mieterhöhung nach §558 nur bei einer mietpartei in einem mehrfamilienhaus rechtens?

4 Antworten

Ist mir vor 5 Jahren in der Mietwohnung passiert und es war rechtens - leider.

Mietverträge sind individuell abgeschlossen, da kann der Vermieter schon mit der Höhe der Miete "spielen", ebenso mit (und darum ging es auch bei mir) Kündigungsfristen.

Was er nicht darf: eine Miete über den üblichen Mietzins anheben - da kann man gegen an gehen.

Die Mieterhöhung muss alle Wohnungen betreffen - außer, in einer Wohnung sind Verbesserungen/Aufwertungen gemacht worden, die in den anderen Wohnungen nicht ausgeführt wurden.

Gleicht er damit die Miete an die Miete der anderen Parteien an, oder warum bekommt nur die eine eine Mieterhöhung. Bitte bei solchen Fragen den ganzen Sachverhalt offen legen. Geheimniskrämerei bringt nicht weiter.

Ich glaub schon - es handelt sich ja um jeweils eigenständige Verträge.