Mit dem Auto eines Kollegen einen Unfall gebaut. Was nun?
Hallo,
Gestern hatte ein Kollege von mir Geburtstag. Da er bzw alle schon was getrunken haben und ich der einzige nüchterne war hat mich mein Kollege gebeten einen weiteren Freund eben mit seinem Auto am Bahnhof abzuholen. Ich willigte ein und er gab mir den Schlüssel. Mitgenommen habe ich noch eine Freundin die den Weg kannte da ich nicht aus der Gegend komme. Auf der Rückfahrt bin ich auf einer Landstrasse gefahren und ins rutschen gekommen, ich hatte nicht beachtet das es nass war. Daraufhin sind wir in ein Feld gekracht der mit einem Zaun abgesichert war. Den Zaun haben wir erwischt. Uns bzw niemanden ist etwas passiert. Das Auto hat es leider ein wenig abbekommen, bin mir nicht sicher ob die Achse was abbekommen hat aber Blechschaden ist vorhanden. Leute die dies gesehen haben, haben direkt die Polizei / Feuerwehr / Krankenwagen gerufen.
Meine Fragen sind nun.
Wer muss den Feuerwehr / Krankenwagen Einsatz bezahlen ? Wir haben nichts gerufen und es war auch absolut unnötig da wir unverletzt gewesen sind. Krankenwagen hat nur geschaut ob es uns gut geht und dann sind die wieder abgehauen
Wer zahlt den schaden am Zaun ? Ich habe mit der Besitzerin gesprochen und sie meinte der schaden wäre bei ca 100 eu. Bezahlt dies eine Versicherung ? Und wenn ja , welche ?
Wer zahlt den Schaden am Auto ? Mir ist klar das ich der Fahrer war und ich meinem Kumpel den Schaden bezahlen werde jedoch interessiert mich hier wie es rechtlich aussieht. MUSS ich den Schaden bezahlen oder KANN ich den Schaden bezahlen , da mein Kollege mir ja freiwillig das Auto übergeben hat. Bzw zahlt hier evtl wieder eine Versicherung ? Das Auto hat kein Vollkasko
Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen. Danke
12 Antworten
da du nicht auf der versicherung des zugelassenen wagens mit eingetragen warst, wirst du für den zaun & die blechschäden aufkommen müssen.
krankenwagen bezahlt deine krankenkasse
feuerwehr, sowie polizei üblicherweise von steuern
Fremdschäden zahlt grundsätzlich die Haftpflicht des Halters!
Alle Schäden an Dritten und Einsatz von Feuerwehr übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges.
Wenn vorhanden kommt die Vollkaskoversicherung des Fahrzeuges für den Schaden am Fahrzeug auf.
Wenn keine Vollkasko vorhanden bleibt dein Kumpel auf dem Schaden sitzen, da er ausdrücklich dich mit dieser Fahrt beauftragte / fragte ob Du fahren könntest.
Wenn Du dich an dem Schaden beteiligst ist dies ein feiner Zug von dir und gewiss ein gutes Zeichen im Sinne der Erhaltung der Freundschaft.
Du musst nicht dafür haften, weil Du in seinem Auftrag gefahren bist. Die Kosten für den Rettungseinsatz übernimmt die Versicherung oder fallen dem Staat zur last.
Der Halter war anwesend....
Und was willst du damit sagen?
Dann hätte der Halter eingreifen müssen. So wird der Fragnant keine Haftung übernehmen müssen. Aber das geht ja weit von der Frage ab, er möchte ja zahlen.
Der Halter war nicht anwesend. Auf der Landstrasse war 30 was ich jedoch nicht bemerkt hatte. Ich bin 50 gefahren da mir dies für eine Landstrasse typisch erschien, außerdem kannte ich die strasse nicht.
"Auf der Landstrasse war 30 "
Naja, dann. Das hätte man eventuell in die Frage einbringen sollen. Das ist ja selten der Fall.
... das mit den 50 aber keinem erzählen. Nicht das die liebe Polizei auch noch einen Test veranlaßt!
Ich sehe es genauso wie Willy. Für den Zaun würde, je nach eingetragenem Fahrerkreis, die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlen. Für den Schaden würde nur eine Vollkasko Versicherung haften. Da diese leider nicht vorhanden ist, müsst ihr die Kosten selber tragen.
Ich habe etliche Jahre als Versicherungsmakler gearbeitet, daher meine Antwort: Nimm dir ganz einfach das, was Willy1729 geschrieben hat, zu Herzen. Das ist die einzig korrekte Antwort. Was dagegen @Interesierter von sich gegeben hat, ist teilweise richtig, teils mit Vorsicht zu genießen und teilweise sogar falsch. Für Schäden an ausgeliehenen Sachen ist man nie haftbar - außer bei Vorsatz.
sorry aber das ist leider Blödsinn. Da könnte man sich ja sonstwas leihen und kaputtmachen und müsste nicht haften... Quatsch!
Das möchte ich so generell nicht stehen lassen. Bei einfacher Fahrlässigkeit hast du natürlich recht.
Jedoch bei grober Fahrlässigkeit sieht das anders aus. Ob der Fragestesteller hier deutlich zu schnell fuhr und daraus eine grobe Fahrlässigkeit resultieren könnte, wäre zu prüfen.