Mittagspause eigenmächtig splitten?

3 Antworten

Die Mittagspause kannst du nicht eigenmächtig splitten,es bedarf auf jeden Fall der Zustimmung des Arbeitgebers.

Grundsätzlich ist das Splitten der 30 minütigen Pause auf 2 mal 15 Minuten rechtlich möglich - eine Arbeitsunterbrechung von weniger als 15 Minuten gilt nicht als Pause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Wenn ein Betriebsrat vorhanden ist, muß dieser dem zustimmen; zudem sind tarifvertragliche Regelungen zu beachten.

Nur - das Festlegen der Pausenzeiten unterliegt dem Direktionsrecht des Arbeitgebers - wenn er sich weigert dies zu ermöglichen kann man dagegen nichts machen.

Sinnvoll wäre es betriebliche Regelungen zu schaffen, die, sofern es der betriebliche Ablauf zuläßt, die Pausenzeiten nicht zu starr regeln, sondern sie sollten dem Mitarbeiter auch die Möglichkeit geben seine, Pausenzeiten selbständig zu wählen.

Dazu sollte ein Gespräch mit der Firmenleitung gesucht werden bzw. der Betriebsrat sollte hier aktiv werden (falls einer vorhanden ist)

DerSchopenhauer  10.09.2013, 13:10

Zum Bildschirmarbeitsplatz:

Sofern die Arbeitsstellen unter diese Verordnung fallen gilt:

Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales über den Schutz der Arbeitnehmer/innen bei Bildschirmarbeit (Bildschirmarbeitsverordnung - BS-V) (CELEX-Nr.: 390L0270) StF: BGBl. II Nr. 124/1998

Pausen und Tätigkeitswechsel

§ 10

(1) Nach jeweils 50 Minuten ununterbrochener Bildschirmarbeit muß eine Pause oder ein Tätigkeitswechsel im Ausmaß von jeweils mindestens 10 Minuten erfolgen.

(2) Abs. 1 gilt nicht, wenn täglich nicht mehr als zwei Stunden ununterbrochen Bildschirmarbeit geleistet wird.

(3) Eine nach 50 Minuten zustehende Pause oder der Tätigkeitswechsel kann jeweils in die anschließende zweite Stunde verlegt werden, sofern der Arbeitsablauf dies erfordert.

(4) Ein Tätigkeitswechsel im Sinne der Abs. 1 und 2 muß in Tätigkeiten bestehen, die geeignet sind, die durch die Arbeit am Bildschirmgerät auftretenden Belastungen zu verringern.

(5) Pausen gemäß Abs. 1 sind in die Arbeitszeit einzurechnen.

(6) Ist aus zwingenden technischen Gründen (zB beim Bedienen und Überwachen von Verkehrsleitsystemen) eine Pausenregelung oder ein Tätigkeitswechsel im Sinne der Abs. 1 und 3 nicht möglich, so ist eine gleichwertige andere Pausenregelung zu treffen oder ein gleichwertiger anderer Tätigkeitswechsel vorzusehen.

Rechtsfolge bei Nichtgewährung durch den Arbeitgeber:

Kommt der Arbeitgeber dem nicht nach und handelt es sich nicht um einen kurzfristigen Verstoß, hat dies nach § 134 BGB die Nichtigkeit der konkreten Arbeitsanweisung zur Folge und führt gleichzeitig zum Fortfall der Arbeitspflicht des Arbeitnehmers bei bestehender Vergütungspflicht.

Zudem hat der Arbeitnehmer nach § 84 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) die Möglichkeit der förmlichen Beschwerde bei den staatlichen Aufsichtsämtern.

keyfinder 
Fragesteller
 10.09.2013, 13:23
@DerSchopenhauer

Betriebsrat ist leider nicht vorhanden. Ich arbeite als Webdesigner an einem Mac. Und das 38 Stunden die Woche bei zwei unbezahlten Raucherpausen (eine vormittags und eine nachmittags zu jeweils 10 Minuten und unbezahlt). Eine Unterbrechung passiert bei solchen Tätigkeiten nur, wenn ich etwas aus dem Drucker hole (dauert keine zwei Minuten und kommt einmal die Woche vor), oder ein Meeting habe was äußerst selten passiert.

DerSchopenhauer  10.09.2013, 13:44
@keyfinder

Allein ab und zu ein Blick in Akten oder etwas aus dem Drucker zu holen reicht für die Definition von Mischarbeit und als Unterbrechung im Sinne der Verordnung nicht aus.

Regelmäßige, arbeitstägliche Unterbrechungen der Bildschirmarbeit können Besprechungen oder andere nicht bildschirmbezogenen Tätigkeiten sein (Kopieraufgaben, Botendienste, Aktenablage oder Kundengespräche).

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber "Direktionsrecht". Das heißt, die Arbeitsabläufe bestimmt er im gesetzlichen Rahmen ganz alleine. Wenn gesetzlich vorgeschriebene Pausen nicht eingehalten werden, wäre das eine Sache des Ordnungsamtes.

Ob das den "Rauchern" oder anderen Gruppen gefällt, ist vollkommen unerheblich. Sie sind dort ja nicht in Ketten, und können jederzeit kündigen.

Wenn es eine flexible Arbeitszeitordnung mit Zeiterfassung gibt, kannst du Pausen machen, wann du willst.