Muss die Unfallversicherung zaheln oder nicht?

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Hi, nachdem ich beide Schadenfälle von dir gelesen habe, rate ich dir dringend eine Stellungnahme anzufordern. dies könnte auch im Rahmen einer Vollmacht mithilfe eines versicherungsprofis passieren. hier hast du evtl mit dem neuen Assekuranzbüros einen guten Ansprechpartner gefunden, der zumindest im Nachhinein eine schlüssige Begründung aus der vorversicherung rausholen kann. besonders der Sturmschaden klingt so, als wenn hier noch etwas zu holen sei!!

falls es eine Klärung gab, interessiert mich das sehr ;-)

viel Erfolg und liebe grüße

Kinderwerkstatt 
Fragesteller
 06.06.2014, 10:15

Ich habe die Stellungnahme in beiden Fällen angefordert.

Heute erhielt ich einen Anruf von der Unfallversicherung. leider sind sie wohl im Recht und ich kann nichts mehr machen. Offenbar hat meine Mutter geld gespart, ion dem sie weder Invalidität noch Kleinunfälle abdeckte. Lediglich Bergungskosten und Rückholkosten aus dem Ausland etc. seien abgedeckt.

Entweder ist meine Mutter tatsächlich geistig umnachtet gewesen, dass sie ausgerechnet das abdeckt, was mehr als unwahrscheinlich ist (also derartige Auslandsreisen hat sie sicher nicht mehr vor und z. B. Skifahren, dass sie etwa "geborgen" werden muss ganz sicher auch nicht) oder sie ist, wie ich vermute, einfach sehr schlecht beraten worden. nach dem Motto, besser eine kleine prämie als gar keine kassieren.

Das würde auch durchaus zum Verhalten des örtlichen Vertreters meiner Mutter gegenüber passen....

Ich hoffe, dass wir wenigstens wegen des Sturmschadens noch eine Chance haben. Ansonsten bin ich wirklich geneigt, mir etwas auszudenken, damit meine Mutter anderweitig eine lesitung erhält. In all den jahren, hat sie nichts eingereicht, jetzt hat sie pech, gleich 3 x (es gab noch einen weiteren Unfall vor 4 Jahren, der ebenfalls nicht anerkannt wurde) und kriegt wieder nix. Das Geld hätte man sich wahrlich schenken können!

helpme87  06.06.2014, 10:50
@Kinderwerkstatt

Ja, die meisten Menschen sind nicht überversichert sondern schlichtweg falsch. Bei dem Versicherungs-Chinesisch ist der Otto-Normalverbraucher eben auf einen vertrauensvollen Ansprechpartner angewiesen, der auch nur das verkauft, dass für den Kunden passt.

"Ausdenken" würde ich mir an Deiner Stelle nichts, das nennt man auch Versicherungsbetrug =) Die Meldefrist für den Unfall vor 4 Jahren ist ja auch schon lang vorbei und es wird wahrscheinlich ein ähnliches Ergebnis wie beim 2. Unfall sein.

Beschreib mal bitte genauer, wie und wodurch was beim Gebäude bzw. am Hausrat Schaden genommen hat.

Sah das so aus? Durch einen Sturm (Windstärke 8+) ist die fest mit dem Gebäude verbundene Markise auf den Gartentisch geknallt?

Die genauen Ablehnungsgründe wären dann SEHR SEHR interessant ;-)

Weiterhin viel Erfolg und danke, dass Du das kommentiert hast.

Ein Unfall muß der Unfallversicherung unverzüglich gemeldet werden. Dies ist scheinbar hier nicht geschehen. Dadurch kann die Versicherung wahrscheinlich jetzt nicht mehr eindeutig feststellen, dass die Verletzung vom Unfall her stammt.

Die Unfallversicherung zahlt außerdem Invaliditätsleistungen. Also bleibende Schäden durch einen Unfall. Als bleibender Schaden gelten Einschränkungen, die nach einem Jahr an Unfall noch nicht ausgeheilt sind, UND (ganz wichtig) lt. Prognose des Aeztes auch in Zukunft nicht ausheilen werden.

Das ist bei Deiner Mutter scheinbar nicht der Fall.

Klammlosewelt  05.06.2014, 13:27

Anmerkung:

Lehnt die Versicherung einen Schadensfall ab, hast Du ein außerordentliches Kündigungsrecht, und könntest fristlos kündigen. Die Versicherung hat allerding Anspruch auf den vollen Jahresbeitrag, deshalb wäre es unsinnig nun vorzeitig zu kündigen. Denn Beiträge müßten trotzdem bis zum Ablauf des Versicherungsjahres weiter gezahlt werden. Allerdings dann ohne Versicherungsschutz.

Kinderwerkstatt 
Fragesteller
 05.06.2014, 13:42
@Klammlosewelt

Dachte ich mir schon, von daher ist es ja witzlos.

