Muß ich geerbtes Geld (während der Ehe)bei einer Scheidung teilen?

6 Antworten

Bei der Zugewinngemeinschaft gilt: Die Erbschaft selbst zählt als privilegierter Erwerb und ist nicht auszugleichen. Erfährt die Erbschaft während der Ehe aber einen Wertzuwachs fällt dieser in dien Zugewinnausgleich:

Siehe auch: http://anwalt-scheidung.net/Content-pa-showpage-pid-7.html

Erworbenes Vermögen (Arbeit...) muß geteilt werden, ererbtes oder geschenktes gehört jedem jeweils allein.

Hallo NeuesLebenBia,

hast du ein normales Sparbuch, wo du an das Geld kannst ? Oder hast Du deinem Noch Ehemann es geschenkt ? Ich will weder ja noch nein sagen dazu. Das könnte falsch sein. Ich würde ( habe es selber so gemacht )bei der Sparkasse nachfragen, oder der Bank, wo drauf es ist. Sie müßten es Dir sagen können. Ansonsten frage auch vielleicht beim Verbraucherschutz nach.

Leider kann ich Dir sonst nicht direkt weiter helfen. Lg.Rea

Bei einer Zugewinngemeinschaft ja, weil es ja während der Ehe dazu kam. Bei Gütertrennung nein. Aber das kann Dir ein Anwalt sicher genauer beantworten

Wolfi0410  07.08.2008, 15:10

Völlig falsch. Siehe Antwort von Wolfgang

WolfRichter  06.08.2008, 17:29

NEIN.

Wird dem Anfangsvermögen zugeschlagen.

Nein mußt Du nicht.