Muss ich für eine leerstehende Wohnung (als Mieter) Nebenkosten bezahlen oder die reine Netto-Miete?

15 Antworten

Du musst die vertraglich vereinbarte Miete zahlen. Das ist IMMER die komplette Miete!

Die Nebenkosten-Abrechnung nach Ende des Mietverhältnisses würde dir ja ein eventuell entstandenes Guthaben ausweisen.

Bis zum Ende der Kündigungsfrist sind die vertraglich vereinbarte und Nebenkosten zu zahlen.

Da Du eine Pauschale zahlst wird es auch nichts zurück geben durch den geringeren Verbrauch.

Du kannst natürlich mal höflich bei den Vermietern anfragen ob Du keine oder weniger NK zahlen darfst.

Okay, vielen Dank für deine Antwort.

Das ist wirklich ärgerlich :-( Erst wurde mit von meinen Vermietern zugesagt, dass sie zum ersten siebten einen Nachmieter suchen, dass ich einen Monat vorher aus meinem Mietvertrag kann. Ich hätte Ihnen auch eine nette Nachmieterin empfohlen, die sie aber nicht möchten (was natürlich ihr gutes Recht ist).

Nun suchen sie aber doch erst zum ersten achten, ohne mir das gesagt zu haben.

Ich muss dazu sagen, dass es eine super schöne Wohnung in der Stadt ist, für die man innerhalb von einem Tag zig Nachmieter finden würde (dafür müsste man natürlich suchen...).

@ClaudiaB1990

Die Schlüssel aber erst am/um den 31.7. abgeben;-)

das ist eine Definitonsfrage. Nebenkosten beinhalten gewissen Fix-kosten. Im Alltag meint man mit Nebenkosten allerdings häufig auch die, die für Warm-Wasser etc. natürlich nur dann Anfallen, wenn die Wohnung bewohnt ist.

Man muss bis zum Ende die Warmmiete zahlen.

Du mußt für diesen einen Monat auch die Nebenkosten bezahlen. Zu den Nebenkosten gehören nicht nur Strom und Heizung, Wasser, sondern auch Grundsteuer, Müllentsorgung usw. Alle Zähler (Strom, Wasser) werden erst zum Vertragsende am 31.07.2015 abgelesen, nicht bei Auszug einen Monat vorher.