Mietminderung keine Trocknungsmöglichkeit

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Also das war nur eine Frage ganz oben worüber ich mich informieren wollte weil hier viele gleich loswettern :)! Genau um den Schimmel geht es nämlich, andere Vermieter im Haus haben bereits Schimmel (wir zum Glück nicht) unsere Vermieterin hat uns allen ein Informationsblatt in den Brifkasten getan mit dem Verweis es sein ein Gründerhaus etc. ebenfalls enthalten ist eine Anleitung zum richtigen Lüften....das ganze fanden wir etwas frech da andere Mieter schon darauf verwiesen haben das es keine Trocknungsmöglichkeit gibt für die Wäsche und sie in der Wohnung trocknen müssen.

Det1965  24.05.2013, 17:56

Hier gebe ich dir Recht. Zum einen auf das richtige Lüften hinweisen und das Trocknen der Wäsche in der Wohnung verbieten und zum anderen keinen richtigen Wäscheplatz zur Verfügung stellen, da beist sich irgendwas!

Aber so einen Klapptrockner könnt ihr euch doch selbst kaufen und bei trockenem Wetter auf die Wiese stellen. meinetwegen noch ein Schild ranhängen - PRIVAT.

anitari  24.05.2013, 18:21

ebenfalls enthalten ist eine Anleitung zum richtigen Lüften....das ganze fanden wir etwas frech

Was bitte ist daran frech? Oft wissen Mieter Mieter nicht wie richtig gelüftet wird. Folge u. a. Schimmelbildung.

Bei richtigem Lüften kann man auch Wäsche in der Wohnung trocknen. Kein Problem.

Hallo, bei uns im Haus gibt es weder eine Wäschspinne noch einen Trockenraum (wobei der Keller eh feucht ist.), kann man da die Miete mindern? Ein Garten wo die Wäschspinne aufgestellt werden könnt ist vorhanden.

Wenn es nicht Bestandteil des Mietvertrages ist, kann die Miete nicht gemindert werden.

Ebenfalls möchte die Vermieterin nicht das etwas im Haus steht wie z.Bsp. Fahrräder, muss man das hinnehmen?

Es ist das Haus der Vermieterin. Sie haben weder den Flur noch den Hof mitgemietet und daher hat die Vermieter das Recht etwas zu verbieten oder zu erlauben.

Der Vermieter ist nicht verpflichtet einen Trockenraum oder eine Wäschespinne zur Verfügung zur stellen. Mindern kann man die Miete nur, wenn eine Nutzung z.B. eines Trockenraums im Mietvertrag ausdrücklich zugesichert worden ist. Für Fahrräder muß der Vermieter ebenfalls keine "überdachte Abstellmöglichkeit" schaffen.

Das Treppenhaus sollte wegen der Fluchtmöglichkeit im Fall eines Brandes nicht zugestellt, sondern "frei" sein.

Wurden eine Wäschetrockenmöglichkeit und ein Fahrradabstellplatz vertraglich zugesichert?

Wenn nein ist auch keine Mietminderung möglich.

Ebenfalls möchte die Vermieterin nicht das etwas im Haus steht wie z.Bsp. Fahrräder, muss man das hinnehmen?

Ja. Alles außerhalb der Wohnung gehört nicht zur Mietsache. Da bestimmt der VM was dort stehen darf und was nicht.

Also die Miete mindern kannst du nicht, da du diese Tatsache schon beim Einzug so akzeptiert hast. Das mit den Fahrrädern finde ich nicht rechtens und das du deine Schuhe in die Wohnung stellen sollst, kann ich auch nicht ganz verstehen. Naja, du scheinst ja echt ne tolerante Vermieterin zu haben ;)))