Muss man bei einer Bürgschaft (Kredite) volljährig sein?

3 Antworten

Selbstverständlich muss der Kreditnehmer volljährig sein: du bist erst mit erreichen der Volljährigkeit auch voll geschäftsfähig!

Ja, muss er.

Selbstverständlich muss man erst volljährig sein. Erst dann ist man voll geschäftsfähig.

Evtl. Bürgen werden natürlich auch in Augenschein genommen und die Finanzen werden geprüft. Ein Sozialhilfeempfänger wird sicher nicht als Bürge akzeptiert, nur weil er Volljährig ist.