Muss man offizielle Zahlungsmittel annehmen?

10 Antworten

Deutsche 10-Euro-Gedenkmünzen sind in Deutschland auch gesetzliches Zahlungsmittel. Hier gilt §3 Abs. 1 Münzgesetz: die Annahmepflicht gilt für maximal 50 Münzen (Euro- und Euro-Gedenkmünzen) bis zu einem Maximalbetrag von 200,00 Euro.

Achtung: im Netz kursieren immer noch ältere Versionen des Münzgesetzes mit einem Maximalbetrag von 100,00. Wegen der Ausgabe der 200-Euro-Goldmünze, musste der Gesetzgeber den Maximalbetrag jedoch anheben, da für diese Münze sonst rechtlich gesehen keine Annahmepflicht bestanden hätte.

Im Zahlungsverkehr würde ich Gedenkmünzen gleichwohl nicht verwenden, da es diesbezüglich viel Unsicherheit wegen der Annahmepflicht gibt (nicht jeder liest Gesetze...). Zudem ist für den Handel das Handling problematisch. Das fängt schon damit an, dass es in den Kassen keine Fächer für diese Münzen gibt.

Matzko  16.03.2012, 14:21

Eine sehr gute und kompetende Antwort! Daumen hoch!

Es bleibt dir überlassen, ob und wem du etwas verkaufst. Demnach zwingt dich auch keiner, offizielle Zahlungsmittel anzunehmen.

Du darfst auch nur an Kartenzahler verkaufen, keine 200 Euro Scheine nehmen, bestimmte Kundenkreise ausschließen und natürlich auch 10 Euro Münzen ablehnen, wobei sie dennoch offizielles Zahlungsmittel sind.

Das einzige, was man dir wegen der Ablehnung eines Kunden vorwerfen kann, ist gegen das Antidiskriminierungsgesetz zu verstoßen. Dieser Tatbestand ist aber nicht gegeben, wenn man 10 Euro Münzen ablehnt.

Offenbacher  13.03.2012, 21:01

Wenn man den Kaufvertrag bereits geschlossen und gewisse Zahlungsmittel nicht ausgeschlossen hat, muss man alle gesetzlichen Zahlungsmittel annehmen.

GoaSkin  13.03.2012, 21:17
@Offenbacher

Den hat man aber im Einzelhandel vor der Zahlung noch nicht abgeschlossen.

elmegcs310  13.03.2012, 22:52
@GoaSkin

Natürlich ist der Vertrag schon geschlossen!

Ja, die sind gesetzliches Zahlungsmittel! Allerdings die deutschen 10-Euro-Münzen nur in Deutschland, die französischen in Frankreich usw.

im prinzip: JA allerdings sind viele kassenkräfte mit diesen münzen VÖLLIG ÜBERFORDERT, dass eine "fälschung" viel zu teuer und strafbar wäre, kommt denen gar nicht in den sinn. angenommen werden MÜSSEN, müssen übrigens NUR münzen DES währungsgebietes, in dem sie ausgegeben worden sind: einen belgischen oder finnischen zehner müssen DEUTSCHE zahlungsempfänger NICHT annehmen. allerdings würden sie sich damit quasi selbst "ins knie schiessen" weil man solche "exoten" als sammler erst teuer einkaufen muß.

theoretisch ja, aber wenn der Verkäufer das Geld nicht annehmen will, weil er es nicht kennt, dann kommt auch kein Kaufvertrag zustande und das wars dann. Bei der Vielzahl von Sondermünzen ist es den Kassierern nicht zuzumuten, alle Münzen zu kennen.