Miete an Mutter zahlen obwohl sie Geld vom Amt bekommt?

15 Antworten

Sobald du selber Einkommen erzielst und sei es nur Kindergeld und ggf. Unterhalter oder Waisenrente, dann wird dieses entsprechend der SBG - ll Vorschriften zumindest mindernd auf deinen Bedarf angerechnet, es könnte also auch sein, dass deine Mutter je nach Höhe deines Bedarfs und deines anrechenbaren Gesamteinkommens gar keine Leistungen mehr für dich bekommt.

Dann würdest du auch als unter 25 jähriges Kind aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft) deiner Mutter raus sein und müsstest dann ggf. deinen vollen Bedarf, aber min. deinen Anteil der Warmmiete und Haushaltsstrom an deine Mutter zahlen.

Wenn du von ihr dann auch noch verpflegt und versorgt werden möchtest, dann wäre auch noch ein angemessenes Kostgeld fällig, dass müsstest ihr dann individuell selber vereinbaren.

Den Unterhalt für ein KFZ - muss man sich eben leisten können, würdest du alleine wohnen, dann kämen auch erst einmal die wichtigsten Posten, wie Miete, Strom, Handy / Telefon, Essen, Kleidung usw. da könntest du dann auch nicht kostenlos wohnen und dein Einkommen nur als Taschengeld ansehen.

Was verdienst du denn monatlich Brutto und Netto, wie alt bist du, wie viele Personen seid ihr im Haushalt, was muss deine Mutter für die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne den monatlichen Abschlag für Haushaltsstrom zahlen, was musst du für die KFZ - Haftpflicht zahlen, bist du auf dein Auto wegen der Ausbildung angewiesen oder könntest du auch in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln günstiger fahren und falls du darauf angewiesen bist, wie viele KM - musst du da für eine einfache Strecke fahren ?

Bezieht die Mutter Leistungen von der Agentur für Arbeit und/oder vom Jobcenter?

Falls sie Leistungen vom Jobcenter bezieht und Du mindestens 25 Jahre alt bist, mußt Du in der Tat die Hälfte der Miete zahlen, sofern Du bei der Mutter lebst.

Falls Du unter 25 Jahren alt bist und bei der Mutter lebst, wärst Du im Falle von ALG 2 Bezug Teil der Bedarfsgemeinschaft, sofern Deine Ausbildungsvergütung nicht höher ist als das Geld, welches Deine Mutter dann vom Jobcenter für Dich bekäme. Grob erklärt. Dann würde das Jobcenter Deinen Mietanteil zahlen.

Das sollte bei der Aussage vom FS - ler doch klar sein, es kann sich dann nur um das ALG - 2 und das Jobcenter handeln, ich wüsste nicht, welches Amt sonst so eine Aussage ( hälftige Miete selber zahlen ) treffen sollte.

Ob der FS - nun Ü 25 oder U 25 ist, spielt keine Rolle, zumindest wenn es dann um die Zahlung von z.B. der hälftigen KDU - geht, da kommt es alleine auf das anrechenbare Einkommen und den Bedarf des Kindes an, denn auch ab 25 kann man in Ausbildung weiterhin Anspruch auf ALG - 2 haben, zumindest dann, wenn es sich um die Erstausbildung handeln würde und das Kind bei den bzw. einem Elternteil leben würde.

Nur würde man ab 25 eben unabhängig vom eigenen anrechenbarem Einkommen und Bedarf aus der BG - der Eltern raus sein und einen eigenen Antrag stellen müssen und es würde kein Kindergeld mehr geben, was dann ggf. auf den Bedarf der restlichen BG - angerechnet werden könnte, wenn man nur noch einen Teil oder auch gar nichts mehr zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würde.

Auch spielt es keine Rolle, ob das dann U 25 Kind gleich oder etwas mehr Nettovergütung als Bedarf hat, es kommt darauf an was das Kind an Bruttovergütung hat, was es dann an Freibeträgen und ggf. weiteren erhöhten notwendigen berufsbedingten Aufwendungen absetzen könnte, was es außer Kindergeld ggf. noch an Einkommen hat und was dann am Ende an gesamten anrechenbarem Einkommen bleiben würde.

Nur weil dann das gesamte Nettoeinkommen geringer wäre, als das was die Mutter fürs U 25 Kind ohne eigenes Einkommen bekommen würde und das Kind noch zur BG - der Mutter gehören würde, bedeutet nicht, dass das Jobcenter dann den Mietanteil des Kindes voll zahlen würde, so wie du es erklärst.

Dann würde es max. den ungedeckten KDU - Bedarf als Aufstockung geben.

Hallo ItsABanshee,

zum einen haben Äpfel nichts mit Birnen zu tun und zum anderen kennen wir den genauen Sachverhalt dahinter nicht.

Es gibt Familien, da wird innerhalb dieser geteilt bzw. anteilig der Mietzins gezahlt. Bei anderen Familien eben nicht. Wenn das bei Dir so ist, dann ist das halt so.

Ob Deine Mutter bezuschusst wird oder nicht, hat ja damit nichts zu tun. Ob Du Deinen "Teil" dazu beiträgst, ist ja unabhängig davon, ob Deine Mutter arm oder reich ist.

Ich kenne viele arme Familien und da müssen Kinder auch etwas leisten bzw. helfen sogar freiwillig.

Warum man in der Ausbildung, wenn man eh kein GEld hat, ein Auto benötigt, frage ich mich da eher? Man kann da sparen und nicht die Schuld auf die Miete geben.

Leider kennen wir den Kontext nicht. Vermutlich, da Du in der Ausbildung bist, wird auch Dein Geld angerechnet und bei Deiner Mutter abgezogen bzw. sie erhält dementsprechend weniger. Insofern kann es schon sein, dass Du einen Teil dazu bezahlen musst. Ist jetzt nur vermutet, da wir keine genauen Infos und Unterlagen von Dir haben.

Bestenfalls lässt Du dich einmal extern vor Ort beraten zwecks Haushaltsgemeinschaft, WG, Bedarfsgemeinschaft usw. Online steht auch viel geschrieben => LESEN!

Du hast sicherlich ein Schriftstück vom Amt, das "beweist", dass Du an die Mutter zahlen musst. Zumindest wäre dann der Kontext erkennbar.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Naja, deine Mama kann die Miete nicht selbst zahlen. Du konntest es bisher auch nicht. Deshalb hat es das JC gezahlt. Nun verdienst du etwas Geld und daher wird erwartet, dass du dich an den Kosten die dein Leben verursacht (Miete, Nahrung) nun auch selbst beteiligst. Lehrjahre sind keine Herrenjahre. Durchhalten, nach der Ausbildung haste mehr Geld und ziehst in eine eigene Wohnung.

Hi,

verdient man selbst Geld kürzt das Amt entsprechend die Bezüge. Du gehörst zur Bedarfsgemeinschaft Deiner Mutter und verdienst jetzt selber Geld also bekommt Deine Mutter weniger ALG2. Warum sollen die für euch die kompletten Kosten übernehmen wenn du selbst was finanziell beisteuerst?!

Ich weiß nicht ob das in dieser Situation geht aber vielleicht kannst Du ja auch Bafög/ BAB beantragen?!

Ansonsten könnte Deine Mutter ja auch nen Minijob machen. Davon würden 170€ nicht angerechnet werden und die hättet ihr dann mehr.

Gruß