Möglichkeiten wieder Unterhalt zu bekommen nach nur 1 Jahr Arbeit?

2 Antworten

Und was spricht dagegen gleich mit dem Studium zu beginnen für das du ohnehin vorrangig BAföG beantragen musst?

Austricksen? Beide Eltern sind unterhaltsverpflichtet (wenn das BAföG und das Kindergeld nicht deinen Bedarf deckt).

Deine Eltern können erwarten, dass du deine Ausbildung zielstrebig und fleißig voran treibst. Wenn du ein "Alibi-Jahr" dazwischen schiebst, musst du auch BAföG vorrangig beantragen...

Und du läufst Gefahr, dass die Unterhaltsverpflichteten natürlich auch Beweise für das Studium sehen wollen wie gemachte Scheine. Kannst du nichts vorlegen, dann dürfte es offensichtlich sein, dass du gar nicht studierst.

Oder Jemand steckt ihnen, dass du Vollzeit arbeiten gehst. Auch da steht dein Anspruch auf mehr als wackeligen Beinen und du läufst Gefahr deinen Anspruch gänzlich zu verlieren.

Ich sehe in deinem Vorhaben wenig Sinn!

Rede vernünftig mit den Eltern ob sie dir beim BAföG Antrag helfen und beginn dieses Jahr mit dem Studium. Bekommst du keinen Platz dieses Jahr, dann erarbeitest du dir deinen Unterhat und fängst nächstes Jahr an mit BAföG, Kindergeld und ggf. Unterhalt.

du hast auch wenn du zwischen Schulabschluss und Studienbeginn ein Jahr arbeitest als Studentin einen Anspruch auf Unterhalt. Da musst du niemanden austricksen. Nur in dem Jahr in dem du arbeitest bekommst du keinen Unterhalt.