Mit spiel Geld bezahlt, Strafbar?

5 Antworten

§ 147 des Strafgesetzbuches (StGB) stellt das "Inverkehrbringen von Falschgeld" unter Strafe. "Wer ... falsches Geld als echt in Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft". Bereits "der Versuch ist strafbar".

Der Verausgaber muss dies subjektiv jedoch auch in der Absicht getan haben, dieses Falschgeld "als (vermeintlich) echt in Verkehr zu bringen". Wenn er die Fälschung selbst nicht erkannt hat, handelt er nicht mit dem Vorsatz der Falschgeldverausgabung. Der Verausgaber macht sich in diesem Fall nicht strafbar.

Wer jedoch wissentlich Falschgeld weitergibt, handelt in der Kenntnis, dass er Falschgeld verausgabt, und macht sich somit auch subjektiv des Inverkehrbringens von Falschgeld gemäß § 147 (1) StGB strafbar.

https://www.juraforum.de/forum/t/falschgeld-wissentlich-oder-unwissentlich-in-umlauf-gebracht.558158/

Woher ich das weiß:Recherche

Nach § 146 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wer

  1. Geld in der Absicht nachmacht, dass es als echt in Verkehr gebracht oder dass ein solches Inverkehrbringen ermöglicht werde, oder Geld in dieser Absicht so verfälscht, dass der Anschein eines höheren Wertes hervorgerufen wird,
  2. falsches Geld in dieser Absicht sich verschafft oder feilhält oder
  3. falsches Geld, das er unter den Voraussetzungen der Nummern 1 oder 2 nachgemacht, verfälscht oder sich verschafft hat, als echt in Verkehr bringt.

Die Geldfälschung ist dabei ein Sonderfall der Urkundenfälschung. Geschütztes Rechtsgut ist die Sicherheit und das Funktionieren des Geldverkehrs.

Strafbar# 5 euro kan jeder verkraften😁

sirigel  28.04.2019, 13:56

So fängt die Misere an, wenn man irgend einen Quatsch postet und kein Rechtempfinden zu haben scheint.

Vollzogener BETRUG > Straftat

Ja, das war entweder Betrug ( § 263, bis zu 5 Jahre Haft ) oder Inverkehrbringung von Falschgeld ( § 147, ebenfalls bis zu 5 Jahre Haft ).