Muss ich zum Meeting vor der Arbeit, wenn die Zeit nicht bezahlt wird?

5 Antworten

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Ich würde mal das BGB zu Rate ziehen:

"§ 612 Vergütung

(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten
ist...."

Mit anderen Worten: eine Leistung im Auftrag des Arbeitgebers fällt in der Regel unter die Pflichten des Arbeitsvertrags. Tätigkeiten im Rahmen des Arbeitsvertrags werden in aller Regel auch bezahlt, so ist es "den Umständen nach zu erwarten".

Merkmal eines Arbeitsverhältnisses ist die Anwesenheitspflicht und das Weisungsrecht des Betriebs. Beides deutet eindeutig darauf hin, dass das Ganz nicht deine Freizeit ist und du daher auch Lohn dafür zu beanspruchen hast. Das hat deine Chefin ja eindeutig bekräftigt, indem sie eine Abmahnung angedroht hat.

Mit einer solchen Abmahnung würde ich übrigens umgehend zum Arbeitsgericht gehen. Wäre doch mal interessant, ob ein Gericht der Anscht ist, dass der Betrieb eine Anwesenheit außerhalb der Arbetszeit fordern kann.

Nun ist es allerdings die Zwickmühle für dich, ob du es dir erlauben kannst, als Einziger gegen diese Regelung zu protestieren. Meiner Ansicht nach sollte keiner deiner Kollegen bereit sein, das mit zu machen. Rede mal mit ihnen, denn es wäre wahrscheinlich besser, wenn du nicht als Einzelner dein Recht einforderst.

Jollena 
Fragesteller
 20.04.2016, 17:10

Ich habe gerade mal einen Anruf bei meiner Rechtschutzversicherung gemacht. Wurde dann mit einem Mediator verbunden. Der riet mir, erst mal pünktlicher da zu sein, um den guten Willen zu zeigen und dann nach einer Weile den Arbeitgeber in seine Pflicht zu nehmen, die Zeit auch zu bezahlen.

Leider gab es keinen Hinweis, auf was ich mich berufen kann. die ursprüngliche Frage bleibt also bestehen: Auf welche Verordnungen und/oder Gesetze kann ich mich berufen??? 

Der reine Glaube im Recht zu sein, heißt ja nicht, dass man Recht hat.

PeterSchu  20.04.2016, 17:15
@Jollena

Naja, wie ich geschrieben hab, §612 BGB.

Der wird übrigens auch von Gerichten herangezogen, wenn es darum geht, dass es kein kostenloses Probearbeiten geben darf, sofern man dabei unter Anwesenheitspflicht steht und Weisungen des Arbeitgebers unterstellt ist.

Ich würde es übrigens nicht zu lange laufen lassen. Sonst könnte man es dir so auslegen, dass du die Situation quasi akzeptiert hast

Jollena 
Fragesteller
 30.04.2016, 17:55
@PeterSchu

Danke, für deine Hilfe! du liebe Güte, was gibt es alles für Paragraphen!

Ich hatte an 2 bis 3 Wochen gedacht. Und dann ein klärendes Gespräch. Bin echt gespannt, wie das ausgeht. Mehr auf dem Lohnzettel oder täglich etwas früher nach Hause? 

Wenn du seitens der Arbeit verpflichtet wirst zu den Meetings zu erscheinen, dann zählt es als Arbeitszeit. Wenn die Teilnahme freiwillig ist dann eben nicht, aber dann musst du auch nicht hingehen.

Jollena 
Fragesteller
 20.04.2016, 16:51

Danke, so sehe ich das auch.

Ich komme zeitiger, wenn die Zeit bezahlt wird. Die Arbeit an sich beginne ich ja pünktlich.

In meiner Freizeit mache ich was ich will - ich gehe auf Arbeit um Geld zu verdienen und nicht aus Langeweile - jetzt soll es nur ein Meeting sein und dann kommt auch noch Arbeitszeit dazu und wenn alle mitmachen hängt irgendwann ein Automat an der Eingangstür und verlangt Eintritt um arbeiten zu dürfen! Rechtliche Grundlage für Bezahlung:

http://dejure.org/gesetze/BGB/611.html

Alles was die Geschäftsleitung verlangt muss auch bezahlt werden! Alles Gute!

