Muss ich "Schnüffelbesuchen" durch den Vermieter zustimmen?
Hallo, unser Vermieter ist sehr neugierig. Sobald er hier auftaucht, will er in sämtliche Räume und läßt auch die Finger nicht von Unterlagen, die sich auf dem Schreibtisch befinden. Jetzt möchte er wieder mal "nach dem Rechten schauen". Da bisher alle Besuche in reine "Schnüffelbesuche" ausarteten, verweigerten wir ihm seit ca. 3 Jahren den Zutritt zum Haus. Jetzt pocht er per Rechtsanwalt auf sein "Recht" hier aufzutauchen. Müssen wir dem zustimmen? Wenn wir irgendwelche Schäden melden, interessiert es ihn nicht. Es kommt immer die Aussage, dass er dafür kein Geld hat. Also treibt ihn wieder mal die Neugierde...
21 Antworten

Den würde ich demonstrativ an der Tür abfertigen. Nur, wenn er auf Mängel eingeht, die Ihr beanstandet, darf er rein!

Ja, die Miete kürzen würde ich wegen den Mängeln auch, ihn 3mal schriftlich mitteilen und dann je nachdem halt kürzen. Das kannst alles im Internet nachlesen wieviel du kürzen kannst, mit dem Briefkasten kannst z.b. 5% der Kaltmiete kürzen das weiß ich noch :-)

ich meine 2 Mal im Jahr darf er angekündigt kommen. Wenn er auf Schäden in der Wohnung nicht reagiert und ihr ihm das auch schon schriftlich mitgeteilt habt würde ich die Miete kürzen

Betreten der Wohnung durch Vermieter / Dritte
Der Mieter einer Wohnung hat auch das Recht zu bestimmen, wer die Wohnung wann betritt. Dieses Recht gilt nicht nur gegenüber Personen, die nicht Partei des Mietvertrages sind, sondern auch gegenüber dem Vermieter selbst.
Der Vermieter darf von seinem Recht zum Betreten / Besichtigen der Wohnung nur in einer dem Mieter schonenden Weise Gebrauch machen. Er hat dementsprechende Rücksicht nehmen. Grundsätzlich darf er nur nach Anmeldung und nur an Wochentagen zu einer angemessenen Tageszeit die Wohnung betreten (in der Regel wochentags zwischen 10 und 13 bzw. 15 und 18 Uhr)...
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Das ist es ja, auf Beanstandungen geht er nicht ein, ihm scheint nur wichtig zu sein, ob um 8 Uhr morgens der Haushalt schon erledigt ist. Nach seinem letzten Besuch verbreitete er die Aussage im Ort, dass die Betten um 8 Uhr morgens noch immer nicht gemacht waren, aber unsere Beanstandungen interessierten ihn überhaupt nicht

Noch ein Grund mehr ihm mal heftigst auf die Füße zu treten. Soviel Dreistigkeit in einer Person - unglaublich. Da müsst ihr wirklich was gegen tun.

Wir machen auch alles selber, nur den vorhandenen Schaden (Wassereintritt am Wintergarten) können wir nicht selber beheben. Und da stellt er sich aus Kostengründen seit 5 Jahren quer

Das alleine wäre ein klarer Fall für eine Mietminderung, auch rückwirkend für die 5 Jahre! Ihr solltet Euch mal ernsthaft mit dem örtlichen Mieterschutzbund unterhalten und diese Schritte einleiten.

Also das geht den Vermieter, mit Verlaub, einen Sch... an!!!! Das ist Gutsherrenart. So einen Vermieter würde ich, ungeachtet der Kosten, durch einen Anwalt klar in seine Grenzen weisen!
So etwas geht den gar nichts an. Wenn überhaupt, dann zeigt ihm die "Problemzonen", in andere Räume geht er gar nicht erst rein! Mein Vermieter reagiert auf meine Telefonate und läßt die Mängel auch schnell beheben. Wir haben allerdings auch ein super Verhältnis, weil ich viel selbst mache, bevor ich einen Handwerker brauche.