Muss ich wegen einer falschen Verdächtigung (Beleidigung) ins Gefängnis?

4 Antworten

DIREKT ins Gefängnis steckt dich NIEMAND. Dazu muss zuerst mal ein Staatsanwalt ermitteln, dann geht es, eventuell, vor Gericht, und dann gibt es eine Steafe. Oder auch nicht.

Weswegen solte man dich aberhier überhaupt verurteilen? Für den Vorfall gibt es keine Zeugen. Es gibt keine Möglichkeit, die Wahrheit heraus zu finden. Gegen dich liegt lediglich eine Anzeige wegen Beleidigung vor.

Ausder Sache kann man auch nicht wirkliche eine"falsche Verdächtigung" machen.

Das Verfahren wird aufgrund des "Pack schlägt sich, Pack verträgt sich" - PRinzip eingestellt. (Das sit nicht persönlich, das heißt intern so, frag mich nicht, woher ich das weiß)

Selbst FALLS dir wer wegen den Dienstaufsichtsbeschwerden was will, ist das immer noch ein Grund für eine Haftstrafe.

Spätestens, wenn du Post vom Staatsanwalt bekommt, oder allerspätestens wenn du einen Termin bei Gericht als Angeklagter hast, ist es Zeit für einen Anwalt.

Aber der Staatsanwalt entscheidet doch nicht, wer ins Gefängnis kommt. Das entscheidet ein Gericht. Und wegen einer Beleidigung kommt NIEMAND ins Gefängnis, da das Gesetz (§ 185 StGB) nur Geldstrafe und für den schlimmsten denkbaren Fall 1 Jahr Freiheitsstrafe vorsieht, die dann zur Bewährung ausgesetzt werden würde.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Selbst bei einer Verurteilung gäbe es kein Gefängnis, sondern nur eine Geldstrafe.

Und eine Verurteilung scheint unwahrscheinlich.

Oh man, das du wegen Beleidigung höchstens Bewährung bekommen kannst, was aber eher zu einer Geldstrafe führt ist dir bewusst oder?

Woher ich das weiß:Recherche