Jollena 
Fragesteller
 30.04.2016, 16:21

Genauso sehe ich das auch. Was nicht bezahlt wird ist Freizeit und da mache ich was ich will.

Habe neulich gerade an meinem freien Sonntag zugestimmt, für 2 Stunden auszuhelfen. Wollte zum Mittag wieder daheim bei meiner Familie sein. Ende vom Lied: Ich war den ganzen Tag auf Arbeit, weil noch mehr Kollegen ausgefallen waren. Ohne Ersatz des freien Tages. Ich bin doch kein Sklave! Mache ich nicht wieder!

In deinem Arbeitsvertrag dürfte auch die Arbeitszeit geregelt sein. Wenn davor etwas stattfindet, besteht keine Anwesenheitspflicht. Gehört das Meeting zur Arbeitszeit, wird also angeordnet, muss man natürlich pünktlich sein, dann ist die Zeit aber auch zu vergüten.

Gibt es in dem Betrieb einen Betriebsrat, dann solltest Du Dich 'mal an den wenden, ansonsten frage einfach bei der zuständigen Gewerkschaft nach, in der Du hoffentlich schon Mitglied bist.

Jollena 
Fragesteller
 30.04.2016, 17:38

Eine klare Uhrzeit zum Arbeitsbeginn wird nicht erwähnt. Nur dass sich die vereinbarte Wochenstundenzahl bei einer 7-Tage-Woche auf 5 Arbeitstage verteilt. Bisher startete meine Arbeit mit Hausöffnung. Dann heißt es arbeiten bis die täglichen Stunden abgeleistet sind, plus Mittagspause. Das morgendliche Meeting findet jedoch eine Viertelstunde vor Hausöffnung statt. Auch wenn es weniger Zeit in Anspruch nimmt, müssen wir ja doch da sein. Am Besten schon mit vorbereitetem Arbeitsplatz, was in meiner Abteilung mind. 10 min braucht. also eigentlich eine halbe Stunde früher da sein. Zeit die vertraglich nicht auftaucht. Da steht nicht von Vorbereitungszeit oder Nachbereitungs- / Reinigungszeit des Raumes oder des Arbeitsmaterials.

Einen Betriebsrat gibt es nicht. Gewerkschaften habe ich bisher nicht gebraucht. Ich wüßte da auch keine passende. Bisher hat meine Rechtschutzversicherung gereicht. Und die würde in diesem Fall auch hinter mir stehen. Das habe ich bereits geklärt.

Das muss schon zur Arbeitszeit zählen, da hast du bestimmt was falsch verstanden

Jollena 
Fragesteller
 20.04.2016, 16:49

Ich habe nichts falsch verstanden. Es wird erwartet, aber die Zeit nicht bezahlt.

HalloRossi  20.04.2016, 16:52

Das ist nicht erlaubt. Wie soll das sonst auch versichert sein usw?

Jollena 
Fragesteller
 20.04.2016, 16:58
@HalloRossi

Versichert? wie soll ich das verstehen? Der Weg zur Arbeit ist doch versichert. Und ich war ja bereits auf dem Firmengelände. Wenn ich an dem Tag auch arbeite, sollte das kein Problem sein. 

HalloRossi  20.04.2016, 17:07

Natürlich ist das ein Problem. Im Falle eines Arbeitsunfalls werden explizit nach den Uhrzeiten gefragt! Und wenn dann noch gar kein ArbeitsBeginn war und es auch kein Wegeunfall war, dann bist du nicht versichert.

Jollena 
Fragesteller
 30.04.2016, 17:45
@HalloRossi

Interessanter Gedanke!

Aber wäre es nicht trotzdem ein arbeitsbedingter Wegeunfall, wenn mir auf dem Weg zum Arbeitsplatz etwas passiert. Egal ob 15 min früher oder nicht? Es wird ja vom AG erwartet, dass ich früher da bin, dann muss er doch auch dafür gerade stehen.

Werde mal vorsichtig bei der Berufsgenossenschaft nachhaken.