Muss ich mich als Mieter um einen Waschmaschinenanschluss kümmern?
Liebe Community, also erstmal zu meiner bzw unserer Situation. Meine Stiefmum und ich haben ein Haus gekauft. In diesem Haus ist eine Geschäftseinheit (Eiscafé, Küche, Eisvorbereitungsraum, Maschinenraum, Lager, Gästezimmer und ein Aufenthaltsraum) sowie eine vermietete Wohnung. Die Vorbesitzerin und die Mieterin haben zusammen in dem Café gearbeitet sowie ein sehr freundschaftliches Verhältnis gehabt. Die Mieterin hat eine sehr geringe Miete inklusive aller Nebenkosten... :( Ausserdem nutzt sie die Gefriertruhe in unserer Geschäftsküche und ihre Waschmaschine sowie ihr Trockner stehen bei uns im Lager. Wir möchten nicht, dass wir ihr zu allen Räumen Zugang gewähren müssen und jetzt wollte ich mal wissen, ob wir von ihr verlangen können, dass sie ihre Waschmaschine und ihr ganzes Zeug aus dem Geschäftsbereich räumt und in ihre Wohnung nimmt. Sie meinte schon ganz am Anfang, dass sie keinen Waschmaschinenanschluss in ihrer Wohneinheit hat... Müssten wir uns darum kümmern (auch Kosten übernehmen) oder ist das ihr Problem??? Vielen Dank für eure hilfreichen antworten. Weiss ja nicht, ob ihr gleich irgendwelche Urteile oder Gesetze keent, die ich ihr gleich vor die Nase halten kann???
6 Antworten
Teile deiner Vermieterin schriftlich mit, dass die bisherige Gestattung zum Gebrauch von Gefriertruhe, Trockner und Waschmaschine ab 1. Mai 2011 wegfällt und sie deshalb diese Geräte in ihrer eigenen Wohnung betreiben müsse. Gestatte ihr zugleich die Installation des WM-Anschlusses (ist eine bauliche Veränderung) in ihrer Wohnung auf ihre Kosten.
Da bei Beginn des Mietverhältnisses nicht dieser Anschluss vorhanden war und auch nicht vereinbart wurde, muss die Mieterin die Kosten tragen. Als Alternative käme eine Modernisierungsvereinbarung in Frage, wobei die Mieterin jährlich 11% (davon 1/12 monatlich) der Kosten zu tragen hätte (Aufschlag auf die Nettomiete).
Dankeschön, werde ich machen!!!
Sehe grad einen Lapsus: Richtigerweise muss es natürlich heißen teile deiner "MIETERIN" schriftlich mit .... , ich bitte um Entschuldigung.
Ihr könnt das zwar selber übernehmen aber die Kosten hat der Vermieter zu Übernehmen. Du musst ja irgendwie deine Wäsche waschen können !
Du hast das bestimmt falsch verstanden, bin ich aber auch dran Schuld, weil ich in der Überschrift nen Fehler gemacht habe. Also ich bin der Vermieter!!! ;) Also bist du der Meinung, dass ich das bezahlen muss??? Weil im MV steht nix von Waschmaschinenanschluss oder Benutzung der anderen Räume. Halt nur SZ, WZ, KZ, Küche und Flur...
aber die Kosten hat der Vermieter zu Übernehmen
Nein, warum sollte er das müssen?
Wenn im Mietvertrag nichts darüber steht dass sie das machen darf ist es nich eure Pflicht dfür zu sorgen dass sie einen Waschmaschienenanschluss hat
Ne, im MV steht nix drin, über nen Waschmaschinenanschluss bzw Nutzung der anderen Räume... Also könnt ich rein theoretisch ihr ganzes Zeug auf'm Flur stellen und die Schlösser wechseln lassen-wenn sie sich jetzt auf stur stellen sollte?
Zunächst tretet ihr als Eigentümer in die Pflichten des Mietvertrages ein, den die Vorbesitzerin (auch mündlich) geschlossen hat.
Sollte hierin Teile des Kellers mitvermietet gewesen sein, bleibt das so. Ggf. müsst ihr das von eurem Lager baulich trennen (Mauer, Bretterverschlag). Falls nicht, müsst ihr einen Waschmaschinenanschluß in der Wohnung herstellen lassen, wenn das überhaupt möglich ist.
Die Miete kann nach ortsüblichem Vergleich angepasst werden, allerdings gelten hier Maximalgrenzen einer Erhöhung, wäre sie sehr niedrig angesetzt, könnt ihr die nicht auf einem Schlag anpassen.
HTH
G imager761
Sie hat es ihr halt gestattet
Das ist nicht automatisch eine mietvertragliche Vereinbarung...
Aso, im MV steht drin, das Vereinbarungen, die getroffen wurden, schriftlich erfolgen müssen... Ist das da jetzt hinfällig, da die Vormieterin das zwar zugelassen hat, aber nirgends schriftlich niedergelegt hat?
das Vereinbarungen, die getroffen wurden, schriftlich erfolgen müssen
Dann sind alle mündlichen Nebenabreden unwirksam...
Sorry, in der Überschrift müsste VERMIETER stehen!!! Also ich bin der Vermieter!
Auch mündlich??? Sch***... Sie hat es ihr halt gestattet, also müssen wir das jetzt auch??? Räumliche Trennung geht schlecht. Das Haus ist über 500 Jahre alt und sowieso schon reichlich verbaut! Hm, die Mietanpassung sind glaub ich 20%. Das kann man fast in die Tonne treten... :( Müssen halt jetzt noch mindestens 9 Monate mit ihr auskommen (Kündigungsfrist)