Mietvertrag nur ab 1. und 15.?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Mietverträge können, wie jeder andere Vertrag auch, zu einem X-beliebigen Datum abgeschlossen werden.
Von mir aus zum 11. Dann ist die nächste Mietzahlung auch wiederum am 11. fällig, da dann der nächste Monat des Vertrages beginnt.

Brainfull 
Fragesteller
 15.01.2013, 08:23

Okay dann weiß ich bescheid, vielen Dank.

Premiumrat  15.01.2013, 10:20

die mietzahlung ist gemäß BGB immer zum 3. eines monats fällig. das hat mit dem datum der unterschrift im mietvertrag gar nichts zu tun.

anders ist es, wenn vermieter und mieter extra einen festen monatlchen zahlungstermin im mietvertrag vereinbaren, der vom BGB abweicht.

Wenne  15.01.2013, 11:09
@Premiumrat

Wenn sich die zwei Parteien einig sind, dann können sie ihren Mietvertrag zu jedem Datum abschließen, zu dem sie lustig sind. Auch sind sie nicht zwingend an die Mietzahlung gemäß BGB gebunden. Sie können natürlich auch einen anderen Termin vereinbaren und vertraglich festlegen. Oder sie können für den Rest des 1. Monats nur eine anteilige Mietzahlung vereinbaren.
Üblicherweise macht man zwar Mietverträge ans Monat gebunden (also vom 1. an), aber man muss nicht.

Ein Mietvertrag kann immer gemacht werden. Gezahlt wird normalerweise zum 1.bis 3. eines Monats.(Miete)

Mietverträge zu jedem Datum abgeschlossen werden.

Üblich ist aber zum 1. des Monats. Zum 15. eher selten.

Du kannst einen Mietvertrag an jedem x beliebigen Tag abschliessen

Nein, die können zu jedem Zeitpunkt geschlossen werden, auf den sich die Vertragspartner einigen...