Muß ich als Rentner Kirchensteuer zahlen
Ich bin zur Zeit Konfessionslos und möchte in eine der Amtskirchen eintreten,nun bin ich Frührentner mit wenig Rente und da zählt jeder Euro,deshalb würde mich interessieren ob man als Rentner Kirchensteuer bezahlen muß,oder ob es eine Einkommensuntergrenze gibt beim bezahlen von K-Steuern.
12 Antworten

Kirchensteuer zahlt man nur, wenn man auch Einkommensteuer zahlt (9 %, in einigen Bundesländern 8 % der Einkommen- bzw. Lohnsteuer).

Kirchensteuer muss nur gezahlt werden, wenn Lohnsteuer gezahlt wird. Vom Lohnsteuerbetrag sind es je nach Bundesland 8 oder 9%. Aber auch nur bei evangelischer oder katholischer Kirche!

Das kann so aber auch nicht stimmen! Unsere Firmenrentner sind zum größtenteil nicht Einkommenssteuerpflichtig. Sie zahlen ganz normal ihre Lohnsteuer und davon die Kirchensteuer!

Rentner zahlen Lohnsteuer? Ich bin verwirrt. Einkommen hat jeder - mancher steuerpflichtig, mancher nicht.

Ich habe jahrelang mehrere tausend Firmenrentner bei uns abgerechnet! In der Tat, je nach Höhe ihrer gesetzlichen Rente und der Betriebsrente, zahlen sie Steuer und dann evtl. auch Kirchensteuer. Sie müssen auch eine Lohnsteuerkarte vorlegen!
Mein Vater hat z.B. sein Leben lang Lohnsteuer gezahlt. Er hat aber niemals eine Lohnsteuererklärung gemacht. Zu einer Einkomenssteuererklärung wäre er aber verpflichtet gewesen, wenn er diese einmal gemacht hätte, z.B. weil er entsprechend hohe Zinserträge gehabt hätte. Lohnsteuer ist eine Form der Einkommenssteuer und wird nur auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben. Zur Einkommenssteuer veranlagt wird man dann, wenn noch andere Einkommensformen hinzukommen (Zinsen, Förderung von Wohneigentum, usw.).

Zum Teil stimme ich Dir zu, zum Teil nicht. Aber das kann man hier nicht ausdiskutieren ;-)

Die Kirchensteuer ist abhängig von der Einkommenssteuer. Wer einkommenssteuerpflichtig ist, ist somit grundsätzlich auch kirchensteuerpflichtig. Dabei ist es egal, ob man einer nichtselbständige Arbeit nachgeht, Rentner oder Pensionär ist, oder aus anderen Gründen einkommensteuerpflichtig ist. Genauere Antworten dazu erteilt das zuständige Generalvikariat (katholische Kirche) oder die entsprechende Kirchenbehörde der evangelischen Kirche.

Nein! Nur wenn in der Rente ein Ertragsanteil der Einkommensteuer unterliegt, wird für diesen Ertragsanteil auch Kirchensteuer berechnet.

hier mal ein Link zur Info: http://www.ekbo.de/serviceundkontakt/6741_6169.php

Wo ist der Link nur geblieben???
<---- fragend umguck

da isser wieder :-D

schöööööön
<----lach

Vielen Dank,da ich keine Steuern zahle fällt auch eine K-Steuer weg.

nach aussage rentenamt berlin wird bei der berechnung nettorente auch kirchensteuer abgezogen ob du in der kirche bist oder nicht.
Das ist so nicht richtig. Kirchensteuer muss zahlen, wer Einkommensteuer zahlen muss, also kann es auch Rentner treffen.