Mitführungspflicht für Tachoscheiben: wieviel sind 28 Tage?

10 Antworten

28 Tage sind 28 Tage. Wenn Arbeitstage gemeint wären, stünde es auch so da. http://kuerzer.de/VAguTvVz0

Für die Zeit wo nicht gefahren wird, müssen doch auch irgendwelche Nachweise geführt werden, die er dabei haben muss.

Die Tachoscheiben der letzten 28 Tage sind mitzuführen. Egal ob man gefahren ist oder nicht. Habe gehört die Strafe ist mind. EUR 150,00 je fehlende Tachoscheibe. Wenn er Selbstfahrer ist kann er sich auch den einen oder anderen Gelben Schein ausstellen.

da er 20 scheiben hat kann er sich vom seinem Arbeitgeber für die 8 fehlenden scheiben eine bescheinigung für Arbeitsfreie Tage austellen lassen oder eine bescheinigung das er in dem betrieb noch nicht so lange Arbeitet so das er gerade mal 20 scheiben haben kann +natürlich arbeitsfreie tage dieses alles der Polizei vorlegen fertig keine strafe wenn er doch zahlen soll einspruch einlegen

na 28 Tage sind exakt 4 Wochen also wenn ich dich richtig verstehe eine Woche länger als bisher

Gruss

Die Scheiben der letzten 28 Arbeitstage sind mitzuführen....wenn er Samstag und Sonntag u.s.w. nicht gearbeitet hat kannst Du Dir ausrechnen wieviel eine Zeit von 28 Tagen für dieses Gesetz bedeutet.