Müssen Betriebsanweisungen unterschrieben werden?

5 Antworten

Wenn Du die Betriebsanweisungen so aushängst, dass jeder sie jederzeit lesen kann, ist das in Ordnung.

Gibt es allerdings für die Mitarbeiter Unterweisungen (wird wohl wie in Deinem Beispiel beim Bagger/Radlader so sein), solltest Du Dir diese Unterweisung mit Datum und Unterschrift bestätigen lassen.

Bei uns gibt es für Gebrauchsanweisungen wie z.B. Mikrowelle oder Dein Beispiel "Kaffeemaschine" auch nur Aushänge an den jeweiligen Geräten.

Muss ein MA allerdings z.B. eine "Ameise", Hebebühne usw. benutzen, bekommt er eine Einweisung und muss das auch quittieren.

Bei uns werden Betriebsanweisungen (BA) nur vom Ersteller und den verantwortlichen Personen unterschrieben (geprüft, Freigabe, in Kraft gesetzt). Du musst m.E. einen Nachweis haben, dass alle Mitarbeiter die mit den Geräten arbeiten, von der BA Kenntnis haben. Mach doch einfach eine Liste und lass dir diese Liste dann unterschreiben....

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich weiß nicht, ob die Größe des Unternehmens dabei eine Rolle spielt, aber bei uns (200 Mitarbeiter) wird keine Unterschrift benötigt. Es muss aber auf eine Betriebsanweisung hingewiesen werden und sie sollte jederzeit frei einsehbar sein.

Deine BG wird dir das rechtssicher beantworten.

Ich habe noch nie eine BA für eine Kaffeemaschine unterschreiben sollen, aber das kommtvielleicht auch auf den Verwendungszweck an zB Gastronomie o Kaffeeküche

An jeder Maschine muß die ausgehängt sein.