Mietminderung und Hotel?

2 Antworten

Hallo tnmiguel23,

da ich deinen Mietvertrag nicht kenne, berufe ich mich einfach mal auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Dort heißt es in § 536 Absatz 1:

"Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete
befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht."

Das ist aber nur generell. Da gibt es noch etliche Dinge nebenbei, die man wissen müsste. Zum Beispiel ob dich der Vermieter von den Bauarbeiten rechtzeitig im Voraus in Kenntsnis gesetzt hat etc.

tnmiguel23 
Fragesteller
 25.05.2017, 17:05

Es gab genug Vorzeit. Die Maßnahme wurde in Januar angekündigt und am 8.05. begonnen. Aber im Zettel steht kein Wasser von MO-FR. 07:30-18:00, ( da steht nix über 3-5 Tage kein Wasser) das Problem ist, ich habe keinen funktionierenden Wasserhahn weil die Leitungen gekappert sind in meiner Wohnung und meine Nachbarin auch. Wasser ist ein Grundnahrungsmittel!!!!

Jaro87  25.05.2017, 17:15
@tnmiguel23

Nun, kein Wasser stellt einen Mängel im Sinne des o.g. Gesetzes dar. Diesen Mängel muss der Vermieter grundsätzlich beseitigen, auf welche Art und Weise auch immer.

Die Frage ist nur, würdest du dafür auch vor Gericht ziehen mit Anwalt und allem drum und dran? Ich weiß nicht wie dein Vermieter drauf ist. Freiwillig wird er dich aber kaum entschädigen.

Falls es eine große Wohnungsbaugesellschaft oder eine Genossenschaft ist, kannst du ja mal anrufen und fragen.

Gute Frage. Im Grunde genommen fehlen Dir ja wichtige Eigenschaften um in der Wohnung zu bleiben. Selbst hatte ich so einen Fall noch nicht, aber zur Klärung wäre wichtig einen Rat von einem Anwalt zu bekommen. Hierzu rate ich jeden Mieter sich mit dem Mieterbund in Verbindung zu setzen, die anwaltlichen Rat geben nachdem man sich dann richten kann. 

Eine Minderung der Miete ist auf alle Fälle drin. Ob die auch 100% sein kann weiss ich allerdings nicht.Vielleicht hilft ja auch ein Gespräch mit dem Vermieter, wie er sich das vorstellt und ob er eine Lösung auf Anhieb weis. Da Du so in der Wohnung nicht auf Dauer wohnen kannst ist selbstverstädlich. Das würde ich dem Vermieter auch so vermitteln. 

Jedoch Hotel und Mietminderung geht nicht. Entweder das eine oder das andere.