Müssen Pflegekinder später ihre eigenen Unterbringungskosten an das Jugendamt zurückzahlen, wenn sie (als Erwachsene) verdienen?

6 Antworten

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Pflegekinder müssen grundsätzlich, sobald sie eigenes Einkommen haben, für ihren Unterhalt aufkommen und zwar bis zu 75% ihres Einkommens (SGBVIII, §94). Dazu zählen neben Ausbildungslon auch (Halb)-Waisenrente und Vermögen!

Spare NICHTS auf den Namen des Pflegekindes an. Spare auf deinen Namen und gibt ihm das Geld, wenn er aus der Maßnahme raus ist.

Ganz klar und eindeutig - Nein, das müssen sie nicht.

Nur wenn sie eine Ausbildung machen, müssen sie einen Teil für Miete usw. an das Jugendamt zahlne.

Bennykater 
Beitragsersteller
 08.08.2015, 22:12

So ganz habe ich das immer noch nicht verstanden. Das Jugendamt greift auf ihr Einkommen bzw. ihr "Vermögen" (und wenn das nur ein Sparbuch ist) zurück. Nur während der Ausbildung? Oder bis sie volljährig sind? Wann greift das Amt denn nicht mehr darauf zurück? Gesetzt den Fall, der Junge macht jetzt nach der Förderschule (ein Hohn - der Junge ist sehr intelligent, aber das Jugendamt unternimmt nichts, den Jungen zu fördern) eine Ausbildung, dann wird er ergo bis zu 75 % seines Azubi-Geldes an das Jugendamt abgeben. Mit 18 wird er dann seine Ausbildung beendet haben. Und dann? Fällt er dann aus der Betreuung des Jugendamtes heraus, weil er auch gerade die Volljährigkeit erreicht haben wird. Ist dann Schluss mit diesem "Zugriff"? Die Pflegefamilie spekuliert, darauf, mit diesem Pflegekind eine preiswerte Altenbetreuung zu bekommen. Die Einliegerwohnung in ihrem Haus steht leer, und man erzählt jetzt schon, dass der Junge dann dort einziehen und sich um die Alten kümmern soll (das Kind ist 14, die Pflegeeltern beide bereits Mitte 70). Da weder das Jugendamt noch die Pflegeeltern daran Interesse hatten, den Jungen auf eine Regelschule zu schicken bzw. ihm eine Psychotherapie zu ermöglichen, ist das Kind bereits jetzt in einer Depression. Ist es denn wenigstens so, dass der Junge sich nach der Ausbildung von Amt und Pflegeeltern lösen kann - notfalls mit Harz4-Mitteln, um diesem Zugriff zu entkommen?

Ich wäre sehr dankbar, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte. Danke im Voraus.

nein, niemand muss im nachhinein die Unterbringungskosten bezahlen. Sollte es aber während der Unterbringung Einkommen geben muss der Jugendliche sich damit an den Kosten beteiligen und 75% davon an das Jugendamt abgeben.

Nein , dafür müsse die Eltern aufkommen, wenn sie Zahlungsfähig sind

Nur an Kosten die der 18 jährige selber beantragt im Rahmen einer  Nachbetreuungs, wie ein Whg. darlehn 

Bennykater 
Beitragsersteller
 07.08.2015, 15:53

Die Eltern sind nicht zahlungsfähig. Das Kind lebt seit Jahren in einer Pflegefamilie. Ich habe für das Kind ein Sparbuch angelegt auf seinen Namen, das ihm mit 18 ausbezahlt werden soll. Nun habe ich erfahren, dass das Jugendamt hierauf zurückgreifen kann, weil es der gesetzliche Vertreter des Kindes ist. Es ist aber mein Ziel, dass der Junge später das Geld für sich verwenden können soll, nicht für seine eigene Unterbringung bei den Pflegeeltern bezahlen soll damit.

Menuett  08.08.2015, 16:23
@Bennykater

Ganz fix das Sparbuch auflösen.

Leg es auf Deinen Namen an und drücke es ihm später in die Hand.

Selbstverständlich nicht!