Muss ich mich als Mieter um einen Waschmaschinenanschluss kümmern?

6 Antworten

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Teile deiner Vermieterin schriftlich mit, dass die bisherige Gestattung zum Gebrauch von Gefriertruhe, Trockner und Waschmaschine ab 1. Mai 2011 wegfällt und sie deshalb diese Geräte in ihrer eigenen Wohnung betreiben müsse. Gestatte ihr zugleich die Installation des WM-Anschlusses (ist eine bauliche Veränderung) in ihrer Wohnung auf ihre Kosten. 

Da bei Beginn des Mietverhältnisses nicht dieser Anschluss vorhanden war und auch nicht vereinbart wurde, muss die Mieterin die Kosten tragen. Als Alternative käme eine Modernisierungsvereinbarung in Frage, wobei die Mieterin jährlich 11%  (davon 1/12 monatlich) der Kosten zu tragen hätte (Aufschlag auf die Nettomiete).

Susi83 
Fragesteller
 06.04.2011, 21:21

Dankeschön, werde ich machen!!!

albatros  13.04.2011, 11:45

Sehe grad einen Lapsus: Richtigerweise muss es natürlich heißen teile deiner "MIETERIN" schriftlich mit .... , ich bitte um Entschuldigung.

Ihr könnt das zwar selber übernehmen aber die Kosten hat der Vermieter zu Übernehmen. Du musst ja irgendwie deine Wäsche waschen können !

Susi83 
Fragesteller
 04.04.2011, 20:53

Du hast das bestimmt falsch verstanden, bin ich aber auch dran Schuld, weil ich in der Überschrift nen Fehler gemacht habe. Also ich bin der Vermieter!!! ;) Also bist du der Meinung, dass ich das bezahlen muss??? Weil im MV steht nix von Waschmaschinenanschluss oder Benutzung der anderen Räume. Halt nur SZ, WZ, KZ, Küche und Flur...

XtraDry  05.04.2011, 03:04

aber die Kosten hat der Vermieter zu Übernehmen

Nein, warum sollte er das müssen?

Wenn im Mietvertrag nichts darüber steht dass sie das machen darf ist es nich eure Pflicht dfür zu sorgen dass sie einen Waschmaschienenanschluss hat

Susi83 
Fragesteller
 04.04.2011, 20:55

Ne, im MV steht nix drin, über nen Waschmaschinenanschluss bzw Nutzung der anderen Räume... Also könnt ich rein theoretisch ihr ganzes Zeug auf'm Flur stellen und die Schlösser wechseln lassen-wenn sie sich jetzt auf stur stellen sollte?

Zunächst tretet ihr als Eigentümer in die Pflichten des Mietvertrages ein, den die Vorbesitzerin (auch mündlich) geschlossen hat.

Sollte hierin Teile des Kellers mitvermietet gewesen sein, bleibt das so. Ggf. müsst ihr das von eurem Lager baulich trennen (Mauer, Bretterverschlag). Falls nicht, müsst ihr einen Waschmaschinenanschluß in der Wohnung herstellen lassen, wenn das überhaupt möglich ist.

Die Miete kann nach ortsüblichem Vergleich angepasst werden, allerdings gelten hier Maximalgrenzen einer Erhöhung, wäre sie sehr niedrig angesetzt, könnt ihr die nicht auf einem Schlag anpassen.

HTH

G imager761

Susi83 
Fragesteller
 04.04.2011, 20:57

Auch mündlich??? Sch***... Sie hat es ihr halt gestattet, also müssen wir das jetzt auch??? Räumliche Trennung geht schlecht. Das Haus ist über 500 Jahre alt und sowieso schon reichlich verbaut! Hm, die Mietanpassung sind glaub ich 20%. Das kann man fast in die Tonne treten... :( Müssen halt jetzt noch mindestens 9 Monate mit ihr auskommen (Kündigungsfrist)

XtraDry  05.04.2011, 03:07
@Susi83

Sie hat es ihr halt gestattet

Das ist nicht automatisch eine mietvertragliche Vereinbarung...

Susi83 
Fragesteller
 04.04.2011, 21:10

Aso, im MV steht drin, das Vereinbarungen, die getroffen wurden, schriftlich erfolgen müssen... Ist das da jetzt hinfällig, da die Vormieterin das zwar zugelassen hat, aber nirgends schriftlich niedergelegt hat?

XtraDry  05.04.2011, 03:07
@Susi83

das Vereinbarungen, die getroffen wurden, schriftlich erfolgen müssen

Dann sind alle mündlichen Nebenabreden unwirksam...

Sorry, in der Überschrift müsste VERMIETER stehen!!! Also ich bin der Vermieter!