Minderjähriger will weder bei Mutter, noch bei Vater leben.

5 Antworten

auswärtige Unterbringung ist in der Regel erst der letzte Schritt bei einer solchen Konstellation, auch da es sich dabei meist um die kostspieligste Variante handelt. Ausnahme: Kindeswohlgefährdung. Wobei dies hier wohl nicht vorliegt.

Zuerst wird z.B. durch Familientherapie oder Hausbesuche usw. versucht eine gemeinsame Lösung zu finden. Auch würde wahrscheinlich noch mal geprüft, ob eine Unterbringung beim leiblichen Vater möglich wäre.

Erst danach werden Maßnahmen, wie Heimunterbringung, betreutes Wohnen oder Pflegefamilien in Erwägung gezogen.

Hilfe beim Jugendamt holen ist aber schon mal der richtige Weg- Wobei man sich im klaren sein sollte, dass es dort kein Wunschkonzert ist (z.B. "ich will zu Hause raus, aber nur in eigene Wohnung & zwar sofort!") & das es ein längerer Weg wird & nicht alles von heute auf morgen machbar / möglich ist.

Klar kannst du dich an das Jugendamt wenden. Die werden dann erst mal einen Familienhelfer zur Seite stellen. So einfach wirst du nicht aus der Familie genommen und woanders untergebracht. Das kostet ja auch sehr viel Geld und muss deshalb gut begründet sein. 

Einer Adoption müssen Vater und Mutter zustimmen, werden sie das machen?

Einfach zum Jugendamt gehen und sagen das das Zusammenleben mit dem Stiefvater und der Erzeugerin unerträglich ist. Deine "Mutter" sollte da für Ordnung schaffen. Das scheint ihr aber egal zu sein was aus dir wird. Deshalb auch meine Ansprache Erzeugerin.

Der Stiefsohn entwickelt sogar richtigen Hass gegenüber den Stiefvater dann wäre doch eine Fam.therapie angebracht oder für Dich erstmal eine Einzeltherapie

 das JA nimmt Kinder /Jugendliche in Obhut wenn die schwer mißhandelt , extrem vernachlässigt werden, Du hättest die Alternative zum Vater zuziehen, willst Du nicht.. ok..

ein Platz in der Einrichtung der Jugendhilfe kostet um die 3000€ monatlich und Deine beiden Eltern müssen zustimmen das Du dort untergebracht und erzogen wirst .. 

zudem müssen beide Eltern  ihrem Einkommen entsprechend die Kosten mittragen..ebenso solltest Du die Voraussetzungen haben zu Deinem Schutz in einer Pflegefam. die für Jugendliche spezialisiert ist unter kommen.. 

Bsit du der Minderjährige?