Muss man bei einer Bürgschaft (Kredite) volljährig sein?
Hallo :-) Ich stelle mir bei einer Bürgschaft, die als Kreditsicherheit verwendet wird, folgende Frage: Muss der Kreditnehmer selbst volljährig sein, auch wenn ihn eine dritte Person (also der Bürge) absichert? Immerhin kommt eine Bürgschaft ja dann zum Einsatz, wenn der Kreditnehmer über keine ausreichende Kreditwürdigkeit verfügt. Oftmals sind ja Eltern die Bürgen ihrer Kinder um ihnen z.B. einen Autokauf zu ermöglichen. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass eine Bank einem 17-jährigen einen Kredit gewähren würde, nur weil als Absicherung die Eltern als Bürgen dastehen. Und überhaupt: Muss ein Bürge an sich nicht auch nochmal abgesichert werden? Was würde denn die Bank tun, wenn auch der Bürge zahlungsunfähig wäre?
3 Antworten
Selbstverständlich muss der Kreditnehmer volljährig sein: du bist erst mit erreichen der Volljährigkeit auch voll geschäftsfähig!
Ja, muss er.
Selbstverständlich muss man erst volljährig sein. Erst dann ist man voll geschäftsfähig.
Evtl. Bürgen werden natürlich auch in Augenschein genommen und die Finanzen werden geprüft. Ein Sozialhilfeempfänger wird sicher nicht als Bürge akzeptiert, nur weil er Volljährig ist.