motorrad eines freundes beschädigt bei fahrt- welche versicherung zahlt?
hallo, ich habe letzings das motorrad eines freundes, der mich mal n bisschen fahren lassen hat da ich selber noch kein mottorad besitze, beschädigt, da ich zu stark mit der vorderradbremse gebremst hab und es mir somit auf nassem gras seitlich wegrutschte; kaputt ist nur ein teil der linken seitenverkleidung und die halterung; die kosten sind geschätz zwischen 50 und 400 euro, wsl aber so ca 200 euro; ich habe bisher zwar noch keinen führerschein, aber bereits die prüfung bestanden, also dass heißt ich muss erst noch das nötige alter erreichen um meinen führerschein zu bekommen, hab aber die prüfung schon bestanden; der freund möchte dies natürlich ersetzt haben, die frage ist jezt nur ob dafür eine versicherung von mir aufkommt? die haftpflicht?; er hat leider keine vollkasko; danke für eure hilfe
11 Antworten
Hier greift die Benzinklausel.
Das Fahren eines Motorads ist NICHT in der privaten Haftpflichtversicherung enthalten.
Ich würde ganz fix dafür sorgen, dass Dein Freund sein Geld bekommt.
Und es sollte niemand davon erfahren, dass Du ohne Führerschein gefahren bist. Sonst ist DEIN und auch SEIN Führerschein weg.
§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis.
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
Ihr seid also beide dran. Von daher würde ich den Schaden begleichen und dafür sorgen das keiner es mitkriegt.
ich denke solche Privatveranstaltungen würde die Versicherung dann erst Recht nicht übernehmen
Das darfst selbst bezahlen. Du bist genau genommen ja auch schwarz gefahren, was strafbar ist.
Da gibt es in der Privathaftpflicht die sogenannte Benzinklausel, z.b.
„Nicht versichert ist die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden.“
Die Haftpflicht zahlt also nix wenn Du mit einem fremden Fahrzeug fährst und dabei was kaputt geht.
Hättest Du dagegen das Motorrad versehentlich umgerempelt als es geparkt war, ........das würde die Privathaftpflicht zahlen. ;o)
Dann schau mal in Deine Haftpflichtversicherung. Da steht drin, was alles versichert ist und was nicht. Ich vermute, dieser Schaden ist nicht versichert.
Wie kommst Du darauf, dass er sich strafbar gemacht haben könnte? Wenn schon von nassem Gras die Rede ist, kann sehr gut auch von einem privaten Grundstück ausgegangen werden.