Mietversprechen bindend?!

1 Antwort

Hier kommt es darauf an, ob die Zusage beiderseits bereits als Vertragsschluss oder nur als Absichtserklärung zu werten ist.

Da vereinbart wurde, einen schriftlichen Mietvertrag zu erstellen und dies noch nicht geschehen ist, gehe ich nicht von einem Vertragsschluss aus. Etwaige Schadensersatzansprüche könnten jedoch nur aus einem bereits geschlossenen Vertrag abgeleitet werden. 

Ich denke, dass eine Forderung auf wackligen Füßen stünde und daher eine gerichtliche Auseinandersetzung mit großen Risiken verbunden wäre. 

Natürlich können deine Eltern die Forderung aufstellen und die vermeintlichen Mieter zur Zahlung auffordern. Es ist jedoch mehr als wahrscheinlich, dass diese Forderung zurück gewiesen wird.