Muss ein Vorstand namentlich in der Satzung eines e.V. genannt werden?

5 Antworten

In der Satzung haben Namen von Personen nichts zu suchen. Diese tauchen nur im Protokoll der Mitgliederversammöung auf, in der die Personen gewählt werden.

Eine Satzung schreibt man auch nicht mal schnell um. Zur Satzungsänderung ist eine umfangreiche Prozedur einzuhalten und die Änderung ist am Ende dem Vereinsgericht bekannt zu geben. Ich denke,man würde euch eine solche Satzung ablehnen.

Vorweg:

ob man die Vorstände namentlich nennen muss

Der Plural "Vorstände" ist hier fehl am Platze, denn ein Verein hat nur genau einen Vorstand. Der Vorstand ist ein Vereinsorgan. Er kann aus mehreren Personen bestehen, welche dann als "Mitglieder des Vorstandes" oder kurz "Vorstandsmitglieder" bezeichnet werden. Die gern benutze Kurzform "Vorstand" für ein Mitglied des Vorstandes ist falsch und verwirrend.

Zum Thema:

Die Vereinssatzung ist für Vereine, was das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist. Und ebenso, wie im Grundgesetz nicht die Namen und Anschriften des Bundespräsidenten, des Bundeskanzlers usw. zu finden sind, so gehören auch die Namen und Anschriften von Vorstandsmitgliedern nicht in eine Vereinssatzung.

Übrigens: Es ist noch nicht einmal erforderlich, die einzelnen Vorstandsämter zu benennen. Die einfachste Vorschrift über den Vereinsvorstand ist statt dessen: "Der Vorstand besteht aus x Vereinsmitgliedern." (Für das x ist eine beliebige, möglichst nicht zu große Zahl einzusetzen)

Damit erledigt sich auch gleich das Problem, dass bei Vereinen immer wieder gerne aufritt, dass sich nämlich der Inhaber des Amtes "1. Vorsitzender" zum Chef des Vereines aufspielt (was er grundsätzlich nicht ist, sondern nur dann, wenn die Satzung ihm ausdrücklich entsprechende Befugnisse zuteilt).

Werden hingegen gar keine Vorstandsämter benannt, dann ist klar, dass alle Vorstandsmitglieder gleichberechtigt und -verpflichtet sind.

koten  25.03.2015, 16:51

Der Plural "Vorstände" ist hier fehl am Platze, denn ein Verein hat nur genau einen Vorstand.

Zumindest in der freien Wirtschaft hat der Begriff "Vorstand" auch eine zweite Bedeutung. Dort meint man damit ein einzelnes Mitglied der Vorstandes.

Sprache lebt und ändert sich daher.

JotEs  25.03.2015, 21:39
@koten

Nun, die Gepflogenheiten der "freien Wirtschaft" sind im Vereinsrecht allerdings irrelevant. Der Begriff Vorstand ist in § 26 BGB eindeutig definiert. Wer diesen Begriff ihn zur Bezeichnung eines Vorstandsmitgliedes eines Vereins verwendet, der stiftet Verwirrung.

Bloss nicht, dann müsste doch bei jeder Vorstandsneuwahl eine Satzungsänderung beschlossen werden. Benenne die Funktionen des geschäftsführenden Vorstands (möglichst wenige z.B. 1. /2. Vorsitzender, Kassenwart / Schatzmeister), die müssen im Vereinsregister beim zust. Gericht namentlich benannt werden. Dazu erlaube dem Vorstand / der Mitgliederversammlung, für weitere Aufgaben (Jugend- Pressearbeit...) weitere Personen zu benennen.

Auch die Höhe des Mitgliedsbeitrags gehört nicht in die Satzung, denn jede Satzungsänderung ist gebührenpflichtig.

Nein...die Satzung soll ja möglichst unverändert bleiben und der Vorstand ändert sich ja mehr oder weniger Regelmässig. Die Vorstandmitglieder werden im Gründungsprotokoll namentlich benannt.

Wenn Du Namen nennst, muss die Satzung nach jeder Wahl mit einer Veränderung des Vorstandes neu verfaßt und dem Gericht zur Genehmigung vorgelegt werden. Das ist unnützer Aufwand in Zeit und Geld.