Muss ich anwaltliche Vollmacht ohne Datum + ohne Firmenstempel wg. angebl. Forderung anerkennen?

3 Antworten

Die Verjährung greift nach 3+1 Jahr. Also: 3 volle abgelaufene Kalenderjahre nach Ablauf des Jahrs, in dem die Forderung entstanden ist. D.h.: alle Forderungen aus dem Jahre 2008 und älter sind jetzt verjährt. Forderungen aus 2009 verjähren zum 01.01.2013 mit dem Silvestergongschlag.

Ein Bevollmächtigung ohne Datum und leserliche Unterschrift bzw. Namenszusatz kann als ungültig betrachtet werden. Es muss nachvollziehbar sein, wer da unterschrieben hat, und ob er überhaupt zeichnungsberechtigt ist. Auch muss daraus hervorgehen, gegen welchen Schuldner der Anwalt beauftragt wurde. Denn sonst kann es sich um jede beliebige Person handeln. Eine Vollmacht muss diesbezüglich eindeutig bestimmt sein.

Es muss auch die Forderung genau aufgeschlüsselt werden.

Fordern kann man auch noch nach zehn Jahre. Nur zahlen muss man nicht mehr, sondern man kann die "Einrede der Verjährung" geltend machen.

Ich würde dem "Anwalt" einfach mal sagen, was man von ihm hält.

sockentroll 
Fragesteller
 07.11.2012, 21:30

Hallo Meandor - danke für die schnelle Hilfe! Bin froh, dass sich einer gemeldet hat, weil das mein erster Versuch hier ist. Arbeite selbst bei einer Behörde und hab schon einiges gesehen/ erlebt. Hier aber fühle ich mich total überrumpelt. Dieser Anwalt ist in meinen Augen mehr als dreist u. ich habe das Gefühl, er will mich ganz arg austricksen. Abgesehen davon, dass ich der Klinik kein Geld mehr schulde, weil ich das seinerzeit mit der Geschäftsführung geregelt habe, spricht dieser Anwalt von Zahlungsverzug (habe keine Mahnung erhalten), Anwaltskosten (Klinik hat mit Verband Krankenversicherungen Rechtsstreit geführt u. angeblich Recht bekommen) - ich habe aber keine Klage geführt/ führen müssen. Ich könne aber auch meine Versicherung benennen, dann würde er sich direkt an die Versicherung wenden - zu diesem Zweck müsse ich aber eine beiliegende Erklärung unterschreiben um sicherzustellen, dass der Anspruch des Mandanten nicht deshalb untergeht, dass die Bearbeitung durch die Versicherung längere Zeit in Anspruch nimmt. In dieser Erklärung steht aber lediglich, dass ich mich nach Eintritt der Verjährung nicht auf die Verjährung der von der Klinik geltend gemachten Forderung berufen werde!!!!! Ich habe dann in meiner Antwort die Forderung nicht anerkannt, sowie auf fehlende Vollmacht u. Mahnung verwiesen. Diese Vollmacht kam dann ganz schnell zurück, allerdings ohne Datum u. ohne Firmenstempel (die kann er sich auch selbst geschrieben haben). Desweiteren ist das 2. Schreiben wieder unverschämt - weil Druck ausübend - verfasst und es wird auf diese Erklärung gedrängt. Ich hab wirklich keine Lust, mir deswegen auch einen Anwalt nehmen zu müssen. Ich würde gerne diesen in meinen Augen unverschämten Anwalt selber zur Strecke bringen. Wenn die ursprüngliche Rechnung vom 04.06.2009 ist - kann ich dann am 03.11.12 (Erhalt 1. Anwaltsschreiben) die Einrede der Verjährung geltend machen? Kann ich den Anwalt noch ein wenig ärgern wegen der Vollmacht? Wenn ich keine Mahnung über den (angeblichen) Restbetrag bekommen habe und er mir das nicht nachweisen kann - auch hier? Ich hoffe, ich überfordere dich jetzt nicht (sagt man in diesem Forum "Du" ?) Sofern du das auch "sportlich" siehst, wärs toll! Gruss sockentroll

Meandor  08.11.2012, 06:11
@sockentroll

Vom Grundsatz her würde ich mich an die Klinik wenden, denn Rechtsanwalt würde ich ignorieren.

Erst wenn Post vom Gericht kommt, weil ein Titel beantragt wurde, dann würde ich mich darum kümmern und bis dahin das ganze Zeug von dem in den Müll werfen.

Alleine schon, dass man auf die Einrede verzichtet, falls die Versicherung zu lange benötigt... Wenn Krankheitskosten direkt mit der Krankenversicherung abgerechnet werden können, dann kann er sich ohne irgendwelche Schriebe direkt an die Versicherung wenden.

Ich halte das ganze für ausgemachten Blödsinn, von einem Pseudo-Anwalt.

TETTET  08.11.2012, 10:54
@Meandor

Wenn man nicht auf die Einrede verzichtet, gibt es halt einen gerichtlichen Mahnbescheid. Den sollte man nicht ignorieren. Und wied du aus Pseudo-Anwalt kommst erschliesst sich mir nach der Fallschilderung nicht.

Meandor  08.11.2012, 23:36
@TETTET

Und genau auf den gerichtlichen Mahnbescheid würde ich es ankommen lassen, da ich diesen Anwalt für einen Betrüger halte, genauso wie der Fragesteller es tut.

Ich kenne kein Krankenhaus, die sich eines Anwalts bemächtigen müssen. Die Krankenhäuser bei mir haben für diese Sache eine eigene Abteilung, wenn es öffentlichen Krankenhäuser sind, und die privaten haben eine Abrechnungszentrum mit der Rechnungsstellung und Beitreibung beauftragt.

Wenn, dann würde ich mich evtl. noch mit dem Krankenhaus selbst in Verbindung setzen und fragen was da los ist.

TETTET  09.11.2012, 07:39
@Meandor

Da weder du noch ich hier die Grundlage der offensichtlich irgendwann mal streitigen Forderung kennen, halte ich es für eine gewagte These, dem Anwalt unlautere Methoden zu unterstellen. Denn egeal in welcher Form hätten diese für die betreffende Person gravierende Konsequenzen.

Meandor  09.11.2012, 12:35
@TETTET

Welche Konsequenzen?

Es kommt eine Mitteilung vom Gericht, dass ein vollstreckbarer Titel beantragt wurde. Da geht man hin und bestreitet die Forderung, bzw. macht hilfsweise die Einrede der Verjährung geltend.

TETTET  09.11.2012, 12:47
@Meandor

Ich meine für den der laut deiner Einschätzung fälschlicherweise entweder behauptet Anwalt oder bevollmächtigt zu sein.

Meandor  21.11.2012, 07:01
@TETTET

Wenn jemand gegen mich vorgeht, warum sollten mich die Konsequenzen für denjenigen interessieren?

Wenn sein Vorgehen legal ist, gibt es keine Konsequenzen.

Wenn sein Vorgehen illegal ist, dann entstehen die Konsequenzen zu Recht.

TETTET  21.11.2012, 07:08
@Meandor

Du behauptest

Pseudo-Anwalt.

Dafür gibt es keinerlei Anhaltspunkte, sondern einen Menge, was dagegen spricht. Mehr wollte ich nicht sagen.

Hier gilt die VIERJAEHRIGE Verjaehrungsfrist nach § 45 SGB I !

TETTET  08.11.2012, 10:49

Wo siehst denn du hier Sozialleistungen?