zu zahlen ist. Später wird man dann einen formellen Antrag zu bearbeiten haben.

Rennovierer  12.07.2011, 17:38

Hast Recht: Rente gibt es frühestens ab Antragsdatum

Wenn es über 30 Jahre lang her ist, dürfte der Anspruch verjährt sein. Darunter auf jeden Fall zügig Antrag nachholen, dann gibt’s wenigstens Geld für die Zukunft und nachträglich im Rahmen der Verjährungsfrist auf jeden Fall

Das sollte Dein Vater bei der Rentenversicherung in Erfahrung bringen können.