Muss ich die Reperatur -Rechnung bezahlen?
Folgendes: Vor ein paar Wochen ist eine Außenjalousie an einem großen Fenster in meiner Mietwohnung kaputt gegangen. Es knallte immer komplett runter.
Erst hat sich unser Hausmeister die Sache angeguckt und dann einen Termin beim Handwerker gemacht. Der kam einige Wochen später und hat das Rollo innerhalb 30-40min repariert. Allerdings hat er auch einmal telefoniert, aber nicht privat.
Nun bekomme ich heute erst eine Rechnung von meinem Vermieter, dass ich 80 Euro zahlen muss. 129 Euro kostet die ganze Sache komplett.
Ich bin etwas überrascht, da das Rollo vor einiger Zeit schon einmal defekt war und ich damals nichts zahlen musste und nun plötzlich so viel.
Es steht zwar was davon, dass mein Vermieter auf den Paragraph 10 meines Mietvertrags verweist (den werde ich mir gleich nochmal deswegen sorgfältig durchlesen), aber das ist doch kein "Eigenverschulden".
Vor allem steht auf der Rechnung: Zahlbar bis 06.12. und heute bekomme ich das Schreiben erst?
Ist das so richtig?
Okay.. Dann muss ich das wohl doch zahlen.
11 Antworten
Das Amtsgericht Leipzig hat in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2003 festgehalten, dass eine Reparatur eines Rollladenkastens keine Kleinreparatur darstellt, Urteil vom 14. August 2003, Az: 11 C 4919/03 – ZMR 2004, 120-121. Der Mieter ist somit nicht dazu verpflichtet, einen defekten Rollladen oder Rollladenkasten zu reparieren.
Ich kann nur auf das eingehen, was in der Frage steht.
Habe die Frage mit einem Foto ergänzt. Muss es wohl zahlen.
Hier handelt es sich aber um eine Kurbel, keinen Rolladenkasten. Und da die dem ständigen Gebrauch des M ausgesetzt ist, ist eine Kleinreparaturklausel den Höchstgrenzen nach anwendbar.
Und Beschädigungen der Mietsache durch unsachgemäßen Gebrauch zahlt der M immer, auch an Rolladenkästen.
Ich vermute, dass dein Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel enthält, laut der du Reparaturen von 80€ selbst tragen musst. Darauf wird sich der Vermieter beziehen. Leider vergeblich. Auch wenn du laut dieser Klausel Kleinreparaturen von 80 € selbst zahlen musst, so bedeutet das nur, dass du die Rechnung bis zu diesem Betrag zu zahlen hättest. Eine höhere Rechnung muss der Vermieter allein tragen. Die Klausel bedeutet nicht, dass du dich mit 80 € daran beteiligen musst. Weise die Forderung des 'Vermieters zurück.
Die Antwort bezieht sich nur auf den Fall, dass dein Mietvertrag eine solche Kleinreparaturklausel enthält.
Siehe Frageergänzung.
129 Euro kostet die ganze Sache komplett.
Der letzte Einsatz oder beide Reparaturen? Falls die letzte Rechnung 129 EUR betrug, musst du als Kleinreparatur nichts zahlen, das im Enzelfall 80 EUR und im Jahr 240 EUR die Höchstgrenzen sind.
Sind beide Reparaturen berechnet, wären 80 EUR zulässig.
Erkennte der Handwerker auf unsachgemäßen Gebrauch, der zu dem Schaden führte, die 129 EUR komplett.
G imager761
Ich habe das Rollo ganz normal benutzt wie jeder normale Mensch. Als das Rollo 2016 schon mal kaputt war, sagte damals der Handwerker bereits, dass das immer wieder passieren könnte, da das Rollo ansich viel zu groß sei. 2016 musste ich GAR NICHTS zahlen, weil es zu diesem Zeitpunkt noch ein Garantiefall war (Neubau).
Natürlich ist die aktuelle Rechnung gemeint. Diese beträgt INSGESAMT 129 Euro und ich soll 80 Euro anteilig davon bezahlen.
Ich habe das Rollo ganz normal benutzt wie jeder normale Mensch.
