Mietminderung bei Bakterien und Keime im Leitungswasser??

4 Antworten

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Ganz verstehe ich nicht was du schreibst. Hast du selber eine Untersuchung machen lassen?

Der Vermieter ist ja gemäß Trinkwasservorordnung verpflichtet, die Untersuchung zu machen, sofern die Anlage eine bestimmte Größe hat vorausgesetzt.

Und wenn ein Überschreiten der Werte festgestellt wird, dann hat das Gesetz ein bestimmtes Vorgehen festgelegt. Es muss sogar auch das Gesundheitsamt informiert werden.

Daher verstehe ich jetzt den Hintergrund deiner Analyse nicht. Jedenfalls kannst du auch das Gesundheitsamt informieren, wenn sich der Vermieter nicht an die Bestimmungen hält. Die veranlassen dann ihrerseits alles weitere.

verreisterNutzer  08.01.2018, 00:18

Umsetzung der Trinkwasserverordnung

Es müssen aber nur Großanlagen untersucht werden. Anlagen in Zweifamilienhäusern sind per Definition Kleinanlagen.

Als Großanlagen nach DVGW-Arbeitsblatt W 551 gelten:

Alle Anlagen mit Speicher-Trinkwassererwärmern mit mehr als 400 Liter Speichervolumen und / oder mit Warmwasserleitungen mit mehr als drei Liter Inhalt in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle.

Trinkwasser-Installationen, die nicht die obigen Bedingungen erfüllen müssen nicht geprüft werden.

Bei techem heißt es: einem Inhalt von mehr als drei Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle.

Trifft nur einer der beiden Punkte zu, handelt es sich um eine Trinkwassergroßanlage.

Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit 6 Personen (5 Wohneinheiten) im 2 OG. Grundleitung ca. DN 20, Kupferrohr -> L = Keller+EG+1OG+2OG = 15 Meter > 3 Liter. Entspricht ca. einer Großanlage.

In dem Prüfbericht für Mikrobiologie des Labors steht: Die Wasserprobe wurde unter Anwendung der Trinkwasserverordnung Trinkw 2001 (3. Änderung 2015) untersucht. Eine anormale Veränderung nach TrinkwV ist in dieser Probe nicht ausgeschlossen. Das Wasser ist bakteriologisch zu beanstanden. Im Anschreiben des Labors stand, das Gesundheitsamt wurde nicht informiert.

Die Trinkwasserverordnung schreibt unter bestimmten Voraussetzungen eine regelmäßige Überprüfung des Trinkwassers auf Legionellen vor. Ein Überschreiten der Werte für Legionellen muss das Gesundheitsamt informiert werden. Ich habe selber eine Untersuchung veranlast. Ich habe Keime die nicht der TrinkwV 2001 entsprechen. Mietmangel? Welches Vorgehen hat das Gesetz für Keime festgelegt?

Jedenfalls kannst du auch das Gesundheitsamt informieren, wenn sich der Vermieter nicht an die Bestimmungen hält. Er hält sich ja dran weil es keine Legionellen sind.

Renick  08.01.2018, 07:27
@verreisterNutzer

Danke für die weiteren Infos. Nach meinem Rechtsempfinden ist eine Mietminderung möglich. Aber da es für deinen Fall vermutlich keine Urteile gibt, solltest du besser zu einem Anwalt gehen und es prüfen lassen. Ich habe ein Urteil gefunden, wo wegen Nitratbelastung 10% abgezogen werden konnte, und ein anderes, bei dem allein wegen einer Braunfärbung 20% angezogen werden durfte.

Aber mal von der Mietminderung abgesehen möchtest du ja vielemhr, dass die Ursache beseitigt wird. Und ein Mangel an der Mietsache istt es in jedem Fall. Es ist von dir ja nicht nur ein subjektives Empfinden hinsichtlich der Halsschmerzen, sondern du kannst es nachweisen. Du solltest also zuerst mal den Vermieter den Mangel mitteilen und um Behebung bitten. Das ist ohnehin Voraussetzung, um Mietminderung geltend zu machen.

verreisterNutzer  08.01.2018, 08:04
@Renick

Das Problem besteht darin, daß es keine Urteile gibt. Und kein Urteil, das Bakterien kein Mangel sei. Zudem war der Laborbericht nicht aussagekräftig für das Gericht ob die Laborwerte sich nach der TrinkwV 2001 richten.

Morgen wollte ich den Gang zum Anwalt anreten.

