Muss ein Kaufvertrag eines Autos schriftlich abgeschloßen werden und wo steht das im BGB?

8 Antworten

Nein, ein Vertrag über ein Auto muss nicht schriftlich abgeschlossen werden, deshalb gibt es auch keinen entsprechenden Paragraphen im BGB. Allerdings ist es cleverer, ihn schriftlich mit einem Vordruck abzuschließen, weil man ansonsten hinterher mit höherer Wahrscheinlichkeit Scherereien hat. Schließlich steht ein Wort gegen das andere.

Es gilt im Deutschen Zivilrecht grds der Grundsatz der Formfreiheit, der sich aus dem Umkehrschluss aus §125 BGB ergibt. Dies bedeutet, also dass es nur ausnahmsweise notwendig ist, einen Kaufvertrag schriftlich (oder nach einer noch höheren Formanforderung) abzuschließen (vergleiche hierzu zum Beispiel §311b BGB, §568 BGB, §518 BGB).

In konkreto heißt dies für dich, wenn du ein Auto kaufst (§433 BGB), dann ist der Schluss eines Vertrages durch lediglich mündliche Einigung ausreichend!

Anm: Ich würde dir dennoch anraten einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen, da dies im Blick auf eine spätere Beweisbarkeit von Modalitäten viele Vorteile bietet, denn gerade bei beim Autokauf treten sehr oft nach Kauf Probleme auf!

BGB Paragraph 433

Du kannst auch ohne schriftlichen Kaufvertrag ein Auto kaufen.

Bei Problemen ist ein schriftlicher Kaufvertrag besser.

( Km-Stand, unfallfrei, Anzahl der Vorbesitzer )

Ein Kaufvertrag kann auch nur mündlich zu Stande kommen. Schriftlich ist nicht notwendig aber, gerade auch beim Autokauf, sehr sinnvoll. Mir ist auch nicht wirklich ein Grund bekannt, warum ich diesen nicht schriftlich machen sollte. Das erspart für Viele sehr viel Ärger.

muss nicht, ist aber ratsam, damit beide parteien ihre pflichten/rechte nachweisbar sind. heute hat ein junge hier geschrieben, dass er sein auto ohne kaufvertrag verkauft hat, der käufer will nach einen tag das auto zurückgeben und natürlich sein geld zurück haben. mit einen kaufverteg (adac-kaufvertrag für provat) ist man auf der sicherer seite, dort werden für käufer und verkäufer die stichhaltigen sachen festgehalten, z. b. dass beim verkauf die papiere und schlüssel übergeben und das geld erhalten wurde.