Ich kenne Menschen, die es normal finden, das hochzureißen oder heruntersausen zu lassen und damit Beschädiungen erst herbeiführen. In deinem Fall kann man das dann ausschließen.
Natürlich ist die aktuelle Rechnung gemeint. Diese beträgt INSGESAMT 129 Euro und ich soll 80 Euro anteilig davon bezahlen.
Nein, das musst du dann eben nicht. Du zahlst entweder bis zu 80 EUR oder garnichts, weil ab 80,01 EUR Rechnungsbetrag die Kleinreparaturklausel nicht greift.
Dir Rechnung wird vom Vermieter nochmal geprüft und er wird sich dann wieder melden. Ich bin gespannt. Also ich behandel die Dinge in und an meiner Wohnung gut, schließlich möchte ich noch mindestens weitere 5 Jahre hier wohnen bleiben. :)
Was wurde denn konkret repariert? Wenn hier ein Gurt defekt war, könnte hier die vertragliche Kleinstreparaturklausel greifen.
Wenn es so etwas im Vertrag gibt, welche Höchstsumme ist hier angegeben?
Es steht was vom Kurbelbetriebe in der Rechnung und Anfahrtskosten und der Stundenlohn in der Rechnung.
das könnte im weitesten Sinne noch zu einer Kleinstreparatur gehören. Was steht zu Kleinstreparaturen im Mietvertrag, d.h. die Höchstsumme? Sind dort beispielsweise 120 € angegeben und die Rechnung beläuft sich auf 129 €, dann zahlst Du gar nichts.
Das ist die Handwerkerrechnung. Was steht in Paragraph 10? Dass Kleinreparaturen bis zu einem Betrag X zu Lasten des Mieters gehen?
80- maximal 240 Euro pro Jahr siehe Foto.
Dann musst Du gar nichts zahlen. Wenn dort die Grenze bei 80 € liegt und die Rechnung 130 € beträgt, darf der Vermieter diese Rechnung nicht aufteilen.
Siehe hier:
https://www.promietrecht.de/Blog/Kleinreparaturklausel-im-Mietvertrag-Was-ist-zu-beachten-E1942.htm
Naja, die bestehen darauf.
Ich schau gleich nach und meld mich dann nochmal.
Siehe Frageergänzung. Muss es wohl zahlen. Hab meinen Mietvertrag erst jetzt gelesen.
Nein, musst Du nicht. Die Obergrenze für Kleinreparaturen beträgt lt. Deinem Mietvertrag 80 €. Diese Reparatur kostet aber 129 € und ist somit keine Kleinreparatur mehr. Also muss der Vermieter die ganzen Reparaturkosten selbst tragen.
Wenn die Ursache für den Defekt in unsachgemäßer Bedienung Deinerseits liegen würde, also Du hast Mist gebaut, dann müsstest Du zahlen, bzw. Deine Privathaftpflichtversicherung. Aber das hättest Du dann ja geschrieben, oder?
Wenn ich es mutwillig kaputt gemacht hätte, hätte ich es geschrieben. Aber das ist nicht der Fall.
80 - 240 € steht da.
Will heißen Einzelreparatur 80 EUR Obergrenze. Bereits bei 80,01 EUR zahlt der Vermieter komplett. Du musst also nix zahlen.
Anteilig darf nicht verlangt werden.
240 € meint, dass das die Obergrenze für 1 Jahr ist, also müsstest Du maximal für 3 Kleinreparaturen, die je 80 € kosten in einem Jahr bezahlen. Bereits bei der 4. oder bei einem Gesamtbetrag von mehreren Kleinreparaturen, der die 240 € übersteigt, müsstest Du den Teil, der dann über 240 € ist, nicht mehr bezahlen.
Wie kann ich das am besten formulieren in einem Brief als Widerspruch? Musste sowas noch nie verfassen.
"Mangels Rechtsgrundlage (s. Mietvertrag § xy) weise ich Ihre Forderung zurück."
Okay, danke..
Hier geht es aber nicht um einen Kasten, sondern um eine Kurbel