Muss man bei Beschwerden wegen Ruhestörung den Namen angeben? / Wird der Name genannt, wenn die Polizei vorbei kommt?

4 Antworten

Nein Nein und nein

Die Polizei brauch nur deine Daten Gala du etwas verdächtiges bemerkt hast oder oder oder...

Allerdings nur weil man mal welche durch das Fenster hört ist das kein Grund die Polizei zu rufen.

MissWho123 
Fragesteller
 25.05.2017, 01:14

Danke. 

Es geht ja nicht darum, dass man die mal durch das Fenster hört, ich wohne halt an einer Busschleife, da ist eine gewisse Lautstärke. Es geht mir darum , dass diese Personen immer und immer wieder die Musik auf Boxen oder was auch immer so laut haben, dass es trotz geschlossenen Fensters immer noch ziemlich laut ist. Und es geht seit Wochen so. Jetzt hab ich mal Mut gefasst und die Polizei angerufen. 

AssassineConno2  25.05.2017, 01:17

also um diese Uhrzeit schon...

furbo  25.05.2017, 07:10

Nein Nein und nein

Nein, Nein und nein. Du liegst falsch. 

Warum sollte sie einer anonymem Anzeige wegen Ruhestörung nachgehen? Um eine Ruhestörung zu begründen, muss es zwingend jemanden - eine reale und bekannte Person - geben, der sich gestört fühlt. Wenn sich nur irgendwas Anonymes gestört fühlt, liegt KEINE Ruhestörung vor. 

Ja, du musst deinen Namen angeben.

Nein, die Beschuldigten erfahren nicht, wer sich beschwert hat. 

Nein, du wirst nach einem Polizeieinsatzbereit nicht benachrichtigt.

du solltest schon deinen namen angeben aber die polizisten sagen normal demjenigen nicht wer sich beschwert hat. derjenige könnte vielleicht 1 und 1 zusammen zählen falls du dich vorher mal beschwert hast o.ä.