Minderjähriger (16 Jahre) beim Kiffen erwischt worden. Welche Folgen?

10 Antworten

Hallo lieber Fragesteller. Was kann,bzw. wird passieren?

Du bekommst eine Strafanzeige wegen unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln gem. Anlage 1 BtmG. (Haschisch/Marihuana). Der Straftatbestand ist der § 29 (1) BtmG.

Nach § 31a BtmG kann der Staatsanwalt das Verfahren in eigenem Ermessen weiter betreiben oder ggf. auch einstellen. Im Falle einer Verfahrenseinstellung bedeutet das aber in der Regel nicht, dass Du komplett straffrei aus der Nummer rauskommst. Es kann eine Geldstrafe per Strafbefehl festgesetzt werden. Einstellung bedeutet nur, dass Du nicht vor Gericht erscheinen mußt. Also abwarten wie der STA entscheidet. Bei minderjährigen Tätern kann es aber auch durchaus sein, dass der STA das Verfahren nicht einstellt. Ob auch das Jugendamt in Kenntnis gesetzt wird, wie ein anderer Schreiber hier bemerkt hat, liegt im Ermessen der Polizei,bzw. der StA. Einfach mal abwarten ob das Jugendamt sich meldet. Zwingender Weise wird es jedenfalls nicht in Kenntnis gesetzt. Es gibt für die Polizei diesbezüglich keine Meldeverpflichtung.

Noch ein Tipp: Deine Eltern werden selbstverständlich von der Polizei über die Sache in Kenntnis gesetzt. Ich rate Dir, zunächst bei der Polizei keine Aussage zu machen. Kein Beschuldigter und auch kein Zeuge muss bei der Polizei Angaben zur Sache machen. Das nennt man Aussageverweigerungsrecht in Deinem Fall und wird Dir weder negativ noch positiv ausgelegt. Rede mit Deinen Eltern, wie ihr weiter vorgehen wollt.

Ich weiß nicht, wie der Sachverhalt im Einzelnen gegeben ist, aber Du solltest auch wissen, daß nur dann ein Verstoß gegen das BtmG vorliegt, wenn die Menge an THC haltigen Substanzen so groß ist, dass es sich um eine sog. konsumfähige Einheit handelt.

Wenn Du Dir also einen Joint gebaut hast, in welchem solch geringe Reste von Marihuana oder Haschisch eingebaut wurden, dann hast Du Dich unter Umständen überhaupt nicht strafbar gemacht. (nicht strafbar ist der Besitz von nicht wiegbaren, nicht konsumfähigen Resten oder Anhaftungen von Btm - siehe auch die Kommentierungen von Körner,Patzak,Bohnen zum Betäubungsmittelgesetz)

War es aber ein ganz normaler Joint, dann liegt in jedem Fall eine Straftat nach dem BtmG vor.

Die Eltern werden benachrichtigt (Per Brief oder Anruf) und ich müsste zum Polizeirevier mit meinen Eltern. Genau das passiert. Zusätzlich wirst du in der Polizei Datenbank als Drogenkonsument eingetragen und das Jugendamt wird benachrichtigt.

hallo...

das was die polizei gesagt hat ist völlig korrekt.du mußt mit deinen eltern zusammen zur polizei weil du noch nicht volljährig bist .dort mußt du aussagen woher du das gras hattest und für wieviel du es gekauft hast.desweiteren mußt du angeben wie oft du es rauchst usw. wenn es das erstemal war und die polizei es dir abnimmt wird es in regel fallengelassen so das keine maßnahmen ergriffen werden.du solltest es aber auch dabei belassen denn du bist jetzt erstmal für 2 jahre registriert bei der polizei. kiffen hat eh keinen sinn....

alles gute

wie andere antworten das du eine geldstrafe bekommst ist ersteinaml völliger blödsinn wenn es das erstemal war.bleibe locker und mache ehrliche antworten auf der wache....

@jan3477

Okay vielen danke für die Hilfe! Jetzt weiß ich was auf mich zukommt, danke!

Das Aufenthaltbestimmungsrecht haben Deine Eltern. Diese werden von der Polizei angerufen und entscheiden dann, ob Du mit zur Wache gehen mußt, oder von ihnen abgeholt wirst. Laß Dich nicht einschüchtern.

Gefängnisstrafe oder ähnliches wird dir nicht drohen. Wahrscheinlicher ist aber, dass du mit nem saftigem Bußgeld+Anzeige wieder heimfahren darfst. Wenn du ganz viel Glück hast bekommst du nur ne Anzeige