Muss man Bausparverträge aufösen?

5 Antworten

Soweit ich weiß, wird bei ALG I keine Berechnung des Einkommens durchgeführt.
Bei ALG II kannst Du von 150 Euro Sparguthaben pro Lebensjahr ausgehen, die Du behalten darfst.

Google mal nach:>>> Schonvermögen Alg 2

Bei Alg 1 ist Deine Freundin davon unberührt,(Arbeitslosengeld ist ja eine Versicherungsleistung)

Geht sie jedoch in Alg 2(auch Hartz 4 genannt) über, wird ihr Vermögen rangezogen.

Wenn sie ALG1 bekommt, muss sie das nicht. Erst wenn sie länger ohne Arbeit ist und in ALG2 oder Hartz4 rutscht, aber dazu dürfte der Betrag zu niedrig sein.

erst wenn hartz 4 ansteht, aber es wird ein vierteljahr rückwirkend kontrolliert, ob sie geld hatte und sie muß nachweisen, was sie damit gemacht hat, wenns nicht mehr da ist

Die Menge an Bargeld und Bausparverträgen ist unbegrenzt. Du darfst auch als Arbeitsloser 6Mrd. auf dem Konto haben. Nur wenn Du ALG II Bezieher wirst, musst Du vorher deine Barschaft verprassen.