Muss ich die Rechnung des Anwalts der Ex bezahlen/2 Erhöhungen Düsseldorfer Tabelle verpasst? Rückforderung Beiträge Krankenversicherung?
Hallo. Ich zahle Kindesunterhalt gemäß einvernehmlicher Einigung und Düsseldorfer Tabelle pünktlich und stets in voller Höhe. Zu Geburtstagen der Kinder habe ich selber immer die Zahlbeträge erhöht. Dies aber bisher auf Basis eines veralteten Ausdrucks der Düsseldorfer Tabelle. Die letzten beiden Erhöhungen sind mir dadurch entgangen. Auch habe ich bisher auf freiwilliger Basis eine private Krankenversicherung der Kinder bezahlt. Nach mehreren banalen Streitigkeiten unter den Eltern habe ich Post von einem Anwalt der Ex erhalten. Neben unwichtigen Themen wird dort der durch die verpassten Erhöhungen entstandene Rückstand abgemahnt. Entgegen bisheriger Gepflogenheiten hat meine Exfrau mich nicht ein Mal auf die Erhöhungen selbst angesprochen. Ich habe den Rückstand sofort überwiesen. Nun erhalte ich die Rechnung des Anwalts meiner Ex. Aus dem Gesichtspunkt des Verzuges soll ich verpflichtet sein, dir Kosten zu zahlen. Allerdings ging es in dem Anwaltsschreiben auf 4 Seiten lang und breit um andere Streitthemen. Nur 1/5 des Schreibens, ganz am Ende, drehte sich um den Rückstand. Als Gegenstandswert wird die Höhe des Rückstands angegeben.
Meine Fragen an Sie/Euch:
- Muss ich die Rechnung des Anwalts der Ex bezahlen?
- Bin ich weiterhin verpflichtet, die PKV der Kinder zu bezahlen? Dies wird von der Gegenseite verlangt. Ich habe angeboten, die Kinder kostenlos über mich in der GKV zu versichern.
- Kann ich die gezahlten Beiträge zur PKV zurückfordern? Sie übersteigen den erledigten Rückstand bei Weitem.Falls ja, für welchen Zeitraum?
Vielen herzlichen Dank vorab.
Freundliche Grüße
Gregor
7 Antworten
Wenn Deine Ex glaubt, sie muss deshalb gleich zum Anwalt rennen und Dich nicht vorher wenigstens mal kontaktiert und darauf "freundlich" aufmerksam macht, dann soll sie mal schön selbst den Anwalt bezahlen. Das musst Du nicht machen.
Dieser Anwalt hat in ihrem Auftag ihre Interessen vertreten - dann hätte sie sich ausrechnen können, dass der nicht umsonst für "sie" arbeitet.
Mach sie mal aufmerksam - ohne Anwalt - dass Du bereits mehr als das Übliche für die Kinder zahlst.
lg Lilo
nicht vorher wenigstens mal kontaktiert und darauf "freundlich" aufmerksam macht,
informationenen sind eine hol-, keine bringschuld..............
Ich lese nochmal nach
Das habe ich dazu gefunden
http://www.justanswer.de/anwalt/9ybji-muss-ich-den-anwalt-der-gegenpartei-bezahlen-es-geht-um.html
Ungeheuerlich! Entweder schließt ihr einen Vergleich oder Du beweist, dass Du das nicht bezahlen kannst oder Du versuchst es einfach mal, und schreibst dem Anwalt, dass Du das nicht bezahlen wirst. Irgendwas musst Du machen.
Man muss sich wirklich mal die Relationen überlegen - die paar Euro für eine Erhöhung lt. Düsseldorfer Tabelle und die Kosten für einen Anwalt.
Unter diesen Umständen musst Du die private Krankenversicherung der Kinder dann auch nicht weiterzahlen. Ist zwar unschön für die Kinder, aber wenn sie das so macht, hat das halt Folgen. Dann soll sie gefälligst die Kinder bei sich gesetzlich mitversichern.
Hey Gregor8819
Ich seid beide in der GkV-aber die Kids sind privat krankenversichert?
Vorab: Ohne juristischen Beistand würde ich hier gar nichts unternehmen, und schon gar keine weiterführenden Zahlungen leisten.
