Möbliertes, befristetes WG Zimmer, welche Kündigungsfrist zählt?

6 Antworten

Die Kündigungsfrist, die im Regelfall gem. § 573c Abs.1 S.1
BGB für den Mieter drei Monate beträgt, ist jedoch im Falle des § 549
Abs.2 Nr.2 BGB auch für den Mieter verkürzt. Es gilt die gleiche Frist, wie sie auch der Vermieter beachten muss, so dass auch der Mieter das Mietverhältnis zum Ende eines Monats kündigen kann, wenn die Kündigungserklärung dem Vermieter spätestens bis zum 15. dieses Monats zugeht.

Auch für den Mieter gilt das Schriftformerfordernis des § 568 Abs.1 BGB.

http://www.mietrecht.org/kuendigung/moeblierter-wohnraum-kuendigungsrecht-kuendigungsfrist/

Verstehe ich das dann richtig, dass ich die Kündigungsfrist von 2 Wochen (15. des Monats -> Auszug am Ende des Monats) nutzen kann?

@Hadi1987

Ja, richtig. Das gilt für möbliert Zimmer.

@herja

Aber ist das nicht eher bei einem unbefristeten Mietvertrag? Zumindest hab ich das so verstanden. Vielen Dank für deine Mühe

@herja

Ja, richtig. Das gilt für möbliert Zimmer.

Nicht (ganz) richtig. Das gilt für Zimmer die der Vermieter überwiegend mit Möbeln ausgestattet hat, nur an eine Einzelperson vermietet und der Vermieter selbst mit in der Wohnung wohnt.

Trifft auch nur eine der 3 Kriterien nicht zu gilt Abs. 1 § 573c.

Dann wäre auch eine Befristung ohne zulässigen Grund unwirksam.

Nachdem nun geklärt ist, dass dein Mietvertrag wegen fehlender Begründung der Befristung als unbefristeter Mietvertrag gilt, bleibt leider die Tatsache, dass du nicht wie im Disput mit @TrudiMeier erklärt den Mietvertrag nach § 549 BGB abgeschlossen hast. Du wohnst nicht zusammen mit dem Vermieter in einer abgeschlossenen Wohnung. Damit entfällt der Status "Mieter" nach §549 und deine ordentliche Kündigungsfrist währt 3 Monate. Heute könntest du zum 30.11.2016 ordentlich kündigen.

Andere von dir gelistete Gründe reichen aktuell nicht aus den Mietvertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen.

Mängel in der Mietsache solltest du dem Vermieter nachweislich anzeigen. Der fehlende Briefkasten für dich persönlich war bei Übernahme der Mietsache bereits bekannt, du hast die Miete nicht unter Vorbehalt bezahlt. Somit ist eine Mietminderung ausgeschlossen.

Eine vermutlich fehlende Benutzungsordnung in der Wohnung, die du gemeinsam mit anderen Mietern inne hast, führt zu den von dir benannten unhygienischen Verhältnissen. Regeln werden nur eingehalten, wenn sie aufgestellt und bekannt sind. Fordere den Vermieter auf die Missstände zu beenden.

Wenn du schnell aus der Wohnung ausziehen willst, biete dem Vermieter die Auflösung des MV an und lass deine Bereitschaft zu einer angemessenen Abstandszahlung erkennen. Die Möglichkeit eines Nachmieters ist auch diskutabel.

Moment, aber reicht es rein aus juristischer Sicht nicht auch aus, wenn der Vermieter hier noch gemeldet ist oder muss es die Tatsache sein, dass er hier lebt bzw. anwesend ist? 

Denn er ist hier gemeldet, hat noch alle Schlüssel, und sein Name steht am klingelschild.

Das würde mich jetzt interessieren.

Danke 

@Hadi1987

Solange der Vermieter eine postalische Anschrift mit der vorliegenden Adresse für Dritte angibt, kann er auch einen Briefkasten an seinem Haus unterhalten. Er muss diesen Briefkasten nicht mit anderen Personen teilen.

Du hast ein Recht auf einen eigenen Briefkasten (30€) - Der Vermieter muss dir gestatten diesen Briekasten am/im Haus anzubringen. Bei Auszug kannst du den Briefkasten entfernen oder Dritten überlassen.

@Gerhart

Ich konnte aus deinem Kommentar nicht die Antwort aus meine Frage rausfiltern. Ist er denn jetzt auch Teil der Wohnung? Denn das würde ja bedeuten, dass er hier mit drin lebt und dementsprechend meine Kündigungsfrist auf 2 Wochen verringert.

Sry, falls du es doch beantwortet hast, ich es aber nicht rausgelesen habe.

Danke

@Hadi1987

Der von dir geschilderte Sachverhalt : Vermieter wohnt nicht in der Wohnung ist aber beim Einwohnermeldeamt gemeldet, führt nicht zu dem von dir erhofften Ziel: Kündigungsmöglichkeit zum Monatsende bis zur Monatsmitte, weil der Vermieter ja nicht in der Wohnung mit dir zusammen wohnt. Ich vermute, dass alle Einzelzimmer der Wohnung an Einzelmieter vermietet sind, die alle nicht den Status Untermieter haben. Unbeschadet dessen kann der Vermieter diese Adresse auch als Zweitwohnsitz nutzen.

