Muss ich meinen Arbeitgeber (Teilzeit, Festanstellung) schon zu Beginn der Aufnahme meiner selbstständigen Tätigkeit (Kleinunternehmen) davon erzählen?

3 Antworten

Deinen Arbeitgeber musst Du über Deine selbstständige Nebentätigkeit nur informieren, wenn die Informationspflicht vertraglich vereinbart wurde und/oder wenn die Wahrscheinlichkeit besteht, dass einer dieser Verbotsgründe vorliegen könnte:

  • Bei der selbstständigen Nebentätigkeit handelt es sich um eine Konkurrenztätigkeit zu Deinem Arbeitgeber.
  • Deine Haupttätigkeit wird aufgrund des Umfangs Deiner Nebentätigkeit negativ beeinflusst (Übermüdung, Unkonzentriertheit usw.).

Das Arbeitszeitgesetz ArbZG "greift" nur bei abhängiger Beschäftigung, also bei Arbeitsverträgen, nicht also bei selbstständiger Nebentätigkeit. Alles, was außerhalb von Arbeitsverhältnissen passiert, wird davon nicht erfasst.

Selbstständig arbeiten darfst Du nebenher so viel Du willst - so wie Du ja auch außerhalb Deiner Arbeitszeit so viel feiern, am PC spielen usw. darfst, wie Du willst.

Vertraglich vereinbart werden kann auch, dass - außer der Informationspflicht - die Genehmigung des Arbeitgebers eingeholt werden muss; eine solche Klausel ist dann aber nur wirksam, wenn sie den Zusatz enthält, dass eine Genehmigung erteilt werden muss, wenn es keine Verbotsgründe (siehe oben) gibt; alles Andere wäre nicht vereinbar mit der nach dem Grundgesetz GG Art 12 garantierten Freiheit der Berufswahl und der Berufsausübung.

Nein, musst Du nicht.

Das Arbeitszeitgesetz ist nur für Arbeitnehmer anwendbar, nicht für Selbständige.

Egal wie viele Stunden Du in Deinem Kleinunternehmen arbeitest, sie zählen nicht zur max. zulässigen Tages-/Wochenarbeitszeit. Auch die Einhaltung der Ruhezeiten spielen keine Rolle.

Solange Du Deinem AG keine Konkurrenz machst, ist alles in Ordnung

Ja, musst du - und er muss es auch erstmal genehmigen. Immerhin muss er sicherstellen, dass du trotz beider Jobs noch genug Freizeit zur Erholung hast. Sollte zu Beginn aber noch kein Problem sein, da du ja wahrscheinlich nicht nochmal zusätzlich zur Festanstellung 40 Stunden pro Woche selbständig sein wirst.

Wem du das übrigens auch mitteilen musst, ist die Krankenkasse und natürlich dem Finanz- und ggf. Ordnungsamt. Das ist dir aber wahrscheinlich schon bewusst.

Familiengerd  25.08.2022, 10:33
Ja, musst du - und er muss es auch erstmal genehmigen.

Das ist grundsätzlich falsch - siehe dazu meine eigenen Antwort und die von Hexle2!

Crave672  25.08.2022, 10:47
@Familiengerd

Wurde mir aber genau so von mehreren Stellen gesagt: der zuständigen Kammer, einem Fachanwalt und meinem Steuerberater.

Warum? Weil der von dir genannte Grund "Deine Haupttätigkeit wird aufgrund des Umfangs Deiner Nebentätigkeit negativ beeinflusst (Übermüdung, Unkonzentriertheit usw.)." gerade bei einer beginnenden ST so gut wie immer vorliegen kann.

Familiengerd  25.08.2022, 11:30
@Crave672
gerade bei einer beginnenden ST so gut wie immer vorliegen kann

Das ist nichts Anderes als bloße Spekulation! Der Zeitaufwand hängt ja von Art und Umfang der selbstständigen Nebentätigkeit ab, und ein negativer Einfluss auf die Haupttätigkeit ist überhaupt nicht zwingend!

Immerhin muss er sicherstellen, dass du trotz beider Jobs noch genug Freizeit zur Erholung hast.

Die Erläuterung zum Thema "Zeit" hast Du gelesen?

Wurde mir aber genau so von mehreren Stellen gesagt: der zuständigen Kammer, einem Fachanwalt und meinem Steuerberater.

Als pauschale Aussage glaube ich das bei Kammer und Fachanwalt absolut nicht, weil es eben grundsätzlich falsch ist (und ich kann nicht beurteilen, was konkret man Dir gesagt und was Du verstanden hast) - und ob der Steuerberater diesbezüglich kompetent genug ist, eine zuverlässige Aussage dazu zu treffen, bleibt dahingestellt.

Von den von mir beschriebenen Voraussetzungen kannst Du Dich bei einer Nachrecherche im Internet über eine Suchmaschine übrigens leicht überzeugen.

Crave672  25.08.2022, 11:53
@Familiengerd

Ich bin seit mehr als 10 Jahren selbständig, teilweise in Vollzeit und teilweise nebenberuflich, pauschale Aussagen waren das also ganz sicher nicht. Eher waren es individuelle Aussagen, die sich auf meine Situation bezogen.

Trotzdem war man sich stets einig, dass man niemals sichergehen kann, dass die ST den Job nicht doch negativ tangieren könnte und dass die Theorie und die Praxis hier zwei vollkommene andere Schuhe sein können. Und das habe ich selbst auch immer wieder erlebt. Mag gut sein, dass das nur auf meinen Fall zutrifft. Vielleicht tut es das aber auch auf den Fall der/des FS.

Das können weder du noch ich einschätzen. Deshalb sollte sich die/der FS von einem Fachmann vor Ort individuell beraten lassen, wenn er/sie auf der sicheren Seite sein will, ohne es zu melden.

Hab noch einen schönen Tag.

Familiengerd  25.08.2022, 12:01
@Crave672
Eher waren es individuelle Aussagen, die sich auf meine Situation bezogen.

Na also!

Trotzdem war man sich stets einig, dass man niemals sichergehen kann, dass die ST den Job nicht doch negativ tangieren könnte

Noch einmal: Das hängt doch alleine von Art und Umfang der selbstständigen Nebentätigkeit ab!!!

Das können weder du noch ich einschätzen.

Ich habe auch nie behauptet, dass ich das einschätzen könne, sondern "nur" die Voraussetzungen" genannt.