Motorrad Blinkerabstand für Tüv
Diesen Monat ist es soweit, der Tüv naht. Mein Motorrad ist eine Honda cb 500 pc32 von 1997, soviel dazu.
Nun zur Frage: Noch vom vorherigen Besitzer sind die Blinker dran, jedoch sind die Blinker von der einen Seite (von vorne betrachtet rechts) etwas kürzer als auf der anderen Seite. Stört mich jetzt nicht wirklich, ich weis aber nicht was der Tüv dazu sagen wird. Laut Internet gibts 2 verschiedene Werte: Laut STVO müssen die Blinker vorne einen Abstand von 340 mm haben, laut EU-Vorschrift aber nur 240 mm. Was will der Tüv denn nun sehen? Darüberhinaus war der Beitrag, wo das stand, von 2009, gilt das heute auch noch? Bin da ziemlich überfragt ^^ Wie siehts mit den Blinkern hinten aus?
3 Antworten
Hi, das hängt davon ab, ob Du ein Motorrad hat, daß eine EG BEtriebserlaubnis hat ober eine nach nationalem Recht (ABE - allgemeine Betriebserlaubnis des KBA) oder (EBE - Einzelbetriebserlaubnis durch ein §21 Gutachten und BE Erteilung durch eine deutsche Zulassungsstelle)
Wenn Du ein Motorrad hast dessen Betriebserlaubnis Nr mit "e" anfängt, (siehe Typenschild), dann gilt dafür das EG Recht und du kannst die Maße für EG nehmen , analog dazu auch die Radabdeckung.
Das ist das was rechtlich verbindlich ist, viele Prüfer sind aber auch tolerant und sagen nichts, wenn Du das bei einem Motorrad mit nationaler Betriebserlaubnis hast.
Schau einfach mal auf Dein Typenschild oder wenn Du Glück hast steht die BE Nr auch in der Zulassungsbescheinigung.
Danke dir, dat bringt mich schonmal ein Stück nach vorne :)
Bei einem in Deutschland zugelassenen KFZ gilt die StVZO. Der Tüv klärt dich auf.
Falsch ! Es gilt die Art der Betriebserlaubnis! siehe meine Antwort
§ 54 StVZO, dort steht es genau.