Miete im Haus der Eltern?

8 Antworten

Die Kinder sollten möglichst 75 % der ortsüblichen Miete nachweislich auf ein Konto einzahlen.
(Was innerhalb der Familie dann bargeldmäßig hin- und herfließt, sieht man ja nicht.)
Weniger geht auch, hat aber Nachteile. Welche, kannst du hier lesen, da stehen alle Details zur Vertragsgestaltung: http://www.sencity.de/forum/func,view/id,92/catid,2/

Es gibt Ortsübliche Vergleichsmieten (Mietspiegel). Wenn die Miete sich an diesem orientiert, dann wird auch kein Finanzamt misstrauisch. Weicht die Miete stark ab (zu Gunsten einer Steuerersparnis, z.B. des Vermieters), dann kann es zu unliebsamen Nachfragen durch das Finanzamt kommen. Eine Mindestmiete muss es aber nicht geben. Die Abweichung selbst kann aber in beide Richtungen bedenklich sein (aus Sicht des Finanzamtes)!

Ne, spielt keine Rolle, daß das deine Eltern sind. Die Miete vereinbarhen Mieter und Vermieter, egal, ob sie miteinander Verwand sind oder nicht.

das stimmt nur, wenn man die Wohnung nicht steuerlich geltend machen will

@Mismid

Wovon in der Frage nicht die Rede ist.

die miete wird nicht anders vorgeschrieben sein,als sonst auch,würde ich sagen

Solange deine Eltern die an dich vermietete Wohnung nicht steuerlich geltend machen müssen sie natürlich euch keine Mindestmiete verlangen. Ihr braucht also auch gar keine Miete bezahlen, wenn deine Eltern keine wollen. Ansonsten müßten ja alle die bei ihren Eltern wohnen, auch Kleinkinder ihren Eltern Miete bezahlen ...