Der Vermieter wohnt nicht selbst mit in der Wohnung.

Dann gilt das Mietrecht, für Vermieter und Mieter, in vollem Umfang.

Das bedeutet:

1. Befristung ohne Angabe eines von 3 zulässigen Gründen unwirksam.

2. Kündigungsfrist für den Mieter, da der Vertrag unbefristet ist, 3 Monate. Im Moment also zum 30.11.2016.

Es ist doch eine "ganz normale" Wohnung in einem "ganz normalen" Haus mit Mietwohnungen und nicht ein Studentenwohnheim?

Auch hier nochmal die Frage,

reicht es rein aus juristischer Sicht nicht auch aus, wenn der Vermieter hier noch gemeldet ist oder muss es die Tatsache sein, dass er hier lebt bzw. anwesend ist? 

Denn er ist hier gemeldet, hat noch alle Schlüssel, und sein Name steht am klingelschild.

Das würde mich jetzt interessieren.

Danke 

@Hadi1987

Würde der Vermieter tatsächlich mit in der wohnen, wäre die Befristung wirksam.

Wenn er seinen Hauptwohnsitz dort hat, ist davon auszugehen das die Wohnung sein Lebensmittelpunkt ist. Auch wenn er selten anwesend ist.

@Hadi1987

Und wie sieht´s bei einem Zweitwohnsitz aus? Also zählt hier das tatsächliche wohnen/leben und nicht die Eintragung beim Bürgerbüro/Amt?

Denn er hat ja eine 2. Wohnung, in der er lebt. Aber gemeldet ist er auch hier

Die Befristung ist aus formellen Gründen unwirksam. Die KF beträgt deshalb drei Monate. Da das Zimmer, obwohl möbliert, nicht innerhalb der Wohnung des Vermieters liegt, ist eine Kündigung bis 15. des Monats zum Monatsende nicht möglich. Wer Anderes schreibt, liegt falsch.

Ist die Befristung deines Mietvertrages überhaupt wirksam? Welche Begründung wurde für die Befristung im Mietvertrag angegeben?

Ich hab dir mal den Paragraphen hier reinkopiert.

§4  Mietdauer

Das Mietverhältnis beginnt am xx. Juli xxxx und
Endet am xx. Juli xxxx. Die Miete ist ab Juli xxxx zahlbar.


Eine Begründung ist nicht mit angegeben.

@Hadi1987

Eine Befristung ist nur mit Begründung wirksam. Da hier keine Befristung angegeben ist, hast du automatisch einen unbefristeten Mietvertrag. Dieser ist bei einem möblierten Zimmer mit 2 Wochen zum Monatsende kündbar. (siehe Antwort herja)

@TrudiMeier

Da hier keine Befristung angegeben....

Herrje - Begründung sollte das heißen.

@TrudiMeier

Ok, das heißt jetzt für mich im Klartext. Ich habe, da keine Begründung im Mietvertrag steht, einen unbefristeten Mietvertrag. Möbliert und bezogen auf einen Zimmer. 

Rein juristisch gesehen könnte ich am 15. diesen Monats kündigen und zum Ende des Monats raus, sehe ich das richtig?

@Hadi1987

Fast. Die Kündigung muss  spätestens am 15.ten den Monats beim Vermieter eingegangen sein.

Schriftlich - also per Brief mit Unterschrift, nicht per Fax, sms oder Whats App. Und vorausgesetzt, du hast tatsächlich ein Zimmer gemietet, das überwiegend mit Möbeln des Vermieters ausgestattet ist. (die Gemeinschaftsräume zählen nicht dazu. Dies nur um Missverständnisse zu vermeiden.)

@TrudiMeier

Genau, so meinte ich das auch. Die Kündigung sollte bei ihm eingegangen sein. 

Ja, das Zimmer ist möbliert, Möbel & Gegenstände vom Vermieter, d.h. keine Übernahme vom Vormieter etc. Alles Eigentum des Vermieters. Zudem wäre mir neu, dass Kündigungen per Whatsapp oder SMS machbar wären :D

Ne, das ist schon klar. Aber ich danke dir vielmals für deine Mühe und für die Links, die auch sehr weitergeholfen haben.

@Hadi1987

Zudem wäre mir neu, dass Kündigungen per Whatsapp oder SMS machbar wären :D

Mir auch. Aber das taucht so häufig hier in den Fragen auf, dass ichs vorsichtshalber mal dazu schreiben wollte. :-)

Du hast was entscheidendes überlesen Trudi. Der Vermieter nicht mit in der Wohnung.

@anitari

Ach du Sch......... ja, das habe ich tatsächlich erfolgreich übersehen. Ich  entschuldige mich bei Hadi für die falsche Antwort.

@anitari

Ok, gut, dass ich das noch nicht durchgezogen hab. Hätte ziemlich schräg da gestanden :/