Mietminderung und Hotel?
Hallo Leute,
ich habe seit Montag Handwerker bei mir zu Hause. Die sollen Wasserstränge und Abwasserstränge erneuern, was auch geschehen ist.
Das allerbeste, ich habe seit Dienstag(vorgestern) kein Wasser und anscheinend soll ich bis Montag ohne Wasser überleben. Die haben mein Wasserstrang nur bis zum Absperrventil/ Wasseruhr (UP-Messblock) gebaut...
Darf ich meine Miete kürzen und ins Hotel ziehen? Ich habe keine Duschtasse/Badewanne wurde von denen abgerissen dann kein Waschtisch wurde mit abgerissen das einzige was die da gelassen haben ist ein Kloschüssel ohne Wasser...
Küche habe ich auch kein Wasser weil die Leitungen gekappert sind ---
Was sind meine Rechte??
2 Antworten
Hallo tnmiguel23,
da ich deinen Mietvertrag nicht kenne, berufe ich mich einfach mal auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Dort heißt es in § 536 Absatz 1:
"Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete
befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht."
Das ist aber nur generell. Da gibt es noch etliche Dinge nebenbei, die man wissen müsste. Zum Beispiel ob dich der Vermieter von den Bauarbeiten rechtzeitig im Voraus in Kenntsnis gesetzt hat etc.
Nun, kein Wasser stellt einen Mängel im Sinne des o.g. Gesetzes dar. Diesen Mängel muss der Vermieter grundsätzlich beseitigen, auf welche Art und Weise auch immer.
Die Frage ist nur, würdest du dafür auch vor Gericht ziehen mit Anwalt und allem drum und dran? Ich weiß nicht wie dein Vermieter drauf ist. Freiwillig wird er dich aber kaum entschädigen.
Falls es eine große Wohnungsbaugesellschaft oder eine Genossenschaft ist, kannst du ja mal anrufen und fragen.
Gute Frage. Im Grunde genommen fehlen Dir ja wichtige Eigenschaften um in der Wohnung zu bleiben. Selbst hatte ich so einen Fall noch nicht, aber zur Klärung wäre wichtig einen Rat von einem Anwalt zu bekommen. Hierzu rate ich jeden Mieter sich mit dem Mieterbund in Verbindung zu setzen, die anwaltlichen Rat geben nachdem man sich dann richten kann.
Eine Minderung der Miete ist auf alle Fälle drin. Ob die auch 100% sein kann weiss ich allerdings nicht.Vielleicht hilft ja auch ein Gespräch mit dem Vermieter, wie er sich das vorstellt und ob er eine Lösung auf Anhieb weis. Da Du so in der Wohnung nicht auf Dauer wohnen kannst ist selbstverstädlich. Das würde ich dem Vermieter auch so vermitteln.
Jedoch Hotel und Mietminderung geht nicht. Entweder das eine oder das andere.
Es gab genug Vorzeit. Die Maßnahme wurde in Januar angekündigt und am 8.05. begonnen. Aber im Zettel steht kein Wasser von MO-FR. 07:30-18:00, ( da steht nix über 3-5 Tage kein Wasser) das Problem ist, ich habe keinen funktionierenden Wasserhahn weil die Leitungen gekappert sind in meiner Wohnung und meine Nachbarin auch. Wasser ist ein Grundnahrungsmittel!!!!