Renick  08.01.2018, 08:29
@verreisterNutzer

Nach der Trinkwasserverordnung werden sich die Werte sicher nicht richten, denn in dieser geht as ja um Legionellen. Aber es gibt noch andere Analysen, ab welcher Bakterienkonzentration eine Auswirkung auf die Gesundheit anzunehmen ist. Das sollte der Anwalt darlegen.

Aber was sagt denn der Vermieter zu der Sache? Sieht er keinen Handlungsbedarf?

verreisterNutzer  08.01.2018, 08:58
@Renick

Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001

In der Trinkwasserverordnung Ausfertigungsdatum: 21.05.2001 gibt es chemische Paramete für Koloniezahl bei 22 °C, ohne anormale Veränderung. Untersuchungsverfahrens nach Anlage 5. Für Trinkwasser, das zur Abgabe in verschlossenen Behältnissen bestimmt ist, gilt der Grenzwert 100/ml

Legionella spec. Technischer Maßnahmenwert 100/100 ml

Es geht in der TrinkwV 2001 um die Legionellen und um die Koloniezahl.

Es gibt noch andere Analysen. Der Dip Sllides Combi wertet so aus. Bei der Beurteilung der Belastung kommt es auf die Anzahl der Kolonien an. Grün: 10^2 KBE/ml = sehr schwache bis schwache Belastung. Gelb: 10^5 KBE/ml mäßige bis starke Belastung. Rot: 10^7 KBE/ml starke bis sehr starke Belastung. Ich habe Gelb: mäßige bis starke Belastung. Mietmangel?

Welche Analysen ist maßgebend für einen Mietmangel? Sind beide Analysen zulässig?

Renick  08.01.2018, 09:11
@verreisterNutzer

Es gibt im Mietrecht keinerlei Vorgaben oder Vorschriften oder Bestimmungen, welche Analysen oder Bewertungen heran zu ziehen sind. Es ist vereinfacht gesagt nur dein Recht festgelegt, dass man bei Mängel an der Mietsache ein Recht auf Minderung hat.

Daher kann dir das so direkt niemand beantworten. Mit anderen Worten, wenn der Vermieter die Minderung nicht akzeptiert, dann wird es ein Gericht beschließen müssen. Und dann kommt es auf deinen Anwalt an, es zu begründen. Und dafür kann jede beliebige wissenschaftliche Analyse hilfreich sein, die das Gericht davon überzeugt, dass eine Beeinträchtigung der Gesundheit besteht.

verreisterNutzer  08.01.2018, 14:04
@Renick

Gesundheitsamt sagt: Mit meinen Laborparametern kann man leben.

Mit der Bestimmung der Koloniezahl erfasst man Umweltkeime (Pfützenkeime). Man unterscheidet nicht ob es sich um gesundheitsschädliche oder nicht gesundheitsschädliche Keime handelt. In der Regel sind diese nicht gesundheitsschädlich. Die Dosis macht das Gift. Eine genaue bestimmung der Kolonien sei Aufwendig. Gesundheitliche Probleme mit Arzt besprechen.

E. coli ist ein Indikator für fäkale Verunreinigungen und gesundheitsschädlich. Meine Indikatorparameter für fäkale Verunreinigungen sind 0 KBE/ml. Damit in Ordnung.

Eine schlechte Wasserqualität sollte dem Vermieter mitgeteilt werden und dieser müßte dann das Wasser prüfen. Es gibt viele Maßnahmen für bessere Wasserqualität: Spülen oder Standzeiten vermeiden. Desinfektion der Anlage durch den Mieter sind strafbar.

Also kein Mietmangel oder Mietminderung.

Renick  25.01.2018, 22:34

Ganz lieben Dank für den Stern. Freut mich sehr, zumal ich dachte, dass ich dir nicht wirklich helfen konnte. Was ist denn aus dem Problem geworden?

Sind die Keime im Kaltwasser oder im Warmwasser?

Üblicherweise im Warmwasser. Moderne Anlagen werden so betrieben, dass zwischendurch die Warmwassertemperatur auf heiss zum Desinfizieren gestellt wird.

Bis zur jeweiligen Armatur wäre dann alles keimfrei, wenn man Wasser laufen läßt. Da man gewöhnlich nicht so heiß duschen will, mischt man immer gleich Kaltwasser dazu. Das wiederum hat zur Folge, dass nach der Armatur nicht desinfiziert würde. Das hätte dann auch der Vermieter nicht in der Hand.

