Mietkaution Meine Tante hat vor 30 Jahren 800 DM Kaution gezahlt. Kann man sie mit Zinsen vor Auszug aus der Wohnung - d.h. vor Abnahme - rückfordern?

4 Antworten

Der Vermieter hat ein volles Zurückbehaltungsrecht bis zu 6 Monaten für etwaige Ansprüche aus dem Mietverhältnis. Danach darf er nur nochdas 3-5 fache einer Nebenkostenvorauszahlung für die zu erwartende Nebenkostenabrechnung einbehalten.

Der Vermieter darf nach Rückgabe der Wohnung die Kaution noch bis zu 6 Monate zurückbehalten um in dieser Frist zu prüfen, ob er daraus Ansprüche befriedigen möchte. Falls sich an Hand vorangegangener Betriebskostenabrechnungen herausstellen sollte, das (erneut) mit einer Nachzahlung zu rechnen sein könnte, darf er einen Teil der Kaution noch weiterhin zurückbehalten (das etwa zwei- bis dreifache der monatlichen Vorauszahlungen).

Der Vermieter muss eine schriftliche Abrechnung über die Kaution vorlegen, einschließlich der Zinserträge. Er war verpflichtet, die Kaution verzinslich anzulegen.

Nein, die Mietkaution wird in der Regel erst nach der Übergabe der Wohnung zurück gegeben. Normalerweise werden solche Mietkautionen auch gleich auf ein Sparbuch einbezahlt, sodass sich das Ganze etwas verzinst... ;-)  War auf jeden Fall vor dreißig Jahren üblich... 

Nein , erst mit Abnahme und Auszug wird die Fällig .