Einige Fragen sind mit den gestellten Informationen nicht schlüssig zu beantworten; es kommt insbesondere bei der Frage der detaillierten Unterhaltsverpflichtungen sehr darauf an, wie und in welcher Form diese Vereinbarungen seinerzeit getroffen wurden.
Muss ich die Rechnung des Anwalts der Ex bezahlen?
Siehe obige Vorbemerkung; grundsätzlich ja, falls die Regelung entsprechend eindeutig getroffen wurde (Grundlage in § 286 BGB). Ob dies im Einzelfall statthaft ist, wäre durch ein Gericht zu entscheiden. -> Anwalt.
Bin ich weiterhin verpflichtet, die PKV der Kinder zu bezahlen? Dies
wird von der Gegenseite verlangt. Ich habe angeboten, die Kinder
kostenlos über mich in der GKV zu versichern.
Wenn du selbst in der GKV versichert bist, drängt sich eher die Frage auf, warum die Kinder überhaupt in der PKV sind. Bist du nach der Trennung von der PKV wieder in die GKV zurückgewechselt? Auch hier kommt es auf die exakten Vereinbarungen an, die seinerzeit getroffen wurden. Wenn dies auf dem Wege eines Sorgerechtsvergleichs so vereinbart wurde, ist eine Änderung ohne beiderseitige Zustimmung einseitig nicht möglich. -> Anwalt.
Kann ich die gezahlten Beiträge zur PKV zurückfordern? Sie übersteigen den erledigten Rückstand bei Weitem.
Nein. Für einen solchen Anspruch fehlt jede Rechtsgrundlage.
Ganz ehrlich. Ich habe keine Ahnung. Aber aus dem Bauch heraus:
Warum solltest Du den Anwalt Deiner EX bezahlen müssen? Du bist den Forderungen nachgekommen, es gibt keinen Gerichtsbeschluss etc. Der Anwalt hat an Dich Null Forderungen.
Ich sehe auch kein Recht auf PKV? Die Kinder sind bei Deiner EX? Warum sind die Kinder nicht bei Ihr versichert?
Das Du die PKV zurückfordern kannst, halte ich für unwahrscheinlich.
Die Kinder sind immer bei der Person versichert, die den Großteil des Barunterhalts zahlt. Das ist hier der Vater.
Ich glaube, das ist ein Missverständnis.
Hier ist der Vater ja in der GKV, aber die Kinder gerade nicht. Diese Falkonstruktion geht eigentlich nur, wenn demzufolge die Mutter in der PKV versichert ist, und die Zahlungen für die Prämien der Kinder als Teil der Vereinbarungen explizit so umgelegt wurden auf den Vater.
Den Rückstand hättest Du nur dann zahlen müssen, wenn vereinbart war, dass Du automatisch ohne Aufforderung den Unterhalt gemäß Dǘsseldorfer Tabelle selbst erhöhst.
D.h. hat sie nicht gefordert - dann steht ihr auch keine Erhöhung zu.
Zur Zahlung der PKV wärst Du nur verpflichtet, wenn du selbst in einer privaten Krankenversicherung wärst. Wenn nicht, dann nicht.
Du kannst die Versicherung kündigen und die Kinder über die GKV laufen lassen. Zu mehr bist Du nicht verpflichtet.
Nein, Du kannst da keine Beiträge zurückfordern. Du kannst auch den zu viel gezahlten Rückstand nicht zurückfordern. Zu viel gezahlter Unterhalt gilt als verbraucht.
In wie weit Du Kosten für den Anwalt übernehmen musst - da habe ich leider keine Ahnung.
Je nachdem, was da noch so drin stand, wäre es doch besser, Du wendest Dich an Deinen Anwalt.
bin kein fachanwalt, aber ich denke, du bist deinen verpflichtungen nicht nachgekommen und daher musste sie sich nen anwalt nehmen...
Sie hätte ihn vorher auch mal ganz ohne Anwalt kontaktieren können und müssen.
Nö. Sie hätte die Erhöhung mündlich oder schriftlich fordern müssen.
Hallo, Lilo. Bist Du Dir da sicher? Im Netz steht auch etwas in der Richtung 'bei Verzug kommt evt. Schadenersatz in Betracht, dazu können auch die Kosten des Anwalts der Gegenseite gehören'. Dank Dir herzlich vorab. Viele Grüße