Muss man die "Aufwandsentschädigung" bei Nachhilfeunterricht in der Steuererklärung angeben?

2 Antworten

Mit Mindestlohn hat das nichts zu tun, da es eben eine Aufwandspauschale ist.

Das wird über die sogenannte "Übungsleiterpauschale" laufen. Kannst Du googeln.

Da du noch nicht volljährig bist, steht dir der Mindestlohn nicht zu. Das ist absichtlich so, damit junge Leute nicht auf die Idee kommen, deswegen auf eine Ausbildung zu verzichten.

Da du wohl kaum über 9.000 € im Jahr verdienst, werden gar keine Steuern fällig. Also kannst du auch keinen Aufwand geltend machen.