Die Konsequenz ist also erst einmal nicht Mietminderung, sondern prüfen, wie das in Eurem Haus betrieben wird und mit dem Vermieter oder Verwalter die richtige Vorgehensweise besprechen.

verreisterNutzer  09.01.2018, 00:54

Beide Wasserleitungen sind verseucht. Du meinst die Legionellenschaltung. Um alle Keime abzutöten müsste das Wasser aber kochen.

bwhoch2  09.01.2018, 09:30
@verreisterNutzer

Normalerweise reichen über 70 °C, um das Trinkwasser bzw. die Leitung sauber zu bekommen, denn natürlich darf man nicht erwarten, dass man stets absolut keimfreies Wasser bekommt.

Wenn natürlich beide Leitungen stark verkeimt sind, muss wohl ein Profi ran.

verreisterNutzer  15.01.2018, 20:45
@bwhoch2

Mein Meßstreifen zur Untersuchung auf Bakterien wertet aus 10000 KBE/ml Schwache Belastung.

Das Labor hat den Zapfhahn desinfiziert/abgeflamm und wertet aus 1280 KBE/ml.

Kunststück - dafür muss man erst mal nachweisen, dass die Bakterien überhaupt "im Haus" entstehen und nicht schon vorher.

Und überhaupt: Ein Labor, dass eine Trinkwasseranalyse nicht nach den Vorgaben der TRinkwV durchführt ist absolut keine Hilfe bzw. liefert bestenfalls nicht verwertbare Aussagen, da sie nicht vergleichbar sind.

verreisterNutzer  08.01.2018, 00:31

Das Labor hat die Probe aus den Hausleitungen entnommen ca. nach 1 Liter am 05.09.2016. Die Wasserprobe wurde unter Anwendung der Trinkwasserverordnung Trinkw 2001 (3. Änderung 2015) untersucht.

Ich habe die Laborparameter mit der aktuellen verglichen: Trinkwasserverordnung Trinkw 2001 "Trinkwasserverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2016 (BGBl. I S. 459), die durch Artikel 4 Absatz 21 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666) geändert worden ist"
Stand: Neugefasst durch Bek. v. 10.3.2016 I 459
Geändert durch Art. 4 Abs. 21 G v. 18.7.2016 I 1666
Mittelbare Änderung durch Art. 2 G v. 18.7.2016 I 1666 ist berücksichtigt

mchawk777  08.01.2018, 00:36
@verreisterNutzer

Ich übersetze mal: "ich kann oder will die Antwort nicht verstehen".

Dafür verstehe ich aber. eod.

verreisterNutzer  08.01.2018, 00:46
@mchawk777

Es geht ja darum ob keime im Leitungswasser ein Mietmangel sind. In der Trinkflasche vom Discounter sind z.B. keine Keime drin. Also sind Keime in der Trinkflasche vom Discounter verboten. Aber sind keime im Leitungswasser erlaubt?

Was willst du nun?

User finden die dir sagen dass das Gericht irrt u hier nen weiteren Richter ersetzen u en neues Urteil schreiben?

Wenn du geklagt hast u in 1. Instanz gescheitert bist - so klag weiter

verreisterNutzer  07.01.2018, 21:20

Weiter klagen macht kein sinn. Dann ebend selber eine Kaltwasserleitung chloren.

Aber ich kann keine Warmwasserleitung chloren. Der Heizungsraum ist abgeschlossen. Du hast keine Warmwasserkeime, das ist doch ungerecht.

Maleficent666  07.01.2018, 21:22
@verreisterNutzer

Bei uns wird was durch die Leitung gepumpt..... da steht en Kansiter u ist mit dem wasser verbunden....unser wasser hat Hotelstandart..... kein chlor nix.......

verreisterNutzer  07.01.2018, 21:30
@Maleficent666

Ein Kanister für eine Wasserversorgung? Der ist für die Hotelschwimmbaddesinfektion.

Maleficent666  07.01.2018, 21:32
@verreisterNutzer

:D nein glaub mir ist es nicht^^

Hat rein null mit schwimmbad zu tun - sondern explizit mit dem Trinkwasser... mal Leitungswasser im Hotel gehabt? Glasklar

verreisterNutzer  08.01.2018, 00:36
@Maleficent666

Die Trinkwasserverordnung schreibt eine regelmäßige Überprüfung des Trinkwassers auf Legionellen vor. Hast du eine Untersuchung machen lassen?