Muss ich als Lehrling Waren im Privat PKW ausfahren und wenn ja, was steht mir zu (Geld)?

13 Antworten

Für Dienstreisen mit deinem privaten PKW stehen dir 30 Euro-Ct pro gefahrenem Km zu.

Es muss dir vergütet werden. Du solltest daher die Fahrten aufschreiben mit Uhrzeit Ziel und Km-Angaben. Die Angaben gibst du in der Buchhaltung ab.

Wenn du das nicht machen möchtest, sag einfache: "Meine Eltern erlauben mir solche Fahrten nicht." Was sollen die Chefs schon dagegen sagen?

Es ist Arbeitszeit.

NoName08154711  10.01.2019, 17:43
Sag einfache: "Meine Eltern erlauben mir das nicht."

Als dann Volljähriger?
Soll er sich tatsächlich dermaßen lächerlich machen?

Realisti  10.01.2019, 17:44
@NoName08154711

Auch Volljährige halten sich aus Respekt an die Regeln. Hier ist der Nutzen größer. Besser sie halten ihn für ein braven Sohn, als dass er sich ausnutzen läßt.

Ich würde das schriftlich vereinbaren.

Weiß dein Chef, dass du ein Auto hast bzw. musst du mit diesem zur Arbeit fahren?

Emil211 
Fragesteller
 10.01.2019, 17:41

Ja er weis das ich ein Fahrzeug und einen Fs besitze. Zur Zeit fahren ich mit meinem Vater (B17) jeden Morgen selber zur Arbeit.

danitom  10.01.2019, 17:44
@Emil211

Könntest du weiter mit deinem Vater fahren oder öffentlich zur Arbeit kommen, dann hättest du damit kein Problem.

Habe bei einer anderen Frage gelesen, dass dein Kollege dafür nichts bekommen hat, dass ist ja Ausbeutung und gesetzlich nicht legal.

Bei so einem Chef würde ich mir gleich eine andere Stelle suchen.

OlafausNRW  10.01.2019, 18:01
@Emil211

Hallo, dann laß dich auch weiterhin von deinem Vater fahren.

Emil211 
Fragesteller
 10.01.2019, 18:18
@OlafausNRW

Das wird nicht funktionieren. Er muss ja auch den ganzen Tag arbeiten gehen und dem seine Tage sind da dementsprechend lang. Ich will ihn eigentlich etwas entlasten und nicht weiterbelasten.

OlafausNRW  10.01.2019, 18:33
@Emil211

Nun, dann bleibt nur mit Bus oder Bahn zur Arbeit zu fahren,dann hast du kein Auto und der Chef kann sehen wo er bleibt.

danitom  10.01.2019, 19:03
@OlafausNRW

Genau der Meinung bin ich auch.

Hallo Emil211,

ich sehe schon, du bist an einen "typischen Handwerksbetrieb" geraten, in dem leider die Regeln nicht so ganz genau genommen werden.

  1. Grundsätzlich kann dein Chef dich mit solch einer aufgabe betrauen wenn Sie im Sinne deiner Ausbildung ist. Würde das jetzt die ganzen Jahre so gehen währe der Ausbildungszweck weit verfehlt. Der Chef kann, sofern im Ausbildungsvertrag/Zusatzvereinbarung keine Regelung getroffen wurde (was ich bezweifel) dich nicht zwingen, das mit deinem Privat-PKW zu machen.
  2. Kündigung? Sicher nicht, es sei denn er stellt dir hierfür ein Fahrzeug
  3. Du kannst die entstandenen Kosten gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen. Das Steuerrecht macht hier leider ein kleines Problem... Maximal 0,30€/km dürfen Steuerfrei erstattet werden. Als Arbeitgeber zahlt man hier i.d.R. IMMER drauf. Ich würde das also ablehnen
  4. In der Tat ist das Arbeitszeit! Sowohl im Sinne des Arbeitszeitgesetzes handelt es sich um eine Schutzwürdige Arbeitszeit wie auch im eine vom Arbeitgeber zu bezahlende Leistung! Also schön Stunden schreiben.

Hinweis noch am Rande...als Azubi hast du im Grunde eine top Absicherung! Im Grunde bist du nicht kündbar...erst recht nicht wegen soetwas...das währe auch kein "normaler" Arbeitnehmer.

das ist einerseits arbeitszeit und dir steht eine vergütung für "dienstfahrten mit privatem pkw" zu, meist sind das 0,30 € pro km.

wenn dein chef das aber als selbstverständlichkeit ansieht und er sich auf deine kosten den aufwand für das ausfahren mit einem firmen-pkw sparen will, dann lass einfach dein auto zu hause und komme zu fuß zur arbeit.

kündigen darf man dir deswegen nicht, allerdings besteht in kleinbetrieben (bis 10 arbeitnehmer) kein kündigungsschutz. dann wirst du ggf. rausgeschmissen, weil du nicht immer ordentlich "guten morgen" gesagt hast. per saldo ist es ohnehin besser, wenn du garnicht in so einem laden arbeitest, in dem die mitarbeiter vom chef schamlos ausgebeutet werden.