Muss ich "Schnüffelbesuchen" durch den Vermieter zustimmen?

20 Antworten

Das ist es ja, auf Beanstandungen geht er nicht ein, ihm scheint nur wichtig zu sein, ob um 8 Uhr morgens der Haushalt schon erledigt ist. Nach seinem letzten Besuch verbreitete er die Aussage im Ort, dass die Betten um 8 Uhr morgens noch immer nicht gemacht waren, aber unsere Beanstandungen interessierten ihn überhaupt nicht

Lorelai  11.06.2008, 22:03

Noch ein Grund mehr ihm mal heftigst auf die Füße zu treten. Soviel Dreistigkeit in einer Person - unglaublich. Da müsst ihr wirklich was gegen tun.

raubkatze  11.06.2008, 22:05

So etwas geht den gar nichts an. Wenn überhaupt, dann zeigt ihm die "Problemzonen", in andere Räume geht er gar nicht erst rein! Mein Vermieter reagiert auf meine Telefonate und läßt die Mängel auch schnell beheben. Wir haben allerdings auch ein super Verhältnis, weil ich viel selbst mache, bevor ich einen Handwerker brauche.

monja1995 
Fragesteller
 11.06.2008, 22:20
@raubkatze

Wir machen auch alles selber, nur den vorhandenen Schaden (Wassereintritt am Wintergarten) können wir nicht selber beheben. Und da stellt er sich aus Kostengründen seit 5 Jahren quer

Ringelkatze  11.06.2008, 22:29
@monja1995

Das alleine wäre ein klarer Fall für eine Mietminderung, auch rückwirkend für die 5 Jahre! Ihr solltet Euch mal ernsthaft mit dem örtlichen Mieterschutzbund unterhalten und diese Schritte einleiten.

ungererbad  11.06.2008, 22:29

Also das geht den Vermieter, mit Verlaub, einen Sch... an!!!! Das ist Gutsherrenart. So einen Vermieter würde ich, ungeachtet der Kosten, durch einen Anwalt klar in seine Grenzen weisen!

Alle 2 Jahre darf er wohl gucken kommen, lies einmal hier:

http://www.anwaltseiten24.de/mietrecht-lexikon/besichtigung-vermieter.html

Solche Frechheiten und Dreistigkeiten würde ich mir von einem Vermieter nie und nimmer gefallen lassen. Einmal im Jahr darf er kommen, und sich die Beanstandungen anschauen, ist es dringend, dann auch eher! Am Besten dann aber eben mit Zeugen, deinerseits!

Grundsätzlich hat der Vermieter das Recht, die Wohnung nach vorheriger Anmeldung zu betreten. Dabei sollten 24 Std. als angemessen angesehen werden. Nicht als Besuchsdauer, sondern als Anmeldefrist ;-) Du hast da ja ein besonderes Exemplar von Vermieter. Ich würde ihm die Begehung schriftlich gestatten mit der Bemerkung daß er seinen Stuhlgang zuvor erledigen soll und währnd des Besuches die Toilettentür ausgehängt sein wird. Daß du Bilder und ein Protokoll von der Begehung anfertigen wirst. Ferner daß du während des Besuches deine Webcam sicher nicht abschaltest und Übergriffe auf private Korespondenz und ähnlichem ggf. von Freunden im Internet gesehen werden. Und schließlich würde ich einen "blöden Zeitpunkt" wählen, da dein Zeuge zu dem Termin nicht anders frei ist...

huch was werden das denn neuerdings für lästige Vermieter? Wenn ihr die Möglichkeit hättet, würde ich notgedrungen auch einen Umzug in Erwägung ziehen, wenn es gar nicht anders ginge? Ist natürlich auch alles eine Kostenfrage. Meinen Vermieter muss ich grad zu anbetteln, wenn hier mal was mit dem Rechten geschehen muss. Er wohnt auch ca. 45 min. außerhalb der Stadt und ist nebenbei voll berufstätig, da hat er natürlich nicht sooft die Zeit zu gucken. Manchmal schaut es bei mir auch chaotisch aus, als hätte ne "Bombe" eingeschlagen, weil ich dann mal wieder am räumen bin und da mag ich dann auch solche Leute nicht unangemeldet vor der Türe haben. Ansonsten die aufgeführten Sachen einfach mal in die Tat umsetzen.

monja1995 
Fragesteller
 11.06.2008, 23:16

Unser Vermieter wohnt ne Stunde von hier entfernt, aber der Weg ist ihm nicht zu weit, hier dauernd unangemeldet aufzutauchen. Nur hab ich ihn, wenn er nicht angemeldet war, auch nicht reingelassen und das stinkt ihm. Mittlerweile wirft er 3 mal in der Woche Zettelchen in den Briefkasten, dass er endlich mal nach dem Rechten sehen möchte. Naja, Briefmarken sind ja sooooo teuer. Ein Umzug kommt nicht in frage, da wir relativ günstig wohnen und unserer Tochter einen Schulwechsel auch nicht zumuten wollen. Mein Mann hat auch nur 4 Kilometer in die Arbeit. Nur bei mir ist es mit 42 Kilometern etwas weiter. Uns gefällt es hier und solange der alte Vermieter noch nicht auf die Tochter überschrieben hatte, hatten wir hier das schönste Leben. Das Verhalten seines Schwiegersohnes bezeichne ich inzwischen schon als Nötigung bzw. Mobbing. Wenn sie uns raushaben wollen, dann sollen sie uns halt kündigen.....