Möglichkeiten wieder Unterhalt zu bekommen nach nur 1 Jahr Arbeit?
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich des Unterhaltes das Ich bekomme. Ich habe aktuell mein Vollabitur abgeschlossen und würde gerne 1 Jahr arbeiten gehen, dass Problem allerdings ist, dass ich dadurch eigentlich kein Unterhalt mehr bekomme auch wenn ich danach meine Schulbildung in Form eines Studiums wieder anfange.
Meine Frage ist gibt es Möglichkeiten dieses System in irgendeiner Form "auszutricksen" ?
Meine Idee wäre z.B. ein Wartesemester für ein Jahr, dann kann ich arbeiten gehen und bin ja eigentlich an einer Uni angemeldet, aber ich kenne mich da leider zu wenig aus ob das so klappt. Andere Möglichkeit wäre vielleicht nach dem einen Jahr mein Unterhalt anzuklagen und dem Staat die Wichtigkeit dieser Zahlung zu erläutern, sodass eine Ausnahme gemacht wird wenn ich beweise das ich mich jetzt wieder Schulisch weiter Fortbilde.
Grundlegend geht es mir darum Geld für mein Studium zu sammeln und nach dem einen Jahr arbeiten, wieder mit Unterhalt und dem gesamten gesparten das Studium in Angriff zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
2 Antworten
Und was spricht dagegen gleich mit dem Studium zu beginnen für das du ohnehin vorrangig BAföG beantragen musst?
Austricksen? Beide Eltern sind unterhaltsverpflichtet (wenn das BAföG und das Kindergeld nicht deinen Bedarf deckt).
Deine Eltern können erwarten, dass du deine Ausbildung zielstrebig und fleißig voran treibst. Wenn du ein "Alibi-Jahr" dazwischen schiebst, musst du auch BAföG vorrangig beantragen...
Und du läufst Gefahr, dass die Unterhaltsverpflichteten natürlich auch Beweise für das Studium sehen wollen wie gemachte Scheine. Kannst du nichts vorlegen, dann dürfte es offensichtlich sein, dass du gar nicht studierst.
Oder Jemand steckt ihnen, dass du Vollzeit arbeiten gehst. Auch da steht dein Anspruch auf mehr als wackeligen Beinen und du läufst Gefahr deinen Anspruch gänzlich zu verlieren.
Ich sehe in deinem Vorhaben wenig Sinn!
Rede vernünftig mit den Eltern ob sie dir beim BAföG Antrag helfen und beginn dieses Jahr mit dem Studium. Bekommst du keinen Platz dieses Jahr, dann erarbeitest du dir deinen Unterhat und fängst nächstes Jahr an mit BAföG, Kindergeld und ggf. Unterhalt.
du hast auch wenn du zwischen Schulabschluss und Studienbeginn ein Jahr arbeitest als Studentin einen Anspruch auf Unterhalt. Da musst du niemanden austricksen. Nur in dem Jahr in dem du arbeitest bekommst du keinen Unterhalt.