Muss ich den Kassenbelag bei Zahlung mit EC Karte aufbewahren?

5 Antworten

ja, immer sie haben mit User ID gekauft, das h. bar bezahlt. Wurde ihnen der falsche Betrag abgebucht haben Sie die Möglichkeit zu reklamieren, wenn Sie mit PIN zahlten. Es wird richtig gestellt. Haben Sie mit Unterschrift bezahlt, haben sie 6 Wochen nach der Abbuchung das Recht bei Ihrer Hausbank einen Widerspruch gegen die Lastbuchung zu machen. Er ist kostenlos für Sie und kostet generell dem Abbucher EUR 3,--. Wohlgemerkt "innerhalb von 6 Wochen" reklamieren !!!!!

Den Vergleich Kassenzettel-Buchungsbetrag mache ich schon bei der Unterschrift. Den Beleg mit dem Ausdruck, auf dem auch meine Kontodaten stehen, nehme ich IMMER mit nach Haus und nach Abbuchung wird der geschreddert. Damit schließe ich den Mißbrauch meiner Daten weitgehend aus. Den Kassenbeleg hebe ich höchstens wegen eines Garantiefalles auf, sonst nicht.

Ich Vergleiche auch den Buchungsbetrag bevor ich unterschreibe. Wenn der richtig ist, kann also eigentlich nix mehr schief gehen, oder?

Aufheben ist besser, im später eventuelle Unklarheiten in den Kontoauszügen nachvollziehen zu können. Ich hebe sie immer ein Jahr lang auf.

du solltest auch nicht vergessen, das der Kassenbeleg auch ein Nachweiß für die Anerkennung von Garantie/Gewährleistungsansprüchen ist

Ich hebe sie auf bis im Bankkontoauszug die Zahlung erscheint