Muss man bei Beschwerden wegen Ruhestörung den Namen angeben? / Wird der Name genannt, wenn die Polizei vorbei kommt?
Hallo, ich wollte soeben eine Beschwerde anonym bei der Polizei wegen Lärmbelästigung abgeben. Nun meinte der Mann am Telefon zu mir, "Anonym nehmen wir nicht entgegen. Entweder sie nennen ihren Namen oder lassen es", okay also hab ich meinen Namen, Adresse und Problem genannt. Darauf hin meinte er nur "wir gucken dann mal", das ist jetzt nun auch knapp über einer Stunde her, nicht ist geschehen. Ich habe nun ein paar Fragen, ist das denn so ? Kann man nur mit seinem Namen eine Beschwerde abgeben ? Ich meine, ich wollte die Personen ja nicht anzeigen, sondern lediglich nur meine Ruhe. Und klingeln die dann bei mir um mir sowas zu sagen wie "so, ist erledigt" oder sowas in der Art? Kommt da noch was auf mich zu ? Die sagen denen doch nicht meinen Namen oder ? Ich habe nämlich keine Lust demnächst von Denen belästigt zu werden.
P.S. das sind nicht meine Nachbarn, sondern meist betrunkene Jugendliche, die mit ihren Autos an der Busschleife "chillen" und so laute Musik anhaben, dass man es durch das geschlossene Fenster in Zimmerlautstärke noch hört.
4 Antworten
Nein Nein und nein
Die Polizei brauch nur deine Daten Gala du etwas verdächtiges bemerkt hast oder oder oder...
Allerdings nur weil man mal welche durch das Fenster hört ist das kein Grund die Polizei zu rufen.
Danke.
Es geht ja nicht darum, dass man die mal durch das Fenster hört, ich wohne halt an einer Busschleife, da ist eine gewisse Lautstärke. Es geht mir darum , dass diese Personen immer und immer wieder die Musik auf Boxen oder was auch immer so laut haben, dass es trotz geschlossenen Fensters immer noch ziemlich laut ist. Und es geht seit Wochen so. Jetzt hab ich mal Mut gefasst und die Polizei angerufen.
also um diese Uhrzeit schon...
Nein Nein und nein
Nein, Nein und nein. Du liegst falsch.
Warum sollte sie einer anonymem Anzeige wegen Ruhestörung nachgehen? Um eine Ruhestörung zu begründen, muss es zwingend jemanden - eine reale und bekannte Person - geben, der sich gestört fühlt. Wenn sich nur irgendwas Anonymes gestört fühlt, liegt KEINE Ruhestörung vor.
Ja, du musst deinen Namen angeben.
Nein, die Beschuldigten erfahren nicht, wer sich beschwert hat.
Nein, du wirst nach einem Polizeieinsatzbereit nicht benachrichtigt.
du solltest schon deinen namen angeben aber die polizisten sagen normal demjenigen nicht wer sich beschwert hat. derjenige könnte vielleicht 1 und 1 zusammen zählen falls du dich vorher mal beschwert hast o.ä.