Mietversprechen bindend?!
Meine Eltern haben eine kleine ETW, die sie vermieten. Gerade steht ein Mieterwechsel an; aus vielen Bewerbern haben sie sich für zwei Männer entschieden. Es gibt beiderseits eine schriftliche Zusage per Mail. Sämtliche Nachweise liegen vor. Morgen wäre der Mietvertrag, der bereits vorbereitet ist, unterzeichnet worden. Allen anderen Bewerbern wurde gesagt, dass die Wohnung vergeben ist. Nun haben die beiden heute Abend angerufen & abgesagt. Frage: können meine Eltern Ihnen die wieder entstehenden Kosten in Rechnung stellen, wie neue Annonce, neuer Mietvertrag, etc?
1 Antwort
Hier kommt es darauf an, ob die Zusage beiderseits bereits als Vertragsschluss oder nur als Absichtserklärung zu werten ist.
Da vereinbart wurde, einen schriftlichen Mietvertrag zu erstellen und dies noch nicht geschehen ist, gehe ich nicht von einem Vertragsschluss aus. Etwaige Schadensersatzansprüche könnten jedoch nur aus einem bereits geschlossenen Vertrag abgeleitet werden.
Ich denke, dass eine Forderung auf wackligen Füßen stünde und daher eine gerichtliche Auseinandersetzung mit großen Risiken verbunden wäre.
Natürlich können deine Eltern die Forderung aufstellen und die vermeintlichen Mieter zur Zahlung auffordern. Es ist jedoch mehr als wahrscheinlich, dass diese Forderung zurück gewiesen wird.