Mit dem Auto eines Kollegen einen Unfall gebaut. Was nun?

12 Antworten

da du nicht auf der versicherung des zugelassenen wagens mit eingetragen warst, wirst du für den zaun & die blechschäden aufkommen müssen.

krankenwagen bezahlt deine krankenkasse

feuerwehr, sowie polizei üblicherweise von steuern

franneck1989  13.06.2015, 21:20

Fremdschäden zahlt grundsätzlich die Haftpflicht des Halters!

Alle Schäden an Dritten und Einsatz von Feuerwehr übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges.

Wenn vorhanden kommt die Vollkaskoversicherung des Fahrzeuges für den Schaden am Fahrzeug auf.

Wenn keine Vollkasko vorhanden bleibt dein Kumpel auf dem Schaden sitzen, da er ausdrücklich dich mit dieser Fahrt beauftragte / fragte ob Du fahren könntest.

Wenn Du dich an dem Schaden beteiligst ist dies ein feiner Zug von dir und gewiss ein gutes Zeichen im Sinne der Erhaltung der Freundschaft.

Du musst nicht dafür haften, weil Du in seinem Auftrag gefahren bist. Die Kosten für den Rettungseinsatz übernimmt die Versicherung oder fallen dem Staat zur last.

Interesierter  13.06.2015, 17:00

Das möchte ich so generell nicht stehen lassen. Bei einfacher Fahrlässigkeit hast du natürlich recht. 

Jedoch bei grober Fahrlässigkeit sieht das anders aus. Ob der Fragestesteller hier deutlich zu schnell fuhr und daraus eine grobe Fahrlässigkeit resultieren könnte, wäre zu prüfen. 

Interesierter  13.06.2015, 17:16
@Rockuser

Und was willst du damit sagen?

Rockuser  13.06.2015, 17:21
@Interesierter

Dann hätte der Halter eingreifen müssen. So wird der Fragnant keine Haftung übernehmen müssen. Aber das geht ja weit von der Frage ab, er möchte ja zahlen.

Tazzo220 
Fragesteller
 13.06.2015, 17:25
@Interesierter

Der Halter war nicht anwesend. Auf der Landstrasse war 30 was ich jedoch nicht bemerkt hatte. Ich bin 50 gefahren da mir dies für eine Landstrasse typisch erschien, außerdem kannte ich die strasse nicht. 

Rockuser  13.06.2015, 17:30
@Tazzo220

"Auf der Landstrasse war 30 "

Naja, dann. Das hätte man eventuell in die Frage einbringen sollen. Das ist ja selten der Fall.

schleudermaxe  14.06.2015, 17:06
@Tazzo220

... das mit den 50 aber keinem erzählen. Nicht das die liebe Polizei auch noch einen Test veranlaßt!

Ich sehe es genauso wie Willy. Für den Zaun würde, je nach eingetragenem Fahrerkreis, die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlen. Für den Schaden würde nur eine Vollkasko Versicherung haften. Da diese leider nicht vorhanden ist, müsst ihr die Kosten selber tragen.

Ich habe etliche Jahre als Versicherungsmakler gearbeitet, daher meine Antwort: Nimm dir ganz einfach das, was Willy1729 geschrieben hat, zu Herzen. Das ist die einzig korrekte Antwort. Was dagegen @Interesierter von sich gegeben hat, ist teilweise richtig, teils mit Vorsicht zu genießen und teilweise sogar falsch. Für Schäden an ausgeliehenen Sachen ist man nie haftbar - außer bei Vorsatz.

Domainer  21.06.2015, 19:37

sorry aber das ist leider Blödsinn. Da könnte man sich ja sonstwas leihen und kaputtmachen und müsste nicht haften... Quatsch!