Minderjährig und finanzielle Unterstützung vom Staat?

8 Antworten

Du musst denen zuerst darlegen, warum du ausziehen willst. Am besten wären hierbei eine Ausbildung, Studium oder Berichte von Ärzten oder Polizei die zeigen, dass du zuhause nicht mehr leben kannst. Ansonsten kann eine Erklärung deinerseits und von deiner Mutter ausreichen, wenn gute Gründe vorliegen.

Dann kannst du, je nach Einkommen deiner Eltern, Unterhalt von denen Verlangen oder auch ALG II oder Schüler-Bafög beantragen.

Wende dich an ein Arbeitsamt in deiner Stadt, die sollten eine U25-Abteilung haben, die können dir alles erklären.

Weil du mit 17 Jahren gerne ausziehen würdes, dafür bekommst du keine finanzielle Unterstützung vom Amt. Zuerst mal sind deine Eltern zuständig. Wenn die nicht Leistungsfähig sind und noch andere, nachweislich wichtige Gründe dazu kommen, könntes du eventuell auf staatliche Leistungen hoffen. Das ist aus deiner Frage nicht zu erkennen. Warum nicht gleich eine Ausbildung in der du gut verdienst (siehe https://www.gutefrage.net/frage/minderjaehrig-und-alleine-wohnen-welche-zuschuesse-bekomme-ich?foundIn=user-profile-question-listing) sondern ein FsJ für ein Taschengeld?

Mila12345987 
Fragesteller
 13.12.2014, 13:49

Ich habe mich bei mehreren Jobs beworben habe aber aus gesundheitlichen (wichtigen!) Gründen die Termine nicht wahrnehmen können...leider, sonst säße ich vielleicht nächstes Jahr im Amt:

diroda  13.12.2014, 13:59
@Mila12345987

Wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zu Hause wohnen kannst dann brauchst du ein fachärztliches Gutachten das den Auszug empfiehlt. Wenn deine Eltern mit dem Auszug einverstanden sind aber nicht Leistungsfähig genug um dir das zu finanzieren dann bekommst du ergänzende staatliche Leistungen zum Lebensunterhalt. Das reicht aber nicht für eine Putzfrau die dein Zimmer aufräumt (das konnte ich mir einfach nicht verkneifen wegen der Kiddys die ihr Zimmer nicht aufräumen wollen) und Dauerparty.

Das hat mit Hoffnung nichts zu tun. Als allererstes sind deine Eltern Unterhaltspflichtig - ein Bafögantrag bedeutet in der Regel immer, dass er a) berechtigt sein muss (zB die Schule ist drei Stunden vom Elternhaus entfernt) und b) deine Eltern reichen ihre Einkommensbescheide ein und dann wird berechnet. Anscheinend bist du eben doch ein kleines Kiddy, mit 17 habe ich schon auf 450€ Basis gearbeitet neben der Schule und wenn man unbedingt ausziehen will, hättest du ja fast 800€ - das reicht für'n WG Zimmer. Wenn du dich dazu entschließt ein unterbezahltes FSJ zu machen anstatt richtig zu arbeiten bzw eine Ausbildung (für die du dann wegziehen könntest, um BAB-Anspruch zu haben) dafür können doch alle anderen nichts.

Mila12345987 
Fragesteller
 13.12.2014, 13:53

Also:

Arbeiten geht nicht, ich bin zurzeit noch Arbeitsunfähig und zudem im Prüfungsstress. Un Wg's gibt es bei uns nicht...

und ich habe nie gesagt, dass Andere was dafür können:o

sofern das Jugendamt nach einer Begutachtung der Situation meint, dass es nicht mehr geht, kann es ggfls. Unterstützung geben ...

dazu müssen die Umstädne aber schon wirklich total schlimm sein ... das kan ich bei Dir abernicht erkennen ... das Deine Mutter dauerkrank ist, sit jedenfalls kein Grund ...

aber grundsätzlich musst du U25 zu Hause wohnen bleiben .. außer Du kannst es finanzieren - bzw. Deine Eltern ...

könntest Du nicht zu Deinem Vater ziehen?

Mila12345987 
Fragesteller
 13.12.2014, 13:50

Guter gedanke, aber das geht leider nicht. Und das war damit auch nicht gemeint, es gibt verschiedene Gründe..Jugenamt will ich aber meiner Mum nicht antun...aber während der Ausbildung ist es das gleiche? Vo wegen BaFöG oder sowas? o.O

Unterstützung kannst du nur von deinen Eltern erwarten. Sozialhilfe oder Zuschüsse für eine eigene Wohnung kannst du knicken. Lt DDorfer Tabelle wäre dein Bedarf bei 670€ anzusiedeln, darin ist auch das KG drin enthalten. Wenn dein Pa UND deine Ma dir das finanzieren MÖCHTEN (das ist keine PFLICHT!), musst du eben zusehen, wie du damit klar kommst. Hast du Kost und Logis bei deiner Ma, und deine Schule ist nicht über 1 Std an Wegstrecke vom Wohnort entfernt, entfiele ev auch die Option, BAB zu beantragen. LG