Miete vom Kind versteuern?
Die Frage kam mir gerade in einem anderen Forum. Angenommen, m ein erwachsenes Kind lebt bei mir. es verpflegt sich selbst und erhält keinen "service", d. h. den haushalt in den gemeinsam genutzten räumen teilen wir uns. klopapier, waschmittel usw. wird geteilt. ich biete also praktisch in meinem selbstsgenutzten wohneigentum ein kinderzimmer mit bad- und küchenbenutzung, strom, wasser, nebenkosten und die nutzung meiner geräte wie zb waschmaschine. mein kind zahlt mir dafür, sagen wir, 200 euro. meine frage: müsste ich den betrag versteuern, da es sich ja eher um warmmiete / untervermietung als um kostgeld handelt?
4 Antworten

Laut Urteil des Bundesfinanzhofes vom 16.01.2003, BStBl. II S. 301 ist ein Mietverhältnis steuerlich nicht anzuerkennen, wenn Wohnräume im Haus der Eltern, die keine abgeschlossene Wohnung bilden, an volljährige unterhaltsberechtigte Kinder vermietet werden.
Daraus folgt, dass, wenn du diese Konstellation allein zum Zwecke der Steuerersparnis nutzen möchtest, diese steuerlich nicht anerkannt wird. Solltest du jedoch Gewinn erwirtschaften, ist der Sachverhalt anders gelagert und es kann zu einer Besteuerung führen. Jedoch verlangst du so wenig Miete und kannst so viele Kosten entgegensetzen, dass du sicherlich einen Verlust aus Vermietung und Verpachtung erwirtschaftest, der aber laut Rechtsprechung nicht anerkannt werden kann.

Wenn du die Mieteinnahme versteuerst, kannst du auch sämtliche Kosten der Wohnung dagegen rechnen. Versteuern musst du nur den Netto-Überschuss

Kinder sind nicht vertragsfähig und können keine Miete bezahlen oder einen Vertrag für eine Wohnung zu unterschreiben

Die Frage ging um ein erwachsenes Kind

Das ist keine Mietzahlung, sondern der Beitrag des Kindes für Kost und Logis und damit steuerfrei!