Es gab da noch eine Sache bzgl. eines Sturmschadens. Auch hier zahlt diese versicherung nicht. Hier war nicht klar, ob die Gebäude- oder Hausratversicherung in Kraft treten würde. beides hat meine Mutter bei der selben versicherung abgeschlossen. Eine Markise kam herunter und knallte auf den Gartentisch. Beides kaputt. Der örtliche Vertreter meldete der Hauptstelle, der Schaden müsse nicht ersetzt werden, da die markise nicht fest verankert war. War sie aber wohl! Und zwar am Boden und an der Hauswand (Zieharmonikamarkise). Daraufhin erhielt sie hier auch einen ablehnenden Bescheid, man berief sich auf die Aussage des örtlichen Vertreters.

Dieser Vertreter hat meine Mutter auch "angeschnauzt", vor einer Kollegin in der Filiale, weil meine Mutter nun kündigte - und zwar durch ihre neue Versicherung. "Sie kommen mir gerade recht! Sie kündigen durch ein anderes Assekuranzbüro, als wenn wir das nicht hier hätten regeln können! Und Sie wollen noch Ansprüche stellen? Jetzt, wo Sie gekündigt haben?"

Ziemlich unverschämt.

Das ablehnende Schreiben zu diesem Schaden ist zudem kein original, sondern eine Kopie. Das kann sich meine Mutter ebenfalls nicht erklären, da sie sonst immer originale erhalten hat. Sie glaubt nun fast, dass dieser "freundliche vertreter!" den Text selber eingebaut hat.

Kinderwerkstatt 
Fragesteller
 05.06.2014, 13:35

Danke, aber ein weing anders ist es schon. Vielleicht kam das nicht so gut rüber.

Der Unfall wurde umgehend samt Arztbericht der Unfallversicherung gemeldet. Man vertröstete meine Mutter vorläufig mit Bearbeitungszeit. Dann lehnte man selbst ein "Schmerzensgeld" ab, da sie nicht mal eine Nacht im KH gewesen sei. Das sei Vorraussetzung bei Klein-Unfällen.

Als nach 3 Monaten die Schmerzen noch immer da waren und der Bruch endlich festgestellt wurde, versuchte sie es erneut.

Nun lehnte man ab, weil der Bruch alt und verheilt war. Das war aber nicht Schuld meiner Mutter, sondern die Durchgangsärztin hatte es einfach nicht festgestellt udn nur,w eil meine Mutter hartnäckig zum Arzt ging, wurde der bruch dann doch noch festgestellt.

Der knapp gehaltene Arztbericht der zweiten Untersuchung wurde einfach entsprechend von der Versicherung interpretiert. Es ging nicht aus dem Bericht hervor, von wann der Bruch sei, sondern natürlich nur, wann sie vorstellig wurde. Den ersten Arztbericht hatte man zwar vorliegen, jedoch sagte der ja noch nicht süber einen Bruch aus.

Am Nachweis der Invalidität arbeiten wir, angeblich zahlt die UV ab 1 Prozent. Da meine Mutter wirklich schwer eingeschränkt ist, hat sie bei ihrem Hausarzt u. a. einen Antrag auf Schwerbehinderung eingereicht.

Bislang hat der Arzt nichts beschenigt, weil er ja auch nicht wissen kann, ob meiner Mutter irgendwo Ansprüche entstehen. Sie ist eben eine alte Frau, die ein Unfall hatte und nun mit den Folgen lebt. So einfach ist das.

Also, ich gehe davon aus, daß die Versicherung nicht leisten muß. Der Schaden wurde zudem nicht zeitnah bzw. sofort mitgeteilt. Ein meßbarer körperliche Folgeschaden scheint nicht bewiesen. Viel Glück.

Kinderwerkstatt 
Fragesteller
 06.06.2014, 10:06

Nein, der Unfall geschah am Samstag und wurde Montag, direkt nach dem Arztbesuch gemeldet. Aber der Bruch wurde vond er Durchgangsärztin nicht erkannt! Daraufhin konsultierte meine Mutter immer wieder den Arzt, weil die Schmerzen und die Bewegungseinschränkungen anhielten. Die Durchgangsärztin behauptete, es seien nur Alterserscheinungen, die nicht auf den Unfall zurück zu führen seien.3 Monate lang! Danach wurde sie vom Hausarzt ins Krankenhaus geschickt um eine neue Diagnose stellen zu lassen. Dort sah man endlich den bereits verheilenden Bruch! Sie wurde sogar gefrat, ob sie denn nicht früher beim Arzt gewesen sei. Als sie alles schilderte, schüttelte der Arzt mit dem Kopf und meinte, das hätte man unbedingt erkennen müssen!

Die Unfallversicherung weigert sich deshalb, weil ein Krankenhausaufenthalt erforderlich gewesen wäre, um Leistungsanspruch zu erlangen. Das wusste meine Mutter nicht (stand vermutlich im Kleingedruckten...).

Der körperliche Schaden besteht seit nunmehr 1 Jahr und wurde gestern vom Arzt bescheinigt, dass keine vollständige Heilung, sondern nur eine Linderung der Schmerzen durch regelmäßige Physiotherapie zu erwarten sei. Sie kann den Arm noch immer nicht gerade strecken, Dinge fallen ihr noch immer aus der Hand - es ist nicht mehr so schlimm, aber der Ursprungszustand und volle Beweglichkeit wird sie nicht mehr erlangen. Denn der Bruch ist schlecht verheilt, da er 3 Monate unbehandelt blieb.

Aber nein, ich rechne auch nicht mehr mit einer Leistung.